Garantie: Wissenswertes für Verkäufer und Kunden

Weist eine neu gekaufte Ware Mängel auf, geben viele Hersteller oder Händler ihren Kunden eine Garantie in Form von Reparatur, Ersatz oder Rückzahlung des Kaufpreises. Diese freiwillige Leistung geht in der Regel über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus und kann von Anbieter zu Anbieter verschieden ausfallen. Für die Händler sind Garantien eine Maßnahme, um eine bessere Kundenbindung zu erreichen.

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Garantie: Definition

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, die meist vom Hersteller gewährt wird, aber auch bei Händlern immer häufiger zu finden ist. Kunden können mangelhafte Ware innerhalb einer flexibel festzulegenden Frist reklamieren und dafür beispielsweise Ersatz vom Hersteller erhalten. Auf die verschiedenen Arten der Garantie gehen wir weiter unten noch ausführlich ein.

Ob der Mangel bereits beim Kauf bzw. Erhalt der Ware bestanden hat oder erst im Nachhinein entstanden ist, spielt oftmals keine Rolle. Allerdings können Hersteller bzw. Händler selbst entscheiden, in welchen Fällen und für wie lange sie eine Garantie gewähren. Die Abnutzung bestimmter Teile, wie sie durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch oftmals entsteht, wird beispielsweise häufig von der Garantie ausgenommen.

Obwohl es sich um eine freiwillige Leistung handelt, hat die Garantie eine wichtige Bedeutung für Hersteller mit Blick auf die Kundenbindung. Gäbe es die Garantie nicht, wäre das Risiko, dass Kunden nach Feststellung eines Mangels bei einem anderen Hersteller oder Händler nach (günstigeren) Alternativen suchen, deutlich höher. Die freiwillige Garantieleistung soll das Vertrauen des Kunden in die Herstellermarke oder den Verkäufer stärken.

Garantie vs. Gewährleistung

Im täglichen Sprachgebrauch werden Garantie und Gewährleistung oftmals synonym verwendet. Dabei gibt es einige entscheidende Unterschiede:

  • Die Gewährleistung wird per Gesetz (im Bürgerlichen Gesetzbuch) vorgeschrieben, wird vom Händler gewährt und bezieht sich auf Mängel, die bereits beim Erhalt der Ware und somit ohne Eigenverschulden des Kunden entstanden sind. Fristen und andere Rahmenbedingungen werden klar vorgegeben.
  • Die Garantie ist, wie bereits beschrieben, eine freiwillige Leistung für bestehende und vom Käufer selbstverschuldete Mängel, die meist vom Hersteller gewährt wird.

Für Kunden gut zu wissen: Auch in der Zeit, in der die gesetzliche Gewährleistung greift, können Sie Gebrauch von der Garantie machen. Beispielsweise, wenn die Garantie (für Sie) lukrativer ist als die gesetzliche Gewährleistung. Ein klassischer Fall ist der komplette Ersatz eines mangelhaften Smartphones (gegen ein neues) über die Herstellergarantie, im Gegensatz zur Reparatur oder anteiligen Kostenerstattung durch den Händler im Rahmen der Gewährleistung.

Hinweis

Garantie und Gewährleistung beziehen sich auf mangelhafte Ware. Wollen Sie mängelfreie Ware zurückgeben, greift das gesetzliche Widerrufsrecht oder das freiwillige Rückgaberecht.

Für Online-Händler wichtig zu wissen, ist, dass all diese Themen zentrale Elemente bei der Gestaltung eines rechtssicheren Onlineshops sind und meist im Footer-Bereich einer Website ausführlich erläutert werden. Im Zuge eines Kaufs bzw. Vertragsabschlusses im Internet müssen Kunden außerdem schriftlich über diese Rechte informiert werden.

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Wie funktioniert die Garantie?

Wollen Hersteller oder Händler Garantie gewähren, müssen sie die Bedingungen dafür in einem Garantievertrag schriftlich festhalten. Der Vertrag muss in einfacher Sprache verfasst sein, so dass auch Laien sämtliche Inhalte zweifelsfrei verstehen können. Außerdem ist ein Hinweis auf zusätzliche gesetzliche Ansprüche verpflichtend. Komplett frei können Hersteller dafür Angaben zu Fristen, Garantiefällen und -ausnahmen, Formen der Garantie, usw. gestalten.

Bei den Fristen haben sich meist Garantiezeiten von mindestens 2 Jahren, in vielen Fällen aber auch fünf oder zehn Jahren etabliert. Vor allem bei langlebigen Elektrogeräten fällt die Garantie oft großzügiger aus. Einige Hersteller nutzen ein lebenslanges Garantieversprechen auch als clevere Marketing-Strategie und Kundenbindungsmaßnahme.

Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie

Für Hersteller außerdem wichtige Begriffe sind die sogenannte „Beschaffenheitsgarantie“ und „Haltbarkeitsgarantie“. Im ersten Fall garantieren Hersteller ihren Kunden eine bestimmte Beschaffenheit der Ware bis zum Ablauf der Garantie, beispielsweise eine makellos strahlende Oberfläche eines Elektrogerätes. Versprechen innerhalb der Beschaffenheitsgarantie werden oftmals für Werbezweck genutzt.

Bei der Haltbarkeitsgarantie geht es um die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Ware in der gesamten Garantiezeit, wobei die makellose Beschaffenheit hier explizit nicht gemeint ist. Beispielsweise können Gebrauchsspuren auftreten.

Was für Kunden bei der Garantie von Bedeutung ist

Wollen Kunden eine Garantie in Anspruch nehmen, sollten Sie zuerst den Hersteller schriftlich kontaktieren und möglichst genau beschreiben, um welchen Mangel es sich handelt. Der Hersteller entscheidet dann (entsprechend der Regelungen im Garantievertrag), in welcher Form er Garantie gewährt.

Ob für den anschließenden (Rück-)Versand der mangelhaften Ware der Hersteller die Kosten übernimmt, ist ebenfalls im Garantievertrag geregelt. Auch hier zeigen sich viele Anbieter kulant, da das von einem guten Kundenservice vorausgesetzt wird. Der Rückversand in der Originalverpackung ist für Kunden übrigens nicht verpflichtend.

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Arten von Garantie im Überblick

Hersteller und Händler können grundsätzlich selbst entscheiden, ob Sie in einem Garantiefall die Ware ersetzen, reparieren, anderweitig ausbessern oder den Kaufpreis reduzieren oder zurückzahlen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Arten der Garantie, die sich nicht nur auf die direkte Käufer-Verkäufer-Beziehung beziehen, sondern auch weitere Garantiefälle abdecken:

  • Erfüllungsgarantie: Hersteller verpflichten sich damit alle Leistungen gemäß dem Vertrag vollständig zu erbringen. Ähnlich funktioniert die Vertragserfüllungsgarantie, wobei hier explizit Vertragspflichten gemeint sind.
  • Liefergarantie: Sichert Kunden zu, dass Hersteller bzw. Händler bestellte Ware pünktlich und einwandfrei liefern.
  • Gewährleistungsgarantie: Deckt alle Mängel ab, die innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung auftreten.
  • Zahlungsgarantie: Sichert die Begleichung aller Rechnungen zu.
  • Anzahlungsgarantie: Wird ein Vertrag nicht oder nur in Teilen erfüllt, sichert diese Garantie dem Käufer die Rückzahlung der Anzahlung oder vollständigen Zahlung zu.
  • Ausbietungsgarantie: Spielt vor allem bei fremdfinanzierten Immobilienkäufen eine Rolle. Der Garantiegeber übernimmt die Haftung für den Forderungsausfall des Gläubigers (meist die finanzierende Bank), wenn die fremdfinanzierte Immobilie zwangsversteigert werden muss. Vereinfacht gesagt: Der Garantiegeber verpflichtet sich, soweit bei der Versteigerung mitzubieten, dass die Forderungen des Gläubigers erfüllt werden.
  • Bietungsgarantie: Übernimmt ein Händler oder anderer „Vermittler“ die Ausschreibung eines Projekts oder einer Stelle, übernimmt dieser mit der Bietungsgarantie die Haftung dafür, dass alle Bedingungen der Ausschreibung erfüllt werden.
  • Konossementsgarantie: Sichert ein Logistikunternehmen gegen durch einen Importeur verursachte Mängel ab.
  • Mietgarantie: Sichert einem Vermieter zu, dass Mieten pünktlich gezahlt werden.
  • Zollgarantie: Sichert die Zahlungen von Zollgebühren an die entsprechenden Behörden ab.

Wie Hersteller bzw. Unternehmen die einzelnen Garantien konkret gestalten, bleibt ihnen selbst überlassen. Wichtig dabei ist, dass einmal formulierte und mit dem Kaufvertrag gewährte Garantien anschließend auch bindend sind.

Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis zu diesem Artikel.

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