Was sind lizenzfreie Bilder?
Wer kostenlose Bilder für seinen Internetauftritt sucht, sollte nicht einfach Fotos verwenden, die er über die Google-Bildersuche gefunden hat. Denn viele Bilder, Vektorgrafiken und Fotos, die man auf diese Weise findet, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Auflagen bzw. Gebühren verwendet werden.
Die jeweiligen Nutzungsrechte werden über Bildlizenzen festgelegt. Wollen Sie schnell und ohne langwierige Überprüfung wissen, unter welcher Art von Lizenz ein Bild verfügbar ist, sollten Sie eine der zahlreichen Bilddatenbanken nutzen. Viele solcher Plattformen bieten auch freie Bilder an – also lizenzfreie Fotos und Grafiken, deren Nutzung keinen oder kaum Beschränkungen unterliegt.
Wir stellen Ihnen die verschiedenen Formen von freien Lizenzen vor und verraten Ihnen Websites, auf denen Sie lizenzfreie Bilder kostenfrei runterladen können.
In unserem Artikel Bilddatenbanken im Vergleich erfahren Sie mehr über die gängigsten Bilddatenbanken im Internet.
Bildarchive mit unterschiedlichen freien Lizenzen
Besonders aufmerksam sollten Sie die Bildlizenzen überprüfen, wenn Sie Bildarchive und -agenturen nutzen, die neben CC0-Bildmaterial auch Bilder unter anderen Lizenzen anbieten. Häufig helfen hierbei die Nutzungsbedingungen und FAQs der jeweiligen Website weiter.
Bei vielen Anbietern von kostenlosen Bildern, aber auch bei kostenpflichtigen Angeboten werden Ihnen u. U. große Spielräume für die Nutzung der Bilder eingeräumt, deshalb befinden sich die Werke jedoch nicht zwangsläufig unter einer freien Lizenz. Vielmehr gehen Sie mit jeder Stockfoto-Plattform einen eigenen Vertrag ein, an den Sie sich halten müssen. Diese Verträge sind nicht – so wie freie Lizenzen – allgemein gültig. Deshalb ist es wichtig, dass Sie bei der Bildersuche immer genau auf die angegebene Lizenz achten.
Viele Stockfoto-Portale haben eine sogenannte Link-Pflicht. Dies bedeutet in der Regel, dass eine Verlinkung auf das Portal Teil der Nutzungsbedingungen ist. Den Backlink muss man normalerweise in direkter Umgebung des Bildes anbringen, z. B. in der Bildunterschrift.
Doch der Aufwand, neben CC0-Bildern auch nach Fotos und Grafiken mit anderer Lizenz zu suchen, kann sich lohnen. Denn die Auswahl an Motiven ist dadurch sehr viel größer. Folgende Websites haben Fotos und Grafiken mit diversen freien Lizenzen im Angebot:
- Creative Commons: Die Suchmaske der Creative Commons Organisation ist eine Metasuchmaschine, die die Bilderquellen von anderen Seiten wie Google, Flickr, Wikimedia Commons, Pixabay etc. nach geeigneten Ergebnissen prüft. Generell können Sie über die Suchfunktion nach allen CC-Lizenzen Ausschau halten – allerdings weist die Website explizit darauf hin, dass die Suchfunktion auch Bilder mit anderen Lizenzen findet. Deshalb müssen Sie bei jedem Ergebnis noch einmal die jeweilige Bildlizenz prüfen.
- Public Domain Pictures: Bietet neben Bildern mit der CC0- bzw. Public Domain-Lizenz auch Bilder mit anderen Lizenzen an.
- Free Stock Photos: Teilweise sind hier lizenzfreie Bilder kostenlos erhältlich, andere sind jedoch gebührenpflichtig.
- New Old Stock: Hier können Sie zahlreiche alte Fotografien (viele aus öffentlichen Archiven) herunterladen, bei denen in der Regel die Lizenzen bereits ausgelaufen sind. Außerdem finden Sie hier auch viele neuere Fotos im Vintage-Look.
- Superfamous: Auf dieser Website stellt der Niederländer Folkert Groter seine Fotos unter der CC-BY-Lizenz ins Netz. Sie können diese Bilder also frei verwenden, solange Sie dabei den Namen des Fotografen angeben.
Frei ist nicht gleich frei: Verschiedene Lizenzen im Überblick
Lizenzen definieren die dem Nutzer eingeräumten Verwendungsrechte an einem Werk – ganz gleich, ob es sich dabei um ein Bild, ein Musikstück oder ein Video handelt. Der Verstoß gegen Nutzungsauflagen kann zu rechtlichen Konsequenzen führen und sollte daher unter allen Umständen vermieden werden.
Lizenzfreie Bilder gibt es eigentlich nicht. Was man unter der unscharfen Bezeichnung versteht, sind Bilder, die eine freie Lizenz haben. Dies wiederum bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass Sie mit den Bildern machen können, was Sie wollen. Je nach Lizenzart werden Ihnen bestimmte Rechte für den Inhalt eingeräumt. Frei sind diese Lizenzen in dem Sinne, dass Sie die Bilder – in den meisten Fällen – kostenlos nutzen können. Deshalb finden Sie entsprechendes Bildmaterial oftmals auch unter der englischen Bezeichnung „royalty-free“ – also „gebührenfrei“.
Inhalte unter freier Lizenz
Freie Lizenzen bieten Ihnen in der Regel einen großen Handlungsspielraum. Solche Grafiken und Fotos werden oftmals unter dem Begriff „lizenzfreie Bilder“ beworben. Diese Bilder unterliegen aber durchaus einer Lizenz – nur eben einer sogenannten freien Lizenz. Allerdings hat sich diese ungenaue Bezeichnung für Bildmaterial unter freier Lizenz inzwischen im allgemeinen Sprachgebrauch durchgesetzt.
Ebenfalls findet man häufig die Bezeichnung Open-Source-Bilder: Auch dies ist eine etwas ungenaue Bezeichnung. „Open Source“ bezeichnet ursprünglich Software, deren Quelltext (Source Code) offen für jeden einsehbar und damit auch nutzbar ist. Im Sinne des freien Wissensaustausches werden inzwischen auch andere kulturelle Werke, die man zur freien Verfügung anbietet, Open Source zugerechnet. Besser ist allerdings die weitergefasste Bezeichnung „Open Content“ – oder auf Deutsch: „freie Inhalte“.
Ein wichtiger Aspekt bei der Verwendung von freien Bildern ist auch, dass Sie keine weitere Genehmigung für die Nutzung brauchen. Hat ein Künstler sein Werk unter eine freie Lizenz gestellt, ist damit geklärt, wie Sie dieses verwenden dürfen. Es ist daher nicht nötig, sich für die Nutzung des Fotos oder der Grafik an den Urheber zu wenden und um eine Erlaubnis zu bitten.
Lizenzen liegen oftmals in unterschiedlichen Versionen vor. Damit Sie auf der sicheren Seite stehen, sollten Sie immer einen Blick in die entsprechende Fassung der Lizenz werfen.
Die verbreitetsten freien Lizenzen sind die von Creative Commons (CC). Es existieren sieben verschiedene CC-Lizenzen: Insbesondere Bilder unter der CC0-Lizenz werden gern genutzt, denn die CC0-Lizenz beinhaltet keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung des Werkes. CC0-Bildmaterial darf sowohl kommerziell genutzt als auch überarbeitet oder komplett verändert werden, ohne dass man hierbei auf den Urheber des Bildes verweisen muss. Es gibt aber noch weitere Creative-Commons-Lizenzen, die Ihnen keine komplett freie Nutzung garantieren, aber dennoch einen weiten Spielraum geben:
- CC BY (Namensnennung): CC BY kann genauso uneingeschränkt (also sowohl für kommerzielle als auch nicht-kommerzielle Zwecke) verwendet werden wie CC0 – mit dem Unterschied, dass in einem Bildnachweis der Name des Urhebers angegeben werden muss.
- CC BY-SA (Namensnennung/Weitergabe unter gleichen Bedingungen): Auch bei dieser Lizenz darf das Werk für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke verbreitet und abgeändert werden. Außer der Nennung des Urhebers besteht bei einem Werk unter der CC-BY-SA-Lizenz die Auflage, dass es nur unter denselben Lizenzbedingungen wiederveröffentlicht werden darf. Ein unter CC BY-SA veröffentlichtes Werk bleibt deshalb bei jeglicher Weiterverwendung an diese Lizenz gebunden – selbst wenn es abgeändert wird und auf seiner Grundlage ein neues Werk entsteht.
- CC BY-ND (Namensnennung/keine Bearbeitung): Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei CC BY – mit dem Unterschied, dass das Werk nicht bearbeitet werden darf.
- CC BY-NC (Namensnennung/nicht kommerziell): Wiederum gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie bei CC BY – allerdings darf das Werk nicht kommerziell verwendet werden.
- CC BY-NC-SA (Namensnennung/nicht kommerziell/Weitergabe unter gleichen Bedingungen): Die Nennung des Urhebers ist auch hier vorgeschrieben. Das Werk darf außerdem nicht kommerziell genutzt und nur unter den gleichbleibenden Lizenzbedingungen veröffentlicht werden. Ansonsten darf man es aber ohne weitere Beschränkungen verwenden und bearbeiten.
- CC BY-NC-ND (Namensnennung/nicht kommerziell/keine Bearbeitung): Bei CC BY-NC-ND handelt es sich um die am stärksten einschränkende CC-Lizenz: Man muss den Namen des Urhebers nennen und darf das Bild nicht zu kommerziellen Zwecken verwenden und auch nicht bearbeiten.
Den meisten freien Lizenzen verpflichten zur Namensnennung der Urheber. Ganz wichtig hierbei: Dies muss in unmittelbarer Nähe zum verwendeten Bild geschehen. Ein Verweis auf das Bild im Impressum ist nicht ausreichend.
Neben den bekannten Creative-Commons-Lizenzen gibt es noch andere freie Lizenzen, die zum Teil aber nicht für Bilder gelten. So handelt es sich bei BSD und GNU GPL um Software-Lizenzen. Andere freie Lizenzen, die auch für Bilder gelten, sind:
- Licence Art Libre (LAL): Die französische Lizenz für freie Kunst entspricht CC BY-SA. Demnach ist bei der Verwendung eines Werkes unter dieser Bevollmächtigung sowohl die Lizenz als auch der Name des Autors zu nennen. Abgeleitete Werke müssen zudem unter der gleichen Lizenz stehen. Es ist sowohl die nichtkommerzielle als auch die kommerzielle Nutzung der Werke unter LAL erlaubt.
- GNU Free Documentation License (GFDL): Bereits seit 1999 gibt es die GFDL, die aus dem GNU-Projekt heraus entstanden ist und ursprünglich für die Verwendung bei Software-Dokumentationen gedacht war. Auch bei GFDL handelt es sich um eine Copyleft-Lizenz: Bei Veränderungen des Ursprungswerks unter GFDL muss auch die neue Version unter dieser Lizenz stehen. Werke sind kommerziell nutzbar und der Autor muss genannt werden.
- UVM-Lizenz für freie Inhalte: Die deutsche freie Lizenz wurde vom Universitätsverbund Multimedia (UVM) in NRW entwickelt, um eine Konformität zum europäischen Urheberrecht zu gewährleisten. Die Namen der Urheber müssen bei unveränderter Vervielfältigung genannt werden, dürfen es aber hingegen nicht, wenn das Ursprungswerk verändert wurde. Die Idee dahinter ist, dass man Werke nicht mit Urhebern in Verbindung bringen soll, die diese gar nicht kennen. Auch bei der UVM-Lizenz handelt es sich um eine Copyleft-Bevollmächtigung.
Allen freien Lizenzen gemein ist, dass ein Hinweis auf die Lizenz, unter der das Werk steht, immer mit angegeben werden muss. Am häufigsten geschieht dies, indem man den Namen der Lizenz unter das freie Bild schreibt und gleichzeitig einen Link auf den zugrundeliegenden Lizenztext gibt.
Gemeinfreie Inhalte
Neben dem internationalen Creative-Commons-Modell gibt es in Deutschland – und auch in anderen Ländern – noch das Prinzip der Gemeinfreiheit. Als gemeinfreie Inhalte versteht man hierzulande Werke, die nicht (mehr) vom Urheberrecht betroffen sind. Darüber hinaus spielt aber auch der Wegfall von anderen, sogenannten Immaterialgüterrechten eine Rolle. Diese legen fest, wie mit geistigem Eigentum (im Gegensatz zu materiellem Eigentum) umgegangen werden muss, und berühren neben dem Urheberrecht u. a. das Wettbewerbsrecht und das Markenrecht.
Gemeinfrei bedeutet grundsätzlich, dass die entsprechenden Inhalte für jedermann in vollem Umfang zugänglich sind. Da es sich zudem um immaterielle Werke handelt, sind diese nicht exklusiv: Nur weil jemand anderes die Werke benutzt, sind andere Personen nicht von der Nutzung ausgeschlossen. Der Unterschied zwischen materiellen und immateriellen Gütern ist dabei wichtig und interessant, denn gerade Kunstwerke können beides zugleich sein. So gilt z. B. für Bücher: Die Ausgabe in Ihrem Bücherregal gehört Ihnen, der Inhalt des Buches allerdings nicht. Sollte dieser gemeinfrei sein, kann jeder Kopien des Buches anfertigen.
Damit ein Werk gemeinfrei wird, muss es den generellen Schutz, den es innehat, nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne verlieren. In Deutschland verstreicht der Schutz eines Kunstwerks 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers – und zwar am ersten Tag des darauffolgenden Jahres. Nach dem Tod geht das Urheberrecht zunächst an die Erben über. Diese Regelschutzfrist gilt für die ganze EU und auch die Schweiz. Andere Staaten haben zum Teil unterschiedliche Fristen. So gilt in Mexiko mit 100 Jahren p. m. a. (post mortem auctoris) die längste Zeitspanne.
Manche Werke besitzen erst gar keine Immaterialgüterrechte: Dadurch sind nämlich nur Inhalte geschützt, die eine bestimmte Schöpfungshöhe erreichen und somit eine gewisse Individualität und Originalität aufweisen. Aber Vorsicht: Verlassen Sie sich bei der Bildersuche nicht auf die Schöpfungshöhe. Prinzipiell sind so gut wie alle Fotos und auch die meisten Grafiken geschützt.
In Deutschland ist die Entlassung von Werken in die Gemeinfreiheit durch die Schöpfer nicht vorgesehen. Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden, somit auch nicht an die Öffentlichkeit. Anders sieht dies etwa in den USA aus, wo Künstler ihre Werke als Public Domain klassifizieren können. In Deutschland steht es Künstlern aber frei, ihre Werke unter eine freie Lizenz zu stellen, was im Fall von CC0 der Gemeinfreiheit sehr nah kommt.
Lizenzen für freie Bilder im Überblick
Im Umfeld der sogenannten lizenzfreien Bilder – bei denen es sich wie gesagt korrekter um Bilder unter freier Lizenz bzw. gemeinfreie Inhalte handelt – begegnen Ihnen also die verschiedensten Modelle. Mit unserer Tabelle behalten Sie den Überblick, was Sie mit den kostenlosen Bildern machen dürfen.
Ohne Namensnennung | Ohne Copyleft | Bearbeitung | Kommerzielle Nutzung | |
---|---|---|---|---|
Gemeinfreiheit | ||||
CC0 | ||||
CC BY | x | |||
CC BY-SA | x | x | ||
CC BY-ND | x | x | ||
CC BY-NC | x | x | ||
CC BY-NC-SA | x | x | x | |
CC BY-NC-ND | x | x | x | x |
LAL | x | x | ||
GFDL | x | x | ||
UVM | x | x |
Der Begriff „Copyleft“ ist eine Anspielung auf das englische Wort für das Urheberrecht: „Copyright“. Copyleft-Lizenzen schreiben vor, dass ein Werk, das wiederum ein anderes Werk als Ursprung hat, unter der gleichen Lizenz stehen muss wie das Original. Im Creative-Commons-Umfeld nennt sich dieses Prinzip Share-Alike (SA).
Probleme bei freien Lizenzen
Bilder unter freien Lizenzen sind sehr hilfreich bei der Gestaltung von Inhalten im Internet – und in der Regel entstehen dadurch auch keine Probleme. Dennoch sollte man sich über gewisse Schwierigkeiten, die bei der Nutzung von freien Lizenzen auftreten können, im Klaren sein, bevor man die Fotos oder Grafiken für die eigenen Zwecke einsetzt. Dabei geht es grundsätzlich um rechtliche Fragen.
Rechtslage ist nicht immer eindeutig
Die oben aufgelisteten Seiten bilden nur einen kleinen Teil jener Adressen, bei denen Sie kostenlose Bilder unter freier Lizenz erhalten. Die Popularität freier Lizenzen hat in den vergangenen Jahren beständig zugenommen. Dementsprechend kommen immer neue lizenzfreie Fotos und entsprechende Plattformen hinzu. Allerdings herrscht in der deutschen Rechtsprechung bezüglich der freien Lizenzen nicht immer Einigkeit. So können etwa Lizenzen, die ihren Ursprung im Ausland haben, nicht in jedem Fall eins zu eins auf das deutsche Recht übertragen werden.
Zusätzlich müssten Sie prinzipiell nicht nur das vereinfachte Verständnis einer freien Lizenz in Betracht ziehen, wenn sie entsprechende kostenlose Bilder verwenden. Die tatsächlichen Lizenztexte sind weitaus umfangreicher. Aber selbst wenn man den kompletten Text durchgeht, sind mitunter nicht alle Fragen geklärt. Oftmals unklar bleibt beispielsweise, ab wann man von kommerzieller Nutzung spricht. Eindeutig ist, dass Sie ein Bild nicht dann drucken und verkaufen dürfen, wenn es z. B. unter einer NC-Lizenz von Creative Commons steht. Daneben gibt es aber viele Fälle, die von Situation zu Situation unterschiedlich betrachtet werden müssen.
Fragwürdig ist auch, wie beispielsweise mit einer Collage von mehreren Bildern mit unterschiedlichen Copyleft-Lizenzen umzugehen ist. Share-Alike-Lizenzen erfordern, dass das bearbeitete Bild unter der gleichen Lizenz wie der Ursprung verbreitet werden muss. Bei unterschiedlichen Lizenzen kommt man dabei aber in einen Zwiespalt.
Rechte Dritter
Selbst wenn Sie sich korrekt an das Urheberrecht halten, kann es bei der Verwendung von Fotografien zu rechtlichen Problemen kommen. Grund dafür sind Personen oder auch Gegenstände, die auf den Bildern zu sehen sind. Denn hier kommt das Persönlichkeitsrecht bzw. das Recht am eigenen Bild zum Tragen: Grundsätzlich dürfen Bilder von Personen nicht ohne deren Erlaubnis veröffentlicht werden. Professionelle Fotografen nutzen hierfür Modelverträge: Die abgebildeten Personen unterzeichnen einen Vertrag, der regelt, in welchem Umfang die Bilder genutzt werden dürfen.
Besonders Amateurfotografen unterlassen es aber oftmals, die Zustimmung der Modelle rechtssicher zu dokumentieren. So kann es vorkommen, dass die abgebildeten Personen gar nicht wissen, was mit den Bildern anschließend passiert, und gar nicht mit einer freien Verwendung einverstanden sind. Zusätzlich ist der Kontext, in dem das entsprechende Foto auftaucht, von Bedeutung: Es ist niemals erlaubt, ein Foto so einzusetzen, dass die abgebildete Person in ihrer Ehre verletzt werden könnte. Zwar ist prinzipiell der Urheber des Bildes dafür verantwortlich, dies zu regeln, aber auch Sie werden bei Nutzung des Bildes zu einem Publisher und wären somit angreifbar für eine Abmahnung.
Um sicher zu sein, sollten Sie demnach entweder nur Bilder verwenden, auf denen keine Personen erkennbar sind, oder nur Fotos, bei denen Sie konkret wissen, dass eine Modelfreigabe vorliegt. Über das Persönlichkeitsrecht hinaus können Fotos aber auch das Markenrecht verletzen. Es ist nicht gestattet, ohne Erlaubnis der Hersteller Fotos von deren Produkten zu verbreiten. Und schließlich kann auch das Urheberrecht der freien Verbreitung von Fotografien entgegenwirken: Eine Fotografie von einem urheberrechtlich geschützten Kunstwerk ohne Erlaubnis des Künstlers ist nicht zulässig.
Lizenzpflichtige vs. lizenzfreie Bilder: Was macht den Unterschied aus?
Zumindest in Deutschland benötigen Sie eigentlich für jedes Bild – egal ob Foto oder Grafik – eine Lizenz. Ausgenommen sind solche Bilder, die gemeinfrei sind. Stellt man allerdings die gemeinfreien Bilder und die Fotos unter freien Lizenzen denen gegenüber, die (teilweise kostenpflichtige) Lizenzen benötigen, kann man Unterschiede feststellen. So haben die freien Bilder neben dem Kostenfaktor auch den Vorteil, dass bei ihnen kein weiterer Aufwand notwendig ist: Durch die freien Lizenzen ist relativ genau geklärt, was mit ihnen geschehen darf und was nicht.
Einen Nachteil haben die kostenlosen Bilder dennoch: Es fehlt ihnen an Exklusivität. Egal ob freie Lizenz oder Gemeinfreiheit – jeder hat das gleiche Recht, die Werke zu verwenden. Dies sorgt dafür, dass einem einige lizenzfreie Fotos im Internet immer wieder begegnen. Die Folge: Nutzer haben sich schnell sattgesehen, und so verlieren auch gute Bilder mit der Zeit ihre anfängliche Wirksamkeit.
Dies ist allerdings kein Problem, das nur kostenlosen Bildern eigen ist. Auch kostenpflichtige Stockfotos sind nicht automatisch exklusiv und darüber hinaus bei weitem nicht uneingeschränkt nutzbar. Die meisten kostenpflichtigen Bilddatenbanken haben strikte Regeln, wie Sie mit den gekauften Werken umzugehen haben.
Fazit: Es kommt auf die richtige Verwendung an
Hundertprozentige Sicherheit darüber, wer der Urheber eines Bildes ist, haben Sie nur, wenn Sie es selbst erstellt haben. Auch wenn manche Bildagenturen und Fotodatenbanken einen vertrauenswürdigeren Eindruck erwecken als andere: Wenn Sie ein fremdes Bild für Ihre eigenen Zwecke nutzen, sollten Sie immer alle Details zu dem Bild überprüfen. Egal, ob kleiner Foto-Blog oder große Stockfotografie-Agentur: Fehler passieren immer wieder – auch beim Einstellen eines Bildes in einer Datenbank.
Falls Sie sich bei einem Bild unsicher sind, sollten Sie es nicht verwenden. Solange Sie sich beim Gebrauch der Bilder an die Nutzungsauflagen halten, können Sie auf eine riesige Auswahl an kostenlosen Fotos und Bildern aus dem Internet zurückgreifen.
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