Creative Commons richtig nutzen

Die Werke von Fotografen, Musikern oder Schreibern dürfen nicht ohne weiteres von anderen verwendet oder kopiert werden, denn sie sind urheberrechtlich geschützt. Die Schöpfer entscheiden jedoch selbst, ob und in welchem Umfang sie ihre Werke anderen zur Verfügung stellen – ohne dass diese jedes Mal ausdrücklich um Erlaubnis bitten müssen. Mithilfe verschiedener Creative-Commons-Lizenzen können Urheber mediale Inhalte zur Nutzung für jedermann freigeben. Die komplizierte juristische Arbeit bleibt einem durch standardisierte Lizenzverträge erspart.

Das Grundprinzip von Creative Commons

Creative Commons (CC) ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in den USA, die verschiedene Standard-Lizenzverträge zur Verfügung stellt. Jeder Autor kann über diese Creative-Commons-Lizenzen der Öffentlichkeit Nutzungsrechte an seinen Werken einräumen und je nach seinen Wünschen eingrenzen. CC-Lizenzen sind auf verschiedene Medientypen anwendbar, z. B. Bilder, Texte, Musikstücke und Videos. Das bekannteste Beispiel für die Nutzung von Creative Commons ist das Fotoportal Flickr.

Verschiedene Creative-Commons-Lizenzen

Creative Commons bietet verschiedene Lizenzen an – von denen, die die Nutzung relativ stark einschränken, über solche mit sehr freien Bedingungen bis zur Möglichkeit, sein Werk als öffentliches Gemeingut zu kennzeichnen (CC0).  Bei der Auswahl der passenden Lizenz gibt es drei grundsätzliche Entscheidungsfragen:

  • Soll der Urheber des Werkes genannt werden?
  • Ist die kommerzielle Nutzung des Werkes erlaubt?
  • Darf das Werk modifiziert werden und wenn ja, auch unter Nennung der Lizenz?

Die CC-Lizenzmodule

Aus den eben genannten Fragen ergeben sich vier grundlegende Nutzungsbedingungen. Das Ganze funktioniert nach dem Baukastenprinzip: Es sind vier Grundmodule verfügbar, die Pflichten und Verbote regeln und miteinander kombiniert werden können.

Zusammensetzung der Lizenzmodule

Aus den oben genannten Modulen lassen sich insgesamt sechs Lizenzen zusammenstellen:

  • CC-BY: Man darf das Werk teilen, verändern und kommerziell nutzen. Bei der Veröffentlichung muss man jedoch den Autor nennen/verlinken und den Verweis zur entsprechenden CC-Lizenz angeben.
  • CC-BY-SA: Man darf das Werk veröffentlichen, verändern und kommerziell verwenden. Doch alle Modifikationen und veränderten Versionen des Werkes stehen unter der gleichen Lizenz – man muss also entsprechend Name und Lizenz nennen und auf diese verweisen.
  • CC-BY-ND: Man darf das Werk unter Nennung von Urheber und Lizenz zwar teilen und auch kommerziell nutzen, jedoch nicht bearbeiten oder verändern.
  • CC-BY-NC: Man darf das Werk unter Nennung von Urheber und Lizenz teilen und verändern, eine kommerzielle Nutzung ist jedoch nicht gestattet.
  • CC-BY-NC-SA: Man darf das Werk teilen und verändern, eine kommerzielle Nutzung ist jedoch nicht gestattet. Veröffentlicht man eine bearbeitete Version des Werkes, muss man die Lizenz des Originals angeben.
  • CC-BY-NC-ND: Das Werk darf unter Nennung von Urheber und Lizenz ausschließlich nichtkommerziell und nur im Original verwendet werden.

CC0-Lizenz – Public Domain

Einen Sonderfall unter den Lizenzen stellt die Lizenz CC0 dar – sie kennzeichnet ein Werk als öffentliches Gemeingut. Der Urheber verzichtet damit unwiderruflich auf jegliche Rechte an seinem Werk. Das bedeutet, dass alle oben aufgezählten Bedingungen hier nicht greifen – das Werk kann also uneingeschränkt genutzt, geteilt, verändert und weiterverarbeitet werden. Stellt der Autor oder Künstler sein Werk unter die CC0-Lizenz, gibt er im Grunde eine Verzichtserklärung ab. Diese „bedingungslose Lizenz“ wird vor allem bei öffentlichen Datenbanken angewendet, z. B. bei der Gemeinsamen Normdatei.

Wie binde ich ein Werk mit CC-Lizenz richtig auf meine Website ein?

Wer freie Bilder oder Texte für seine Website verwenden möchte, muss immer auf die korrekte Einbindung der Lizenzangaben achten. Zu den Pflichtangaben, z. B. bei Fotografien, gehören:

  • Name des Urhebers
  • Titel des Werkes
  • Verlinkung zum Werk oder Autor
  • Verweis auf die jeweilige Lizenz mit Link

Die Angaben sollte man, wenn möglich, direkt unter dem genutzten Werk platzieren. Eine Nennung in einem separatem Quellen- und Bildnachweis ist ebenfalls möglich. Mittlerweile ist es gängig, diesen im Impressum anzuhängen.

Beispiel einer richtigen Verlinkung:

Das folgende Foto wurde über Flickr von einem Fotografen unter einer CC-Lizenz veröffentlicht. Er gestattet der Öffentlichkeit, sein Bild zu teilen, zu bearbeiten und sogar für kommerzielle Zwecke zu nutzen – unter der Bedingung, dass Urheber und Lizenz entsprechend kenntlich gemacht werden. Die dazugehörige Lizenz ist CC-BY. Das sieht dann wie folgt aus:

Die Kennung 2.0 bezieht sich auf die Lizenzversion. In den USA ist mittlerweile die Version 3.0 in Anwendung, eine Übersetzung ins Deutsche ist in Arbeit. Die Versionen sind untereinander kompatibel.

Welche Vorteile hat Creative Commons?

Für die tägliche Arbeit – z. B. von Bloggern, Website-Betreibern oder Webmastern – birgt das Konzept Creative Commons viele Vorteile.

  • Rechtssicherheit: Creative Commons nimmt Nutzern die komplizierten juristischen Angelegenheiten ab. Durch die CC-Lizenzen hat man Rechtssicherheit, ohne komplizierte Verhandlungen führen zu müssen.
  • Kontrolle über Urheberrecht: Auch wenn man seine Werke der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, bleibt das Urheberrecht erhalten. Der Künstler entscheidet als Urheber nach wie vor, in welchem Kontext seine Werke verwendet werden dürfen, und es steht ihm frei, die Nutzung in fragwürdigem Kontext (z. B. pornografische Seite) untersagen.
  • Anpassungsspielraum: CC-Lizenzen sind nicht in Stein gemeißelt, es bleibt immer noch die Option, mit Künstlern Einzelverhandlungen zu führen. Wenn man z. B. ein Werk trotz BY-NC-Lizenz kommerziell nutzen möchte, kann man sich schriftlich mit dem Künstler einigen.
  • Große Medienvielfalt: Durch die Nutzung von kostenlosen und einfachen CC-Lizenzen ist der Pool an frei verfügbaren Werken stetig gewachsen. Die Auswahl ist mittlerweile riesig.

Gefahren bei der Nutzung von CC-Werken

Zu den Vorteilen kommen aber auch Gefahren bei der Verwendung von freien Werken unter einer Creative-Commons-Lizenz.

  • Verletzung von Bildrechten: Diese Gefahr ist vor allem bei Fotografien groß, denn als frei gekennzeichnete Bilder sind nicht immer auch frei zu verwenden – vor allem nicht, wenn Rechte Dritter verletzt werden. Ein Fotograf gibt immer nur die Rechte an seinem Werk, nicht am Motiv, frei. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu Bildrechten.
  • Keine Haftung des Lizenzgebers: Die Haftung des Lizenzgebers ist grundsätzlich ausgeschlossen – kommt es zu Rechtsverletzungen, wird der Nutzer belangt, z. B. wenn ein Model die Nutzung des Bildes (Recht am eigenen Bild) nicht freigegeben hat und den Nutzer verklagt.
  • Nur vollständige Lizenz: Eine unvollständige oder fehlerhafte Lizenz wird in der Regel behandelt wie keine Lizenz. Wer z. B. Creative-Commons-Bilder auf seine Website einbaut, sollte akribisch die Lizenzen prüfen und korrekt einbauen, anderenfalls drohen Abmahnungen.
  • Dokumentation: Die verwendeten Werke mit entsprechenden Lizenzen sollte man immer genau dokumentieren. Wenn z. B. ein Künstler die CC-Lizenz entfernt und behauptet, das Werk hätte er nie freigegeben, muss man als Nutzer nachweisen können, dass dem nicht so ist.

Fazit: Auch freie Werke immer gewissenhaft verwenden

Freie Werke – egal ob Musik, Bilder oder Texte – sind eine wichtiger Teil der (Online-)Medienlandschaft. Sie sorgen für Vielfalt und dank der einfachen Creative-Commons-Lizenzen entsteht ein großer Pool an frei verfügbaren Werken, die jedermann, unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten, verwenden kann. Doch im Umgang mit CC-Lizenzen sollte man immer gewissenhaft vorgehen. Auch wenn die Künstler ihre Werke der Öffentlichkeit anbieten, sollte man sich an die Regeln halten, d. h. die Lizenzvorschriften präzise befolgen, alle Pflichtangaben einbetten und sich damit vor Abmahnungen und anderen Unannehmlichkeiten schützen.

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