Die KI-Verordnung der EU: Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz
Die Europäische Union hat im Jahr 2024 die Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung oder AI Act) verabschiedet, um einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen zu schaffen. Diese weltweit erste umfassende Regulierung zielt darauf ab, sowohl die Chancen der KI-Technologie zu fördern als auch potenzielle Gefahren zu minimieren.
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Warum wurde die Verordnung eingeführt?
Die KI-Verordnung der EU wurde eingeführt, um einen klaren und einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz in Europa zu schaffen. Die Europäische Kommission legte den ersten Entwurf im April 2021 vor. Nach langen Verhandlungen wurde die finale Fassung schließlich im Januar 2024 beschlossen. Hintergrund der Verordnung sind die rasanten technologischen Fortschritte im Bereich der KI, die sowohl Chancen als auch erhebliche Risiken mit sich bringen. Gesellschaftliche und ethische Herausforderungen, wie Diskriminierung durch voreingenommene Algorithmen, mangelnde Transparenz bei automatisierten Entscheidungen oder der Missbrauch von KI zur Massenüberwachung, erforderten dringend eine gesetzliche Regulierung.
Ziel der KI-Verordnung ist es, Innovationen zu fördern, ohne grundlegende europäische Werte wie Datenschutz, Sicherheit und Menschenrechte zu gefährden. Die EU verfolgt dabei einen risikobasierten Ansatz, bei dem besonders gefährliche KI-Anwendungen streng reguliert oder sogar verboten werden. Gleichzeitig soll die Verordnung europäische Unternehmen im globalen Wettbewerb stärken, indem sie für Vertrauen und Rechtssicherheit sorgt.
Die KI-Verordnung ist nicht die einzige EU-Verordnung, die für Unternehmen von Relevanz ist. Auch auf das Geoblocking-Verbot, die ePrivacy-Verordnung und die Cookie-Richtlinie sollten Sie daher einen Blick werfen.
Klassifizierung von KI-Systemen nach Risikokategorien
Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz und teilt hierfür verschiedene KI-Systeme in vier Kategorien ein:
- Unannehmbares Risiko: In diese Kategorie fallen sämtliche KI-Systeme, die als Bedrohung für die Sicherheit, Lebensgrundlagen oder Rechte von Menschen angesehen werden. Diese sind verboten. Beispiele hierfür sind Systeme für Social Scoring, also der Bewertung des Verhaltens oder der Persönlichkeit von Einzelpersonen durch staatliche Stellen, oder KI-Systeme, die zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ohne Zustimmung genutzt werden können.
- Hohes Risiko: Diese Systeme sind erlaubt, unterliegen jedoch strengen Anforderungen und ziehen weitreichende Pflichten für Anbietende und Betreibende der Systeme nach sich. Zu dieser Risikoklasse gehören zum Beispiel KI-Systeme in kritischen Infrastrukturen, etwa im Transportwesen zur Gewährleistung der Sicherheit. Auch KI im Personalmanagement, die Entscheidungen über Einstellungen oder Kündigungen beeinflusst, unterliegt besonderen Anforderungen.
- Begrenztes Risiko/Transparenzrisiko: Die dritte Risikoklasse umfasst KI-Systeme mit spezifischen Transparenzanforderungen, die für die direkte Interaktion mit Usern bestimmt sind. Nutzende sollten über die Interaktion mit solchen Systemen informiert werden. Die meisten generativen KIs fallen in diese Kategorie.
- Minimales Risiko: Die Mehrheit der KI-Systeme fällt in die vierte Kategorie und unterliegt keinen spezifischen Anforderungen durch die KI-Verordnung der EU. Beispiele sind Spam-Filter oder KI-gesteuerte Charaktere in Computerspielen.
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Anforderungen und Pflichten für Entwickelnde und Anbietende
Für Entwicklerinnen und Entwickler und Anbietende von KI-Systemen, insbesondere von solchen mit hohem Risiko, legt die EU-KI-Verordnung eine Reihe von Anforderungen fest, die sicherstellen sollen, dass diese Technologien verantwortungsvoll eingesetzt werden. Diese Anforderungen betreffen verschiedene Aspekte, darunter Transparenz, Sicherheit, Genauigkeit sowie die Qualität der zugrunde liegenden Daten. Sie sind darauf ausgerichtet, die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von KI-Technologien zu gewährleisten, ohne Innovationen unnötig zu behindern.
Risikomanagement
Unternehmen müssen ein kontinuierliches Risikomanagement-System implementieren, das potenzielle Gefahren identifiziert, bewertet und minimiert. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung der Auswirkungen des KI-Systems auf Einzelpersonen sowie auf die Gesellschaft als Ganzes. Besonders im Fokus stehen mögliche Diskriminierungen, unbeabsichtigte Verzerrungen in der Entscheidungsfindung und Risiken für die öffentliche Sicherheit.
Datenqualität und Vermeidung von Verzerrungen
Die Trainingsdaten, die für die Entwicklung eines KI-Systems verwendet werden, müssen hohen Qualitätsstandards entsprechen. Dies bedeutet, dass sie repräsentativ, fehlerfrei und ausreichend divers sein müssen, um Diskriminierung und Verzerrungen zu vermeiden. Unternehmen sind verpflichtet, Mechanismen zur Überprüfung und Korrektur von Verzerrungen zu etablieren, insbesondere wenn die künstliche Intelligenz in sensiblen Bereichen wie Personalentscheidungen oder Strafverfolgung eingesetzt wird.
Dokumentation und Aufzeichnungen
Entwicklerinnen und Entwickler müssen umfassende technische Dokumentationen ihrer KI-Systeme erstellen und pflegen. Diese Dokumentationen sollen nicht nur den Aufbau und die Funktionsweise des Systems beschreiben, sondern auch die Entscheidungsprozesse der KI nachvollziehbar machen. Zudem müssen Unternehmen Aufzeichnungen über den Betrieb ihrer KI-Systeme führen, um eine spätere Analyse und gegebenenfalls eine Fehlerbehebung zu ermöglichen.
Transparenz und Nutzerinformation
Die Verordnung schreibt vor, dass Nutzende klar darüber informiert werden müssen, wenn sie mit einer KI interagieren. Beispielsweise müssen Chatbots oder virtuelle Assistenten darauf hinweisen, dass sie keine menschlichen Gesprächspartner sind. In Fällen, in denen KI-Systeme Entscheidungen mit erheblicher Auswirkung auf Einzelpersonen treffen (z. B. Kreditanträge oder Bewerbungsverfahren), haben betroffene Personen das Recht auf eine Erklärung, wie die Entscheidung zustande kam.
Menschliche Aufsicht und Eingriffsmöglichkeiten
Hochrisiko-KI-Systeme dürfen nicht vollkommen autonom agieren. Unternehmen müssen sicherstellen, dass menschliche Kontrollelemente integriert sind, sodass Menschen eingreifen und Korrekturen vornehmen können, wenn sich das System fehlerhaft oder unerwartet verhält. Besonders wichtig ist dies in Bereichen wie der medizinischen Diagnostik oder der autonomen Mobilität, wo Fehlentscheidungen gravierende Konsequenzen haben können.
Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit
Die KI-Verordnung verlangt, dass KI-Systeme zuverlässig und robust sind, um Fehlentscheidungen und Sicherheitsrisiken zu minimieren. Entwicklerinnen und Entwickler müssen nachweisen, dass ihre Systeme unter verschiedenen Bedingungen stabil funktionieren und nicht leicht durch Angriffe oder Manipulationen von außen beeinträchtigt werden können. Dies schließt Maßnahmen zur Cybersicherheit ein, wie etwa den Schutz vor Datenlecks oder der unbefugten Manipulation von Algorithmen.
Konformitätsbewertung und Zertifizierung
Bevor ein Hochrisiko-KI-System auf den Markt gebracht wird, muss es eine Konformitätsbewertung durchlaufen, die überprüft, ob es alle regulatorischen Anforderungen erfüllt. In einigen Fällen ist eine externe Prüfung durch eine benannte Stelle erforderlich. Die Verordnung sieht auch eine fortlaufende Überwachung und regelmäßige Re-Evaluierung der Systeme vor, um sicherzustellen, dass sie weiterhin den Standards entsprechen.
Auswirkungen und Herausforderungen für Unternehmen
Die EU-KI-Verordnung schafft für Unternehmen einen klaren rechtlichen Rahmen, der Innovation und Vertrauen in KI-Technologien fördern soll, führt zugleich aber zu erhöhtem Aufwand in Bezug auf Compliance, technische Anpassungen und Marktstrategien. Unternehmen, die KI-Technologien entwickeln oder einsetzen, müssen sich intensiv mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen, um rechtliche Risiken zu vermeiden und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
Höhere Kosten und bürokratischer Aufwand
Eine der größten Herausforderungen für Unternehmen besteht in den zusätzlichen Kosten, die durch die Einhaltung der neuen Vorschriften entstehen. Besonders für Anbietende und Nutzende von Hochrisiko-KI-Systemen sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich, die Investitionen in neue Technologien, qualifiziertes Personal und möglicherweise auch externe Beratende oder Prüfstellen erfordern. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) könnten Schwierigkeiten haben, die finanziellen und personellen Ressourcen aufzubringen, um alle regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.
Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten, riskieren hohe Strafen – ähnlich wie es bereits bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Fall ist.
Innovationsförderung
Trotz der zusätzlichen Regulierungen kann die Verordnung langfristig dazu beitragen, das Vertrauen in KI-Systeme zu stärken und Innovationen zu fördern. Unternehmen, die sich frühzeitig auf die neuen Vorgaben einstellen und transparente, sichere und ethische KI-Lösungen entwickeln, können sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Durch die Einführung klarer Regeln entsteht ein einheitlicher Rechtsrahmen innerhalb der EU, der Unsicherheiten bei der Entwicklung und Nutzung von KI verringert. Dies erleichtert es Unternehmen, ihre Technologien EU-weit zu vermarkten, ohne sich mit unterschiedlichen nationalen Vorschriften auseinandersetzen zu müssen. Die KI-Verordnung der EU ist außerdem eine der ersten ihrer Art weltweit und setzt hohe Standards. Unternehmen, die diese erfüllen, können sich als vertrauenswürdige Anbieter auf dem Markt positionieren und sich so einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern verschaffen, die weniger strenge Vorschriften befolgen müssen.
Extraterritoriale Wirkung und Auswirkungen auf internationale Unternehmen
Die KI-Verordnung betrifft nicht nur Unternehmen mit Sitz in der EU, sondern auch internationale Firmen, die KI-Systeme in der Europäischen Union anbieten oder dort gesammelte Daten für KI-Anwendungen nutzen. Dies bedeutet, dass beispielsweise ein US-amerikanisches Unternehmen, das eine KI-gestützte Recruiting-Software in der EU anbietet, die europäischen Vorschriften einhalten muss.
Diese extraterritoriale Wirkung zwingt viele Unternehmen außerhalb der EU dazu, ihre Produkte und Dienstleistungen an die neuen Standards anzupassen, wenn sie den europäischen Markt bedienen möchten. Während dies zu einem global einheitlicheren Ansatz für KI-Regulierungen führen könnte, könnte es für nichteuropäische Unternehmen auch eine Hürde darstellen, in den EU-Markt einzutreten.
Allerdings gibt es auch Befürchtungen, dass europäische Unternehmen durch die Regulierung international ins Hintertreffen geraten könnten. Während etwa in den USA und China KI-Innovationen oft mit wenig Einschränkungen vorangetrieben werden, könnten die strengen EU-Vorschriften dazu führen, dass europäische Unternehmen langsamer neue Technologien entwickeln und implementieren. Dies könnte insbesondere für Startups und KMU eine Herausforderung darstellen, wenn sie mit Tech-Giganten konkurrieren, die über weitaus größere Ressourcen verfügen.
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