Digitaler Nachlass
Das digitale Zeitalter stellt neue Herausforderungen an das Erbrecht: Was passiert eigentlich mit meinen digitalen Profilen, Konten, Texten und Daten, wenn ich sterbe? Digitaler Nachlass ist ein überraschend komplexes Thema mit vielen Faktoren. Einerseits bestehen rechtliche Fragen: Wem gehören eigentlich meine Daten? Wer entscheidet im Todesfall, was mit meinen Onlineprofilen passiert? Diese und zahlreiche weitere Fragen beschäftigen nicht nur den Gesetzgeber, sondern auch Internet-Provider und Anbieter von Onlineservices.
Dazu kommen die ethischen und persönlichen Fragen: Welche Inhalte meiner digitalen Präsenz möchte ich im Todesfall meinen Erben zur Verfügung stellen? Welche Person bestimme ich, die Zugriffsrechte bekommen soll, wenn ich nicht mehr am Leben bin? Ist das Thema „digitaler Nachlass“ mittlerweile wirklich so wichtig, dass ich mich damit beschäftigen muss? Diese und viele andere Fragen beantworten wir in diesem Ratgeber.
Als „digitalen Nachlass“ bezeichnet man grob die Menge an elektronischen Daten, die ein Nutzer im Todesfall auf Datenträgern und im Internet hinterlässt und die meist durch Passwörter geschützt sind. Dazu zählen u. a. Profile in sozialen Netzwerken, Onlinekonten, E-Mail-Postfächer, Cloud-Speicher, Lizenzen, Chatverläufe, Medien, Kryptowährungen und mehr. Der digitale Nachlass ist ein vergleichsweise neuer Themenkomplex im Erbrecht und stellt sowohl Gesetzgeber als auch Verbraucher und Angehörige vor Herausforderungen.
Kategorie | Relevante Daten | Beispiele |
Onlinekonten | Zugangsdaten, Guthaben, Verträge, Nachrichtenverläufe, Transaktionslisten, Vertragsdaten, Daueraufträge, Kündigungsbestimmungen | Onlineshops (Amazon), Dienste für Kryptowährungen (Bitcoin), Streaming-Dienste (Netflix, Spotify), Google-Konto, Apple-Konto |
Onlineprofile in sozialen Medien/Netzwerken | Zugangsdaten, Profilinformationen, Nachrichten, hochgeladene Medien | Facebook, Twitter, Instagram, XING, LinkedIn, WhatsApp, Google, SnapChat, Skype, YouTube, Dating-Seiten |
E-Mail-Konten | Zugangsdaten, E-Mails, Adressen | E-Mail-Adressen bei IONOS, GMX, Google und Co. |
Software as a Service bzw. Onlinedienste | Zugangsdaten, Vertragsdetails, Kündigungsbestimmungen, hochgeladene Medien, Nachrichtenverläufe, Transaktionslisten, geschäftliche Daten | Cloud-Services, Arbeitsplattformen (Slack, WordPress usw.), Social-Media-Tools (hootsuite), Finanzsoftware (NetSuite), Crowdfunding-Plattformen (Patreon, Kickstarter), YouTube-Kanäle |
Onlinelizenzen und übrige Besitztümer | Zugangsdaten, Vertragsdetails, Kündigungsbestimmungen, Übertragungsregelungen | Software-Lizenzen (z. B. Bildbearbeitungsprogramme), Videospiele (z. B. auf Steam oder Origin), Gegenstände und Avatare in Onlinespielen |
Hardware | Medien, Dokumente, Projekte | PCs, Laptops, Smartphones, Tablets, (externe) Festplatten, USB-Sticks, E-Book-Reader, Videospielsysteme |
Warum sollte ich meinen digitalen Nachlass regeln?
Ein Leben im Informationszeitalter hinterlässt viele digitale Spuren. Onlineprofile auf Facebook, Instagram, Twitter und Co. werden aufwendig mit Passwörtern geschützt und verschlüsselt, um sie so sicher wie möglich zu machen. Viele von uns posten, kommentieren, liken und teilen Inhalte dermaßen oft und regelmäßig im Internet, dass die sozialen Medien mittlerweile einen großen Teil der täglichen Kommunikation ausmachen. Der moderne Mensch verbringt einen wesentlichen Teil seines Lebens im Internet und hinterlässt dort entsprechend viele und teilweise sensible Informationen, Dokumente, Dateien, Bilder, Videos und vieles mehr.
Verstirbt jemand unerwartet, überleben ihn nicht nur seine Mitmenschen, sondern auch seine Profile und Inhalte im Internet. Die Passwörter waren meist nur der verstorbenen Person bekannt. In diesem Fall ist es für die Angehörigen erheblich schwerer, sich angemessen um das digitale Erbe zu kümmern. Deswegen ist es heutzutage dringend anzuraten, seinen digitalen Nachlass zeitlebens selbst zu regeln.
Dem kommt insbesondere dann enorme Wichtigkeit zu, wenn Sie im Internet vertrauliche Dokumente speichern (etwa mithilfe eines Cloud-Services) oder wichtigen Schriftverkehr über E-Mail führen. Bei plötzlichen Todesfällen ist es häufig sehr wichtig, dass auf private Nachrichten und Dateien zugegriffen werden kann, etwa für den Arbeitgeber. Bei den meisten Onlineprofilen ergibt es z. B. Sinn, sie schließen zu lassen oder in Gedenkseiten umzuwandeln. Datenspeicher enthalten womöglich wichtige Dokumente und Dateien für Angehörige. Oft möchte diese für vielgenutzte E-Mail-Adressen eine automatische Antwort einstellen, damit die Kontaktpersonen über den Tod der Person Bescheid wissen und ggf. auf einen anderen Ansprechpartner verwiesen werden. Natürlich ist die endgültige Löschung des Kontos dann ein ebenso häufiger wie notwendiger Schritt.
Bei physischen Datenträgern verhält sich der digitale Nachlass vergleichsweise simpel, denn diese gehen einfach als Besitztümer auf den oder die Erben über. Meist sind Festplatten, Geräte und USB-Sticks nicht durch Passwörter geschützt oder diese sind Angehörigen zumindest bekannt. Trotzdem sollten auch hier Zugriffsrechte und Passwörter geregelt werden, damit die Angehörigen auf die enthaltenen Daten zugreifen können. Das können private Dateien wie Fotos und Videos sein, aber auch wichtige Dokumente.
Komplizierter wird der digitale Nachlass, wenn die verstorbene Person in irgendeiner Form geschäftlich im Internet unterwegs war. Betrieb der Verstorbene beispielsweise einen YouTube-Kanal, der weiterhin regelmäßig Werbeeinahmen generieren wird, muss der Geldfluss geregelt werden. Dasselbe gilt für beliebte Instagram-Profile, die gesponserte Posts enthalten und über die Werbeverträge abgeschlossen wurden. Kurz gesagt: Der digitale Nachlass ist bei Influencern, Content-Producern und anderen Menschen, die im Internet Geld verdienen, enorm wichtig.
Auch digitale Währung verlangt erhöhte Aufmerksamkeit. Was passiert nach meinem Ableben mit meinem digitalen Vermögen in Form von Kryptowährungen (z. B. Bitcoin) und PayPal-Guthaben? Komplizierter wird es bei Onlineverträgen für SaaS-Services, im Internet getätigte, aber noch nicht erhaltene Bestellungen und Online-Abonnements für digitale Inhalte (z. B. Streaming-Dienste oder E-Book-Bibliotheken). Sogar im Bereich Gaming gibt es berechtigte Fragen zum digitalen Erbe, weil auch hier Inhalte (z. B. Gegenstände in Onlinespielen) durchaus von relevantem monetären Wert sein können.
Erst wenn man sich mit dem Thema genauer beschäftigt, wird klar, wie viele Daten, Konten, Profile und andere digitale Besitztümer man überhaupt hat. Regelt man seinen digitalen Nachlass nur unzureichend, überfordert man seine Erben damit schnell. Mit anderen Worten: Wenn Sie daran interessiert sind, Ihren Nachlass umfassend zu regeln und Ihren Erben möglichst wenig Arbeit aufzubürden, gehört der digitale Nachlass mittlerweile unverzichtbar dazu.
Ethische Fragen beim sozialen Nachlass
Der digitale Nachlass ist ein wichtiges Thema, wenn es um Erbrecht geht. Allerdings spielt auch die Trauerbewältigung beim Ableben einer geliebten Person eine wichtige Rolle, wenn diese in sozialen Netzwerken unterwegs war. Weil ein Onlineprofil nach dem Tod ohne Nachlassregelung einfach fortbesteht, kann weiterhin mit diesem interagiert werden, obwohl die Person nicht mehr lebt. Das ist besonders dann problematisch, wenn die im sozialen Netzwerk verbundenen Menschen noch nicht über den Tod Bescheid wissen. Taucht die verstorbene Person weiterhin in Feeds auf, etwa indem sie in Posts markiert wird oder Inhalte auf deren Timeline geteilt werden, kann das bei Angehörigen negative Emotionen auslösen und die Trauerarbeit erschweren.
In manchen Fällen möchten die Angehörigen den Tod des Mitmenschen nicht in sozialen Netzwerken bekannt machen, um den Verlust besser zu verarbeiten. Wird jedoch der Tod vor allem bei einem Menschen mit großer sozialer Reichweite bekannt, läuft dessen Profil Gefahr, ungewollt zur Gedenkstätte zu werden. Ältere Posts dieser Person werden dann womöglich für Mitgefühlsbekundungen in Kommentarform verwendet, was die Trauer um die Person weiter intensivieren kann. Viele Hinterbliebene möchten aber privat trauern, ohne durch soziale Netzwerke zusätzlichen Druck zu verspüren oder gar Arbeit auferlegt zu bekommen, etwa bei der Moderation der Profilseite des Verstorbenen.
Eine öffentliche Bühne im Internet bedeutet zudem leider auch immer Nährboden für Belästigung. Nicht zuletzt deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihren digitalen Nachlass sorgfältig regeln.
Was passiert nach meinem Tod mit meinen Onlineprofilen und Daten?
Zunächst passiert natürlich noch nichts; Ihre Onlineprofile und Konten bestehen weiterhin mit allen Daten, Inhalten, Nachrichten und Währungen, die Sie dort gespeichert haben. Ihre E-Mail-Adressen empfangen weiterhin E-Mails, Ihre Abonnements laufen weiter und Ihre Profile und Posts in sozialen Netzwerken bestehen weiterhin. So oder so ist es an Ihren Angehörigen, die nötigen Schritte einzuleiten.
Je nachdem, wie sorgfältig der digitale Nachlass vorbereitet wurde, müssen die Erben sich zunächst einen Überblick verschaffen: Wo war der Verstorbene im Internet überhaupt aktiv? Welche Verträge hat er abgeschlossen, welche Daten und Besitztümer sind online gespeichert? Verträge sollten zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt und Profile in sozialen Netzwerken stillgelegt oder ganz gelöscht werden. Facebook z. B. bietet auch die Option an, das betreffende Profil in eine Gedenkseite umzuwandeln. Doch nicht jedes soziale Netzwerk hat eine solche Funktion. In den meisten Fällen ist eine komplette Löschung anzuraten, was abhängig vom Netzwerk mehr oder weniger kompliziert ist. Bei manchen Anbietern lassen sich Konten mit einer simplen Funktion oder mithilfe eines Kontaktformulars löschen, andere wiederum verlangen einen Nachweis des Ablebens des Kunden.
Haben Sie Ihre verwendeten Passwörter nicht im Testament oder in einem gesonderten Dokument hinterlassen, gestaltet sich die Arbeit mit dem digitalen Nachlass erheblich schwerer. In diesem Fall müssen Ihre Angehörigen die Anbieter direkt kontaktieren und bekommen mithilfe eines Nachweises das jeweilige Passwort zugeschickt oder können das bestehende zurücksetzen. In vielen Fällen jedoch hilft bereits der Zugang zum verbundenen E-Mail-Account, an den ein neues Passwort geschickt wird (etwa durch die „Passwort vergessen“-Funktion).
Was kann ich zeitlebens schon für meinen digitalen Nachlass tun?
Am wirkungsvollsten ist es, unbenutzte bzw. unnötige Profile und Konten selbst zu löschen und seine eigene digitale Präsenz kompakt und effizient zu halten. Der gewissenhafte Umgang mit dem Internet und persönlichen Daten führt auch zu einem übersichtlicheren digitalen Erbe. Darüber hinaus ist es für Sie selbst und Ihre Angehörigen hilfreich, wenn Sie – selbstverständlich an einem sicheren Ort – eine Liste mit den relevanten Zugangsdaten führen und diese aktuell halten. Das ist umso einfacher, wenn Sie einen Passwort-Manager verwenden, denn dann reicht es zumeist, das Master-Passwort weiterzugeben. Es kann auch sinnvoll sein, bei relevanten Diensten eine Sicherheitsfrage zu hinterlegen, die nur Ihnen nahestehende Personen beantworten können.
Falls Sie eine Liste anfertigen, können Sie auch entsprechende Wünsche äußern, was nach Ihrem Tod jeweils geschehen soll – etwa „Profil vollständig löschen“, „Als Gedenkseite erhalten“ oder „In meinen sozialen Netzwerken mit einem kurzen Statement meinen Tod bekanntgeben“. Im Fall von hochsensiblen Konten, etwa beim Onlinebanking, bei Bezahldiensten und Kryptowährungen, ist dringend anzuraten, eine Vorsorgevollmacht vorzubereiten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Erben auf direktem Weg an das online gespeicherte Vermögen gelangen. Ebenfalls ist denkbar, dass Sie die Zugangsdaten bei einem Notar hinterlegen oder diese in schriftlicher Form in einem Safe aufbewahren.
Nicht zuletzt ist es wichtig, dass Sie sich mit den Bestimmungen Ihrer Anbieter vertraut machen. Wie verfahren die sozialen Netzwerke mit meinen Konten, wie aufwendig ist der Löschungsprozess? Wenn Sie online Verträge abgeschlossen haben, sollten Sie entsprechende Klauseln suchen („Tod des Nutzers“ o. ä.) und sich vergewissern, dass Ihre Angehörigen nicht unnötige Schulden erben, wenn Sie sterben. Wechseln Sie im Zweifel zeitnah zu Anbietern, die flexible Kündigungsbestimmungen haben.
Wie bestimme ich, wer im Fall meines Ablebens Zugriff auf meine Daten erhält?
Rechtlich gesehen geht Ihr digitaler Besitz an den Haupterben, sofern Sie Ihren digitalen Nachlass nicht explizit im Testament regeln. Allerdings obliegt es dann dem Haupterben, wie mit dem gesamten digitalen Nachlass verfahren wird. Daher ist es ratsam, eine entsprechende Nachlassregelung im Testament oder in der Vorsorgevollmacht festzulegen. Dafür reicht schon ein simples Dokument, erzeugt etwa mit der von der Bundesregierung im Rahmen der machtsgut-Kampagne vorgeschlagenen Vorlage, die Sie auf der verlinkten Seite ausfüllen können. Dies lässt sich ergänzen durch eine sicher hinterlegte Passwortliste (oder mehrere Listen, je nachdem, wie viele Menschen Ihren digitalen Nachlass erben). Oft ist es sinnvoll, den digitalen Nachlass auf verschiedene Personen zu vererben, damit diese sich die anfallende Arbeit teilen können.
Wie ist in Deutschland der digitale Nachlass geregelt?
Bisher vor allem unzureichend. Tatsächlich ist durch den Gesetzgeber nicht vollständig geklärt, ob ein digitaler Nachlass überhaupt vererblich ist. Die Tendenz geht aber eindeutig dahin, dass Erben ein berechtigtes Interesse an den Zugangsdaten des Verstorbenen haben, weil diese eben für die sorgfältige und umfassende Nachlassabwicklung notwendig sind. Oftmals sind auch digitale Dokumente wie E-Mails ausschlaggebend für Annahme und Ausschlagung des Erbes; dafür muss der Zugang natürlich gewährleistet sein. Onlineverträge und -konten folgen außerdem dem Prinzip der Universalsukzession und gehen somit auf den Haupterben über. Damit dies aber geschehen kann, müssen ebenfalls zunächst die Zugangsdaten vererbt werden.
Komplizierter wird es bei Online-Accounts in sozialen Netzwerken, weil diese keine nationalstaatlichen Grenzen haben. So ist die Frage, ob der Facebook-Account eines Verstorbenen deutschem oder irischem Recht unterliegt, nicht eindeutig zu klären. Die handelsüblichen Verträge zwischen Unternehmen und Verbraucher im Bereich Social Media legen allerdings nahe, dass das Recht des Landes anzuwenden ist, in dem der Verbraucher beheimatet ist. Weil sich aber die betroffenen Netzwerke größtenteils ohnehin kulant zeigen, kommt es hierbei äußerst selten zu Konflikten.
Meist reicht ein einfacher Nachweis wie ein Scan der Todesurkunde, um Zugriff auf das betroffene Konto zu bekommen und dieses ggf. zu löschen. Angehörige können interessanterweise einschreiten, wenn der Erbe ungewünschte Änderungen an einem Onlineprofil vornimmt: Accounts in sozialen Netzwerken unterliegen nämlich dem postmortalen Persönlichkeitsschutz.
Eine weitere Grauzone betrifft die Frage, ob E-Mails rechtlich gesehen wie Briefe gehandhabt werden sollen oder ob sie als elektronische Nachrichten eher dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Meist müssen die Erben mit den E-Mail-Providern direkt Kontakt aufnehmen, und in den meisten Fällen bekommen diese auch unproblematisch Zugang zu den Postfächern. Allerdings wäre hier eine eindeutige Regelung des Gesetzgebers angebracht.
Nachlassregelungen bei den wichtigsten Anbietern im Internet
Sicherlich ist es sinnvoll, den digitalen Nachlass zunächst für die meistverwendeten Plattformen und Services zu regeln. Sobald man sich einen Überblick über den digitalen Nachlass verschafft hat, sollte man diejenigen Konten und Services priorisieren, über die Geld fließt, die durch Abonnements bezahlt werden oder auf denen Geldbeträge digital gespeichert werden. Danach ist es angeraten, sich um die meistgenutzten sozialen Netzwerke zu kümmern. Im Folgenden erklären wir, wie einige der bekanntesten Internetanbieter mit dem Tod ihrer Nutzer umgehen und was Sie beachten sollten, wenn Sie als Erbe den digitalen Nachlass auf eine dieser Plattformen klären müssen.
Facebook beantwortet die Frage, was nach dem Tod eines Nutzers mit dessen Profil passiert, in seinem Help Center. Demnach bietet das Netzwerk die Möglichkeit, die Profilseite eines Verstorbenen zu einer Gedenkseite umzuwandeln. Facebook bittet in diesem Fall darum, direkt von Angehörigen kontaktiert zu werden. Ebenfalls kann man über ein Kontaktformular die Löschung des Facebook-Accounts beantragen. Facebook weist ausdrücklich darauf hin, dass Zugangsdaten nicht bereitgestellt werden, weil das gegen die Richtlinien des Netzwerks verstößt.
Gedenkseiten bekommen „In Erinnerung an“ vor den Namen des Verstorbenen gestellt. Über die Privatsphäre-Einstellungen wird festgelegt, ob auf dieser Profilseite gepostet werden darf und Inhalte geteilt werden können. Gedenkseiten erscheinen nicht mehr als Freundesvorschläge. Ebenso ist es nicht mehr möglich, sich auf diesem Konto anzumelden, es sei denn, es wird ein Nachlasskontakt festgelegt. Neben den Gedenkseiten empfiehlt Facebook, für die gemeinsame Trauer eine Gruppe zu errichten und relevante Personen einzuladen.
Wenn Sie Ihr Facebook-Konto nach Ihrem Ableben auf jeden Fall gelöscht haben möchten, können Sie das selbst festlegen. Gehen Sie dafür einfach in die „Einstellungen“, dann auf „Allgemein“ und dann auf „Konto verwalten“. Unter dem Punkt „Kontolöschung anfordern“ können Sie anschließend die Modalitäten klären.
Twitter bittet mit Hinweis auf die allgemeinen Nachlassbestimmungen darum, bei einem Todesfall direkt mit dem Anbieter Kontakt aufzunehmen. Über das Kontaktformular zu den Datenschutzrichtlinien können Sie – etwas umständlich – den Löschungsprozess in die Wege leiten, der durchaus bis zu einem halben Jahr dauern kann. Bei Twitter ist es darüber hinaus üblich, mit einem finalen Tweet den Tod der Person bekanntzugeben. Dafür benötigt man allerdings die Zugangsdaten, die Twitter nicht ohne weiteres herausgibt. Gedenkseiten wie bei Facebook werden bei Twitter nicht angeboten.
Als Teil des Facebook-Konzerns ist der digitale Nachlass bei Instagram ähnlich wie bei der ‚Mutter‘ geregelt. Im Hilfebereich bietet Instagram Kontaktformulare, um entweder ein Instagram-Profil in den ‚Gedenkzustand‘ zu versetzen oder es ganz löschen zu lassen. Instagram benötigt einen Nachweis, dass der Kontobetreiber tatsächlich verstorben ist, und gibt in keinem Fall die Zugangsdaten heraus.
Auf ein Instagram-Konto im Gedenkzustand kann grundsätzlich nicht mehr zugegriffen werden. Rein optisch unterscheiden sich Gedenkkonten nicht von herkömmlichen Konten, allerdings erscheinen sie nicht mehr ‚öffentlich‘, z. B. in der ‚Entdecken‘-Funktion. Sämtliche Fotos und Kommentare bleiben der Community erhalten und sind weiterhin interaktiv.
PayPal
Bei PayPal kommt nur eine Kündigung des Kontos in Frage, weil PayPal-Konten keine klassischen Bank- bzw. Girokonten sind und keine regelmäßigen Einzugsermächtigungen und Daueraufträge unterstützen. Trotzdem gehört PayPal-Guthaben zum monetären Besitz des Verstorbenen und somit zum digitalen Erbe. Wenn Sie die Zugangsdaten des Verstorbenen kennen und sich auf dem Konto eingeloggt haben, können Sie PayPal kontaktieren und sich als vertretungsberechtigten Erben ausweisen. PayPal wird daraufhin die nötigen Dokumente als Nachweis verlangen, bevor es mit der Kündigung des Kontos fortfährt. Vorher sollten Sie natürlich das Guthaben auf ein anderes Konto transferieren.
PayPal betreibt für kompliziertere Fälle, etwa wenn die Zugangsdaten des Verstorbenen unbekannt sind, eine Servicehotline: 0800 723 4500. Zusätzlich sei an dieser Stelle angemerkt, dass PayPal oftmals für die Vorratsdatenspeicherung kritisiert wird. So dürfen Sie nicht damit rechnen, dass alle Daten des Verstorbenen nach der Kündigung des Kontos automatisch aus PayPals Datenbanken verschwinden werden.
Google-Konten vereinen viele Services, z. B. YouTube und Google-Mail. Google bestimmt die Konten von Verstorbenen als ‚inaktiv‘, bis weitere Schritte eingeleitet werden. Über den Kontoinaktivitäts-Manager können Sie festlegen, was nach Ihrem Tod mit dem Konto passieren soll. Möchten Sie das Konto eines verstorbenen Angehörigen kündigen, bietet Google dafür ein spezielles Kontaktformular . Dabei wird individuell entschieden, welche Zugriffsrechte auf welche Inhalte der verbundenen Services den Erben gestattet wird. Google verweigert grundsätzlich die vollständige Herausgabe der Zugangsdaten, wenn diese den Erben unbekannt sind.
Bitcoin und andere Kryptowährungen
Steuerrechtlich gesehen sind Bitcoin und andere Altcoins laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) seit 2015 offiziell Geld und somit mehrwertsteuerfrei. Für den digitalen Nachlass bedeutet das aber nicht, dass die Vererbung von Kryptowährungen eindeutig geregelt ist. Die Tendenz geht dahin, dass die verbundenen Konten gemeinsam mit dem digitalen Nachlass an den Haupterben bzw. der im Testament verfügten Person übergeben werden. Unterm Strich heißt das: Wer die Zugangsdaten hat, gelangt auch an das Vermögen. Aber nicht jeder Nutzer ist beim Thema Bitcoin und Co. so bewandert, um gewissenhaft und effektiv damit umzugehen.
Verfügen Sie über Bitcoins oder andere Kryptowährungen, ist dringend angeraten, sich selbst um den Nachlass zu kümmern und einen dedizierten Haupterben zumindest in das Thema einzuweisen. Weil die Kurse dieser Währungen teilweise extrem fluktuieren, ist Wissen in diesem Bereich äußerst wertvoll. Außerdem ist es sinnvoll, die wallet.dat-Datei auf einem oder mehreren sicheren Datenträgern zu speichern und zu verschlüsseln. Am einfachsten ist es, spezielle Wallet-Dienste zu verwenden, um die Zugangsdaten für diese Dienste zu vererben. Dann gestaltet sich die Nachlassverwaltung für Ihre Erben am einfachsten.