Die für Sie relevanten Rechtstexte des IONOS Abmahnschutz werden von der IT-Recht Kanzlei online über das Mandanten-Portal abgefragt. Dieser Artikel erklärt Ihnen, was Sie dabei beachten müssen. 

Wie Sie die erzeugten Texte einbinden, erfahren Sie im Hilfe-Center-Artikel Einbinden Rechtstexte in Website.

Hinweis

Beachten Sie, dass Rechtsfragen ausschließlich vom IONOS Kooperationspartner, der IT-Recht Kanzlei, beantwortet werden. Melden Sie sich dafür über die Kanzlei Website (Mandanten-Portal) an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@it-recht-kanzlei.de

Für allgemeine Vertragsfragen steht Ihnen der IONOS Kundenservice zur Verfügung.

Ausfüllen Fragebogen für Rechtsexte

Bei Ihrer ersten Anmeldung im Mandaten-Portal der IT-Recht Kanzlei beantworten Sie die angezeigten Fragen, um die für Sie zutreffenden Rechtstexte zu erstellen. 

Um Ihre Antworten und Einstellungen zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern, klicken Sie den entsprechenden Eintrag im Menü Ihre Rechtstexte des Mandanten-Portals. Über die angezeigte Konfigurieren-Schaltfläche unterhalb des Texts rufen Sie den Fragenkatalog erneut auf.

Automatische Ermittlung Datenschutzerklärung

Der IONOS Abmahnschutz verfügt über eine komfortable Scan-Funktion, mit der Sie Ihr bestehendes Online-Projekt auf Inhalte überprüfen, die in Ihrer Datenschutzerklärung enthalten sein müssen. Dies gilt z.B. beim Einsatz der Google Analytics Webanalyse oder der Einbindung von Social Media Inhalten von Facebook, Instagram usw.

  • Melden Sie sich im Mandanten-Portal der IT-Recht Kanzlei an.
  • Klicken Sie im Mandanten-Menü auf Ihre Rechtstexte >  Datenschutz.
  • Ergänzen Sie in der angezeigten Funktion Easyscan die URL Ihres Online-Projekts und aktivieren Sie bei Bedarf die regelmäßigen Scans über den angezeigten Schieberegler
  • Starten Sie die Überprüfung Ihrer Website über die Scannen-Schaltfläche.

Gefundene Dienste werden automatisch in Ihre Datenschutzerklärung eingebaut.