Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und IONOS Shops
Bitte verwenden sie die "Drucken" Funktion am Seitenende, um ein PDF zu erstellen.
Seit dem 13.12.2024 gilt die “Allgemeine Produktsicherheitsverordnung” (General Product Safety Regulation, abgekürzt: GPSR) welche Vorgaben zur Sicherheit von Verbraucherprodukten enthält. Dieser Artikel gibt Ihnen einen ersten Überblick über diese EU-Verordnung und die Pflichten, die damit auf Sie zukommen.
Achtung
IONOS bietet keine Rechtsberatung an und übernimmt keine Gewähr für inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit dieses Artikels. Bei speziellen Fragen wenden Sie sich an Ihren Rechtsbeistand.
Unterstützung bei der GPSR-Umsetzung
Beachten Sie, dass dieser Artikel aufgrund der Komplexität und des Umfangs der GPSR, das Thema nur anreißen kann. Verbindliche Auskünfte über notwendige Änderungen in Ihrem persönlichen Fall geben z.B. spezialisierte Rechtsanwälte, Fachverbände und ähnliche Organisationen, wie z.B. Ihre örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK).
Was ist die GPSR und was regelt sie?
Die GPSR ist eine EU-Verordnung (2023/988). Sie soll sicherstellen, dass in der EU nur sichere Produkte für Verbraucher in Verkehr gebracht werden. Eine gefahrlose Produktverwendung wird durch verschiedene Aspekte gewährleistet, zum Beispiel:
Konstruktion und Gestaltung
Gebrauchsanweisung
Warn- und Sicherheitshinweise
Dafür werden nicht nur Hersteller in die Pflicht genommen, sondern beispielsweise auch Händler, die Warnhinweise und Herstelleradresse weitergeben müssen.
Welche Produkte fallen unter die GPSR?
Grundsätzlich gilt die GPRS ganz oder teilweise für alle Verbraucherprodukte, die in der EU ab dem 13.12.2024 in Verkehr gebracht werden, sofern keine anderen spezifischen Bestimmungen für die Sicherheit dieser Produkte gelten.
Einige Produkte sind von der GPSR ausgenommen, zum Beispiel:
Lebens- und Futtermittel
Human- und Tierarzneimittel
Antiquitäten
Wer muss die GPSR beachten?
Praktisch alle Beteiligten (Wirtschaftsakteure) an der Lieferkette eines Verbraucherprodukts werden in die Pflicht genommen. Dies sind zum Beispiel:
- Hersteller
- Einführer
- Händler
Was müssen Online-Händler beachten?
Wenn Sie als Nutzer eines IONOS Online-Shops Verbraucherprodukte im Fernabsatz anbieten, muss jedes Produktangebot mindestens folgende Angaben enthalten (GPSR, Artikel 19):
Namen, eingetragener Handelsname oder Handelsmarke des Herstellers sowie dessen Postanschrift und die E-Mail-Adresse
Falls der Hersteller nicht in der EU sitzt, Name, Anschrift und E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person
Angaben zur Identifizierung des Produkts, z.B. Produktabbildung und Produktart.
Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen in einer Sprache, die für Verbraucher leicht zu verstehen ist und auf dem Produkt, der Verpackung oder in den Begleitunterlagen zu finden ist.
Beachten Sie, das diese GPSR Pflichtangaben nur für Produkte gelten, die ab dem 13.12.2024 erstmalig in der EU in Verkehr gebracht wurden.
Was müssen Hersteller beachten?
Als Hersteller von Verbraucherprodukten mussten Sie bereits einige Pflichtangaben erfüllen, zum Beispiel:
CE-Kennzeichnung
Benennung Verwendungsbeschränkungen
Produktbeschreibung
Die GPSR führt weitere Anforderungen ein, zum Beispiel:
Risikobewertung des Produkts
Benennung einer verantwortlichen Person in der EU (wenn Hersteller außerhalb der EU)
Klare Sicherheits- und Warnhinweise am Produkt
Beachten Sie, dass Sie auch als Online-Händler zum Hersteller werden können, wenn Sie Ihre Handelsware stärker verändern.