Onlineshop rechtssicher gestalten: Was Sie wissen müssen
Die Existenzgründung ist ein Traum vieler Menschen. Doch endlich „der eigene Chef sein“ bedeutet auch, rechtliche Verantwortung zu übernehmen. Und somit muss man als Betreiber gewährleisten können, dass Unternehmen und Angebot des eigenen Webshops rechtssicher sind und die Website alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Doch Rechtssicherheit entsteht nicht nur durch die Wahl und Umsetzung der richtigen Rechtsform. Auch auf der Website müssen wichtige Rahmenbedingungen erfüllt sein – gerade bei der Informationspflicht gibt es da einige juristische Stolpersteine. Wir zeigen auf, welche Dinge es unbedingt zu beachten gilt, um den eigenen Onlineshop rechtssicher zu machen.
Rechtssicherer Onlineshop: Die Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage im Onlinehandel unterscheidet sich prinzipiell nicht von der im stationären Handel. Darüber hinaus gibt es aber auch eine Reihe rechtlicher Aspekte, die speziell für Onlineshops gelten.
Allen voran stehen hierbei gesetzliche Regelungen wie:
- die neue DSGVO
- die noch nicht aktive ePrivacy-Verordnung
- oder auch die EU-Cookie-Richtlinie
Alle drei genannten Verordnungen verfolgen das Ziel, den Schutz von Nutzer- bzw. Kundendaten zu gewährleisten bzw. die Erhebung von persönlichen Daten transparent zu machen. Demnach müssen Webshop-Betreiber ihre User vom ersten Moment an darüber in Kenntnis setzen, dass im Rahmen des Shop-Besuchs und im Falle eines Kaufabschlusses persönliche Daten erhoben werden, um welche Daten es sich dabei genau handelt und auf welche Weise diese Informationen gespeichert werden. Kommen Sie Ihrer Informationspflicht nicht nach, riskieren Sie empfindliche Bußgelder. Bevor Sie also keine adäquate Lösung zur Hand haben, um beispielsweise über den Einsatz von Cookies zu informieren, sollten Sie im Zweifelsfall lieber auf das Tracking der Nutzeraktivitäten verzichten.
Die Pflicht, über den Umgang mit Nutzerdaten zu informieren, ist jedoch nicht der einzige Stolperstein auf dem Weg zum rechtssicheren Onlineshop. Auch folgende Punkte spielen eine wichtige Rolle, um den rechtlichen Aspekten eines Onlineshops gerecht zu werden:
- Tools zur Fehlererkennung und -korrektur: Geben Sie Ihren Kunden Tools an die Hand, mit denen Eingabefehler im Zuge der Bestellung noch vor Abgabe derselben erkannt und berichtigt werden können.
- Urheberrecht beachten: Ihr Onlineshop ist ein kommerzielles Webprojekt. Wollen Sie Inhalte, insbesondere Bilder und Fotos, verwenden, für die Sie nicht das Urheberrecht besitzen, muss die Verwendung daher vertraglich geregelt sein. Mehr über die Bildrechte im Netz erfahren Sie in unserem separaten Artikel zu diesem Thema.
- Bestellungseingang auf „dauerhaftem Datenträger“ bestätigen: Sämtliche Vertragsinhalte, die mit einem Kauf in Ihrem Shop verbunden sind, müssen Sie unverzüglich auf einem „dauerhaften Datenträger“ bestätigen – z. B. mit einer E-Mail oder durch einen Papierausdruck, der mit der Warensendung geschickt wird.
- Bestell-Button korrekt bezeichnen: Die Schaltfläche, mit der Kunden eine Bestellung abschließen, bedarf eines klaren, gut lesbaren Hinweises auf seine Funktion. Beschriftungen wie „Zahlungspflichtig bestellen“ oder „Kaufen“ sind zu empfehlen, während „Bestellen“ oder „Anmelden“ unzureichend bzw. sogar irreführend und somit nicht rechtskonform sind.
- Geoblocking-Verbot beachten: Sie können zwar das Liefergebiet für Bestellungen in Ihrem Shop individuell festlegen, allerdings dürfen Sie Nutzer mit Wohnsitz bzw. Niederlassung außerhalb des Liefergebietes nicht von Ihrem Angebot ausschließen. Genauere Informationen finden Sie in unserem Artikel über das Geoblocking-Verbot.
Wenn sich das Angebot Ihres Onlineshop ausschließlich an Gewerbekunden richtet, muss dies deutlich aus Ihrer Website hervorgehen. Ein einfacher Hinweis in den AGB ist nicht ausreichend, um Ihrer Informationspflicht über diese strategische Ausrichtung Ihres Onlinegeschäfts nachzukommen.
Die Auswirkungen von Corona auf den Onlinehandel
Ein rechtssicherer Onlineshop scheint gerade in Zeiten von Corona wichtiger denn je zu sein. Schließlich profitiert der Onlinehandel auf den ersten Blick wie keine zweite Branche von den strikten Regelungen für das öffentliche Leben, die auch deutlich spürbare Auswirkungen auf den stationären Handel haben.
Ohne Zweifel haben sowohl die großen Verkaufsplattformen wie Amazon und eBay als auch viele Webshops in den vergangenen Monaten von der Krise profitiert. Shops, die in erster Linie Kleidung und Luxusgüter (Autos, Uhren etc.) an den Mann und an die Frau bringen, mussten hingegen insbesondere im Frühjahr Umsatzeinbußen hinnehmen. Gleiches gilt – wenig überraschend – für Angebote in der Tourismus- und Eventbranche. Ein Problem, das sich für viele Betreiber kleinerer Onlineshops, die derartige Ware bzw. Leistungen zu Ihrem Portfolio zählen, schnell zu einer existenzbedrohenden Angelegenheit entwickelt hat.
Zudem ist die gesamte E-Commerce-Logistik durch die Corona-Krise beeinträchtigt: Produktions- und Lieferketten können häufig nicht mehr aufrechterhalten werden, was wiederum unzufriedene Kunden, die auf bereits bezahlte Ware warten, zur Folge hat. Shops, die in großem Stil auf Dropshipping setzen (also nicht über ein eigenes Warenlager verfügen), kann diese Situation im Worst Case die gesamte Geschäftsbasis entziehen.
Es ist wichtig, dass Sie Ihren Kunden die aktuellen Logistik-Probleme in Folge der Corona-Krise näher bringen, um das Verständnis für die erschwerte Lage zu wecken. Aus diesem Grund sollten Sie Ihren Onlineshop nicht nur rechtssicher gestalten, sondern auch entsprechende Hinweise bzw. Vorwarnungen prominent auf Ihren Shop-Seiten präsentieren.
Als zuverlässiger Partner möchten wir bei IONOS Ihnen auch in Zeiten von Corona zur Seite stehen. Über unser vielfältiges Support-Angebot können Sie sich auf folgender Seite in aller Ruhe informieren.
Rechtssicherer Onlineshop: Checkliste zu den wichtigsten Pflichtelementen
Die rechtlichen Aspekte beim Onlineshop-Erstellen und -Betreiben zu beachten, war nie so wichtig wie heute. Der E-Commerce spielt eine zentrale Rolle im täglichen Leben, wobei das volle Potenzial noch lange nicht erreicht ist. Die wichtigsten Pflichten und Bausteine auf dem Weg zum rechtssicheren Onlineshop fasst die nachfolgende Checkliste daher im Detail für Sie zusammen.
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Impressum
Nahezu jede Website (ausgenommen solche, die nur einem familiären oder sehr persönlichen Personenkreis zur Verfügung stehen) und damit auch jeder Onlineshop benötigt laut § 5 des Telemediengesetzes (TMG) ein Impressum. Das Impressum, auch Anbieterkennzeichnung genannt, muss laut Gesetz „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein und dem Nutzer alle wichtigen Informationen zum Unternehmen bereitstellen.
Für den Verbraucher ist das Impressum die erste Anlaufstelle, sucht er nach Ansprechpartnern und Kontaktdaten bzgl. eines Online-Geschäfts. Auch für alle juristischen Angelegenheiten findet man im Impressum Name und Kontaktdaten der Person, die im rechtlichen Streitfall die Verantwortung trägt. Weitere Informationen zu den grundlegenden Bestandteilen des Impressums finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Impressumspflicht.
AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind im Grunde die Basis für jeden rechtsicheren Shop. Der Betreiber ist jedoch nicht verpflichtet, die AGBs auch auf seiner Homepage einzubinden. Da sich weitere Klauseln sowie Informationen und Belehrungspflichten schwer anderweitig unterbringen lassen, gibt es jedoch kaum Shops ohne AGBs. Betreiber können über die AGBs außerdem in gewissem Maße eine Modifizierung von rechtlichen Regelungen vornehmen – beispielsweise bezüglich des Haftungsausschlusses oder der Begrenzung von Schadenersatzansprüchen. Sind AGBs nicht explizit aufgeführt, gelten automatisch die Bestimmungen des BGBs.
Einfach die AGBs einer anderen Seite wortwörtlich kopieren, sollte man allerdings auf keinen Fall. Der AGB-Text ist urheberrechtlich geschützt, und Urheberrechtsverletzung eine typische Abmahnfalle. Welche weiteren Fehler Sie im Zusammenhang mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen unbedingt vermeiden sollten, verrät unser Artikel „Häufige Fehler beim Erstellen von AGB“.
Datenschutzerklärung
Auch die Notwendigkeit der Datenschutzerklärung ist im deutschen Telemediengesetz festgehalten. Laut § 13 müssen Website-Betreiber ihre Nutzer darüber informieren, wie sie mit personenbezogenen Daten umgehen. Gegenstand sind Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung. Das gilt für Kunden- und Bestelldaten ebenso wie für Daten, die durch Tracking-Tools (z. B. Google Analytics) oder Plug-ins (z. B. Social-Media-Buttons) erhoben werden. Die bereits eingangs erwähnte neue DSGVO sowie die EU-Cookie-Richtlinie stützen diese Informationspflicht.
Speichert man Kundendaten ausschließlich für den Bestellprozess und gibt man diese nur an in den Prozess involvierte Unternehmen weiter (z. B. an den Versand/Logistikdienstleister), muss man den Kunden ebenfalls darüber informieren. Gibt man die Daten jedoch an andere Dritte weiter, ist die ausdrückliche Zustimmung des Kunden notwendig.
Cookie-Hinweis und -Zustimmungsoption
Während der Hinweis auf die Verwendung von Cookies Pflicht ist, können Sie die praktischen Tracking-Lösungen aktuell grundsätzlich auch ohne Einwilligung der Nutzer verwenden. Eine Kombination aus Hinweis und Zustimmungsoption ist aber in jedem Fall zu empfehlen. Wichtig ist, dass eine solche Benachrichtigung den Besucher Ihres Onlineshops erreicht, bevor Daten übertragen werden. Typischerweise wird dieser Sachverhalt in Form eines unübersehbaren Pop-ups präsentiert, das über die Datenerhebung informiert und – falls gewünscht – auch Checkboxen für die Einwilligung bzw. Ablehnung der Cookies enthält.
Je nach Know-how und Fähigkeiten können Sie ein solches Cookie-Pop-up selbst programmieren oder auf ein sogenanntes Cookie-Consent-Tool zurückgreifen. Für Content-Management-Systeme gibt es darüber hinaus häufig entsprechende Plugins, mit denen Sie die Benachrichtigung einbinden können, um Ihren Webshop rechtssicher zu machen.
In unserem WordPress-Cookie-Plugins-Ratgeber stellen wir die vier besten Erweiterungen für eine bequeme und schnelle Cookie-Consent-Einbindung in WordPress vor!
Produktbeschreibungen
Einen rechtssicheren Onlineshop zu führen, heißt auch, auf Produktbeschreibungen zu setzen, die vollständig sind und Ihren Kunden keinen falschen Eindruck von den jeweiligen Produkten vermitteln dürfen. Dies kann einerseits dadurch geschehen, dass Sie wesentliche Informationen – ob versehentlich oder absichtlich – weglassen, andererseits durch Informationen, die nicht bzw. nicht ganz den Tatsachen entsprechen. Zu typischen, rechtsverletzenden Irreführungen zählen beispielsweise fehlerhafte Angaben zu folgenden Produktbereichen:
- Produktart
- Zusammensetzung
- Zeitpunkt der Herstellung
- Verfügbarkeit
- Zwecktauglichkeit
- Verwendungsmöglichkeit
- Menge
- Herkunft
Widerrufsbelehrung
Die Widerrufsbelehrung ist Pflicht und sollte nicht nur auf der Website, sondern auch in der Bestellbestätigung enthalten sein, damit Ihr Onlineshop in dieser Hinsicht rechtssicher ist. Denn fehlerhafte Widerrufsbelehrungen gehören aufgrund der ständigen rechtlichen Änderungen der letzten Jahre zu den großen Abmahnfallen. Dementsprechend groß ist die Unsicherheit bei diesem Thema seitens der Shop-Betreiber. 2014 gab es einige grundlegende Änderungen bei den Gesetzesregelungen – seitdem müssen Kunden den Widerruf nun ausdrücklich erklären und Händler den Kunden im Gegenzug schriftlich bestätigen, dass sie den Widerruf zur Kenntnis genommen haben.
Wenn Sie Ihre Kunden nicht über das Widerrufsrecht informieren, erhöht sich die standardmäßige Frist von 14 Tagen automatisch um ein weiteres Jahr. In diesem Zeitraum könnten die Kunden die Bestellung also prinzipiell jederzeit widerrufen und die Ware zurückgeben.
Zahlungsmöglichkeiten
Für Händler ist es wichtig, aber auch nicht immer einfach, die richtigen Zahlungsmethoden im Onlineshop anzubieten. Auf der einen Seite steht das Risiko, das z. B. der Kauf auf Rechnung für den Händler mit sich bringt, auf der anderen die von Kunden bevorzugten Methoden mit geringer Kaufabbruchquote. Auch rechtlich gibt es einiges zu beachten, so muss man beispielsweise mindestens eine Zahlungsmöglichkeit ohne anfallende Zusatzkosten anbieten.
Zudem müssen Sie Ihre Kunden explizit darauf hinweisen, wenn bei bestimmen Zahlungsarten wie Kreditkarte oder Nachnahme Gebühren anfallen. Dies sollte man im Bestellprozess selbst erläutern und auf einer zusätzlichen Informationsseite zu den Zahlungsmodalitäten ausführlich erklären.
Bestell-Button
Wie erwähnt ist die eindeutige Beschriftung des Bestell-Buttons unverzichtbar für einen rechtssicheren Onlineshop. In der Vergangenheit gab es häufig Ärger mit betrügerischen Maschen, die ahnungslose Opfer in Abo-Fallen lockten. Mit einem Klick schlossen diese Nutzer, ohne es zu wissen, einen Vertrag ab und verpflichteten sich so zur Zahlung.
Seit dem 1. August 2012 gilt deshalb die sogenannte Button-Lösung: Ein Käufer muss im Shop eindeutig erkennen, dass mit dem Klick auf die Schaltfläche eine Bestellung und Zahlungsverpflichtung verbunden ist.
Rechtsgültige Beschriftungen sind z. B. folgende:
- „Jetzt kaufen“
- „Kostenpflichtig bestellen“
- „Zahlungspflichtig bestellen“
- „Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“
Ungültig sind hingegen schwammige Beschriftungen wie „Bestellung abschließen“ oder irreführende Bezeichnungen wie „Anmelden“ oder „Weiter“.
Angaben zur Lieferzeit
Ohne weitere Angaben kann ein Kunde laut Rechtsprechung davon ausgehen, dass Waren, die man online zum Verkauf anbietet, sofort verfügbar sind. „Sofort“ bedeutet in diesem Fall, dass sie innerhalb von fünf Tagen beim Kunden ankommen. Natürlich hat nicht jeder Onlineshop alle Waren vorrätig und kann das gewährleisten. Aus diesem Grund sind Sie dazu verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, wenn Sie die vom Gesetz bestimmten fünf Tage vorübergehend oder generell nicht sicher einhalten können.
Waren- und Versandkosten
Für sämtliche auf der Website präsentierten Kosten gilt: Man muss sie immer korrekt und vollständig angeben. Bei Produktpreisen heißt das, dass man u. a. den Hinweis auf die anfallende Umsatzsteuer integrieren muss. Auch die Versandkosten muss man korrekt oder zumindest leicht berechenbar aufführen. Formulierungen wie „Versandkosten auf Anfrage“ wurden in der Vergangenheit häufig zum Streitfall und sollten deshalb vermieden werden.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Deutschland das neue Verpackungsgesetz (VerpackG)! Alle Händler, die Waren auf dem deutschen Markt in Umlauf bringen und sich nicht an diese neuen Regelungen zu Versandverpackungen halten, müssen mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.
Newsletter: Double-Opt-in
Newsletter-Marketing ist eine beliebte und relativ kostengünstige Strategie, um viele Menschen anzusprechen und bestehende Kunden zu binden. Oft ist eine Newsletter-Anmeldung über ein Formular auf der Website integriert – und dabei gibt es eine wichtige rechtliche Anforderung, das sogenannte Double-Opt-in-Verfahren. Auch, wenn die Newsletter-Anmeldung über einen anderen Kanal erfolgt, ist dieses zweistufige Anmeldeverfahren verbindlicher Standard. Auf diese Weise gehen Sie sicher, dass die Registrierung für Ihren elektronischen Rundbrief auch tatsächlich gewünscht ist.
Fazit: Nicht ohne Ihren Rechtsanwalt
Als Shop-Betreiber sollte man seinen Kunden alle relevanten Inhalte professionell und transparent zur Verfügung stellen. Neben vollständigen Inhalten ist es natürlich auch wichtig, dass die entsprechenden Seiten eindeutig gekennzeichnet und jederzeit erreichbar sind. Vor allem das Thema Datenschutz ist nicht nur aus rechtlichen Gründen relevant, sondern auch aus Marketingsicht enorm wichtig für jedes Online-Unternehmen.
Mit einem Gütesiegel für Ihren Onlineshop können Sie das Vertrauen Ihrer Kunden erhöhen. Wenn Sie sich für ein solches Siegel bewerben, beurteilt ein Experten-Team, wie gut Sie die üblichen Shop-Standards in Bereichen wie Datenschutz, Sicherheit, Widerrufsrecht oder Lieferung und Zahlung einhalten – und damit u. a. auch, ob Ihr Webshop rechtssicher ist.
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