Domain vergeben? Das können Sie tun!
„First come, first served.“ Das Verfahren bei der Domain-Registrierung ist simpel, führt gemeinsam mit den günstigen Domain-Preisen jedoch zu einer zunehmenden Verknappung prägnanter Webadressen – trotz zahlreicher neuer Top-Level-Domains. Ist auch Ihre Wunsch-Domain vergeben, können Sie den Inhaber oder die Inhaberin ausfindig machen und anbieten, die vergebene Domain zu kaufen.
Prüfen Sie jetzt, ob Ihre gewünschte Domain bereits vergeben ist, oder registrieren Sie Ihre Wunsch-Domain:
Domain-Check
Vergebene Domain erwerben – in 6 Schritten
Eine vergebene Domain zu kaufen, kann häufig die einzige Möglichkeit sein, an eine begehrte Webadresse zu gelangen. Wie Sie dabei vorgehen, zeigt Ihnen unser Leitfaden in sechs Schritten.
Schritt 1: Domain-Inhaber bzw. -Inhaberin ausfindig machen
Um eine vergebene Domain zu erwerben, müssen Sie zuerst ermitteln, wem diese Domain aktuell gehört. Lange Zeit konnte man zu diesem Zweck Whois-Services wie die Domain-Abfrage des Deutschen Network Information Centers (DENIC) oder die Domain-Abfrage von IONOS nutzen. Seit Inkrafttreten der DSGVO ist dies jedoch für einen Großteil der Domainendungen wie die deutsche Top-Level-Domain .de nicht mehr möglich und Sie erhalten nur noch sehr grundsätzliche Informationen durch die Abfragen-Tools.
Mit Domain-Abfragen kann man auf die Whois-Datenbank der jeweiligen Domain-Name-Registry zurückgreifen. Vor der Anpassung des Datenschutzes konnten Sie so unter anderem die Kontaktinformationen des Inhabers oder der Inhaberin sowie einer administrativen Ansprechperson (Admin-C) für eine vergebene Domain prüfen und in Erfahrung zu bringen.
Ohne die Möglichkeiten der Domain-Abfrage bleiben Ihnen heute im Prinzip nur zwei Wege, wenn der Domain-Name schon vergeben ist:
Zum einen können Sie den Domain-Provider, bei dem die jeweilige Adresse registriert wurde, kontaktieren. Die Chancen, dass Sie auf diese Weise die Informationen über den Inhaber bzw. die Inhaberin erhalten, sind jedoch sehr gering. Aus Datenschutzgründen wird nur in seltenen Fällen ein Kontakt vermittelt.
Wird unter der Wunsch-Domain eine Website ausgespielt, haben Sie zum anderen das Impressum als mögliche Quelle für die Ermittlung der Inhaberschaft. Dieses ist für jedes Webprojekt mit kommerzieller Ausrichtung Pflicht und muss Informationen über den Website-Betreiber bzw. die Website-Betreiberin oder die betreibende Gesellschaft aufführen. Neben dem Namen gehören auch Daten für die Kontaktaufnahme wie E-Mail oder Telefonnummer zum Pflichtprogramm.
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Schritt 2: Budget kalkulieren und Wert der vergebenen Domain einschätzen
Bevor Sie den Holder kontaktieren, sollten Sie zunächst Ihr Budget festlegen und den Domain-Wert ermitteln. Bringen Sie außerdem in Erfahrung, welches Geschäftsmodell der Domain-Inhaber oder die -Inhaberin mit der Webadresse verfolgt und wie profitabel dieses ist. Verbirgt sich hinter einer Domain ein besucherstarker Onlineshop, ist das Domain-Abkaufen an einen höheren Preis geknüpft als bei geparkten Domains, die lediglich Werbeeinnahmen generieren.
Schätzen Sie Marktpotenzial und Nutzbarkeit der vergebenen Domain ein und informieren Sie sich über den SEO-Status. Rankt die Domain auf relevante Keywords in der Suchmaschine? Ist ein Backlink-Profil vorhanden? Und welche Qualität haben eingehende Links von anderen Webseiten? Gängige SEO-Tools wie SISTRIX, Searchmetrics oder Ahrefs helfen Ihnen dabei, die Bedeutung einer Domain für die Suchmaschine abzuschätzen.
Schritt 3: Kaufabsicht bekunden
Haben Sie sich aufgrund Ihrer Recherche dafür entschieden, die vergebene Domain zu kaufen? Kontaktieren Sie die passende Ansprechperson und achten Sie dabei auf einen seriösen Auftritt. E-Mails an die allgemeine Kontaktadresse einer Website laufen Gefahr, ignoriert zu werden oder in einem Spam-Ordner zu verschwinden. Nutzen Sie Ihre Recherchemöglichkeiten, um Geschäftsführende oder Domain-Investoren und -Investorinnen zu erreichen und unterbreiten Sie Ihr Angebot direkt den Entscheidungstragenden. Dabei empfiehlt sich eine erste Kontaktaufnahme ohne konkretes Angebot. Bekunden Sie Interesse an der Domain und erfragen Sie einen möglichen Verkaufspreis.
Schritt 4: Preisverhandlungen einleiten
Preisverhandlungen sind ein sensibles Thema. Das gilt auch für den Domain-Handel. Sichern Sie sich Verhandlungsspielraum, indem Sie Ihr erstes Gebot deutlich unter Ihrem Limit ansetzen. Verlieren Sie dabei jedoch nicht den Wert der Domain aus den Augen. Hier zahlt sich die Recherche im Vorfeld aus. Ist Ihr Gebot zu niedrig, fühlt sich Ihr Verhandlungspartner oder Ihre Verhandlungspartnerin möglicherweise vor den Kopf gestoßen. Bieten Sie zu viel, zahlen Sie für die vergebene Domain mehr Geld als nötig. Beachten Sie, dass Sie nicht nur die Ablösesumme für den Inhaberwechsel aufbringen müssen, sondern zukünftig auch die laufenden Kosten für die Domain tragen. Der Kaufpreis einer vergebenen Domain unterliegt keinen Beschränkungen, sodass beliebte Kombinationen aus Domain-Name und Top-Level-Domain unter Umständen für mehrere hunderttausend Euro den Besitz wechseln.
Schritt 5: Vergebene Domain kaufen
Ist es Ihnen gelungen, sich auf eine realistische Ablösesumme zu einigen, gilt es, die Einzelheiten der Übereignung schriftlich festzuhalten. Einen kostenlosen Mustervertrag finden Sie beispielsweise auf domain-recht.de. Ein solcher Kaufvertrag sollte neben den beiden Vertragsparteien den exakten Domain-Namen sowie den Kaufpreis enthalten.
Darüber hinaus empfiehlt es sich festzuhalten, wie und bis wann der Preis für die abzukaufende Domain zu entrichten ist und unter welchen Umständen die Übertragung als abgeschlossen gilt (in der Regel sobald Sie als neuer Besitzer bzw. als neue Besitzerin in der Whois-Datenbank der zuständigen Vergabestelle eingetragen sind). Alternativ lässt sich der Kauf über eine Drittpartei abwickeln. Ein entsprechender Service wird von verschiedenen Domainbörsen im Internet angeboten.
Schritt 6: Domain transferieren
Der letzte Schritt der Domain-Übertragung ist der offizielle Inhaberwechsel bei der zuständigen Registry. Dabei gibt der oder die aktuelle Inhabende seine Nutzerrechte für die vergebene Domain auf, damit Sie an dessen Stelle treten können. Im Detail bedeutet das, dass der bisher bestehende Domain-Vertrag gekündigt wird und Sie einen neuen mit der Verwaltungsstelle abschließen. Dies erfolgt entweder in Form eines Inhaberwechselantrags über den Provider des oder der bisherigen Domain-Inhabenden oder im Rahmen eines Providerwechsels zu einem Anbieter Ihrer Wahl. Man spricht in diesem Fall auch von einem Domaintransfer. Weitere Informationen zum Inhaberwechsel einer .de-Domain hält die DENIC für Sie bereit.
Wie der Domainhandel funktioniert und wie sogenannte „Domainers“ damit Millionen verdienen, zeigt folgender Kurzbeitrag von BBC.