Auswirkung der EU-Geoblocking-Verordnung auf IONOS List Local
Bitte verwenden sie die "Drucken" Funktion am Seitenende, um ein PDF zu erstellen.
Wenn Sie List Local abweichend von Ihrem Wohnsitz in einem anderen EU-Land erwerben, können sich bestimmte länderspezifische Funktionen unterscheiden oder sie sind nicht verfügbar. Um List Local bestmöglich einzusetzen, spielt die Produktsprache des jeweiligen Landes eine große Rolle. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die länderspezifische Version von List Local zu erwerben, wenn sie für das Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, zur Verfügung steht.
Länderabhängig Features und Besonderheiten von List Local
- Die List Local-Tarife sind individuell auf jedes Land zugeschnitten und verwenden die relevantesten Verzeichnisse in den jeweiligen Ländern.
- Die Verwendung eines List Local-Tarifes aus einem anderen Land wird keine sinnvollen Ergebnisse erzielen, da die Unternehmensdaten in dem Land aufgeführt werden sollten, in dem sich auch der Sitz des Unternehmens befindet bzw. in dem es tätig ist.
- Einige Online-Verzeichnisse existieren nicht in allen Ländern und sind deshalb nur für die Länder relevant, in denen sie verfügbar.
- Lokale Branchenverzeichnisse sind nur für die jeweilige Region in den einzelnen Ländern relevant.
- Auch Online-Verzeichnisse, die in mehreren Ländern existiert (zum Beispiel Google oder Facebook), synchronisiert List Local Ihre Unternehmensdaten nur im Land des Kaufs.
- List Local wie auch die meisten Online-Verzeichnisse unterstützen nur bestimmte Datentypen. Diese basieren auf regionalen bzw. länderspezifischen Anforderungen, beispielsweise Telefonnummer, Straße, PLZ, etc. Dadurch kann es zu Fehlern kommen, wenn Sie versuchen Ihre Unternehmensdaten mit der List Local-Version eines Landes zu synchronisieren, das von Land in dem Sie Ihren Wohn-/Unternehmenssitz haben abweicht.
- Die Produktsprache ist mit jedem Markt verbunden und wirkt sich auch auf den Erfolg von List Local aus.
Allgemeine Informationen zum Geoblocking finden Sie im Artikel: Die neue EU-Geoblocking-Verordnung