Firmennamen schützen lassen
Die Wahl des richtigen Firmennamens ist essenziell für jede Unternehmensgründung. Erweist sich dieser als Name mit Markenpotenzial – gewinnt er also schnell an Popularität und steht für überzeugende Qualität –, ist es besonders sinnvoll, ihn schützen zu lassen. Aber schon allein um sicherzustellen, dass nur Sie den Namen Ihres Unternehmens verwenden dürfen, sollten Sie Ihren Unternehmensnamen schützen – durch eine Eintragung im Handelsregister oder als Marke. Beide Maßnahmen bieten unterschiedliche Schutzumfänge.
Warum sollte man den Firmennamen schützen lassen?
Den Firmennamen schützen zu lassen, ist wichtig, um die Exklusivität Ihres Unternehmensnamens zu sichern und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ein geschützter Name gibt Ihnen das alleinige Nutzungsrecht und stärkt die Marke langfristig. Die Kosten für den Schutz des Firmennamens hängen davon ab, ob Sie ihn ins Handelsregister eintragen oder als Marke schützen lassen. In beiden Fällen lohnt sich die Investition, um Ihren Unternehmensnamen vor unbefugter Nutzung zu schützen.
Firmennamen schützen bei der Existenzgründung
Gerade als Existenzgründer oder -gründerin stehen Sie schnell vor der Frage, wie Sie Ihren Firmennamen am besten schützen. Zuallererst sollten Sie jedoch prüfen, ob er nicht schon von einem anderen Unternehmen verwendet wird. Dazu können Sie neben der allgemeinen Internetrecherche auch offizielle Datenbanken wie die Onlinesuche des Unternehmensregisters oder die Markensuche des Deutschen Marken- und Patentamts (DPMA) nutzen. Ist Ihr Wunschname noch verfügbar, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Einen grundsätzlichen – jedoch regional begrenzten – Schutz des Namens erhalten Sie, wenn Sie Ihr Unternehmen ins Handelsregister eintragen (was für viele Firmen ohnehin verpflichtend ist).
- Weitreichender abgesichert ist Ihr Unternehmensname, wenn Sie ihn als Marke registrieren lassen.
Aber worin bestehen die genauen Unterschiede? Und wie hoch sind die Kosten, wenn Sie Ihren Firmennamen schützen lassen?
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Firmennamen über einen Eintrag im Handelsregister schützen
In Deutschland dient das Handelsregister als Verzeichnis für angemeldete Kaufleute und Unternehmen und informiert über deren wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse (z. B. Name und Rechtsform der Firma, Firmensitz, Höhe der Kapitaleinlage etc.). Kaufleute und Handelsgesellschaften (beispielsweise die Unternehmensformen GmbH, OHG oder AG) sind zu einem Eintrag im Handelsregister verpflichtet. Daneben gibt es auch Geschäftsformen, bei denen die Aufnahme ins Handelsregister nicht obligatorisch ist, aber trotzdem freiwillig beantragt werden kann – das gilt etwa für Freiberufler bzw. Freiberuflerinnen und Kleinunternehmer.
Aber inwiefern profitiert man von einem Handelsregistereintrag? Wie funktioniert die Anmeldung und welche Kosten kommen dabei auf einen zu?
Warum sollte man den Firmennamen im Handelsregister eintragen lassen?
Durch die Eintragung ist Ihr Firmenname grundlegend davor geschützt, dass andere Unternehmen ihn verwenden – allerdings nur regional: Einen rechtsgültigen Schutz genießt der Name allein in der Gemeinde, in der sie ihn eintragen lassen.
Neben diesem lokalen Schutz des Firmennamens gehen mit einem Handelsregistereintrag aber noch weitere Bedingungen einher. In mancherlei Hinsicht ergibt sich daraus ein Nutzen für die Firmen. Es gibt aber auch Nachteile bzw. einige Pflichten, die zu erfüllen sind und mehr Aufwand bedeuten. Im Folgenden die größten Vor- und Nachteile:
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Welche Vorteile hat die Eintragung im Handelsregister?
- Nach der Eintragung genießt ihr Firmenname einen lokalen Schutz, d. h. in Ihrem Amtsgerichtsbezirk darf keine Firma den gleichen oder einen ähnlichen Namen tragen. Dies stellt sicher, dass Sie auf dem lokalen Markt mit Ihrem Namen einmalig sind und keine Verwechslungsgefahr mit der Konkurrenz besteht.
- Die Aufnahme in das Verzeichnis lässt Ihr Unternehmen seriöser wirken. Geschäftspartner und -partnerinnen haben dann in der Regel größeres Vertrauen in Ihre Firma, da man sich durch die Eintragung ins Handelsregister an bestimmte Pflichten aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) bindet.
- Erst mit der Handelsregistereintragung dürfen Sie Ihrer Firma einen eigenen, frei erfunden Namen geben. Wer mit seinem Betrieb nicht im Handelsregister eingetragen ist, muss stets den Namen des voll haftenden Inhabers bzw. der Inhaberin in die Unternehmensbezeichnung integrieren, was einem besonders griffigen Namen zumeist im Weg steht.
Welche Nachteile hat die Eintragung im Handelsregister?
- Der Firmenname ist allein in Ihrem Amtsgerichtsbezirk geschützt – außerhalb dieses Gebiets können Betriebe den gleichen oder einen ähnlichen Namen besitzen. Mit einem Handelsregistereintrag erhalten Sie also keinen automatischen deutschlandweiten Schutz Ihres Firmennamens.
- Der Eintrag in das Handelsregister ist gebührenpflichtig. Darüber hinaus entstehen Kosten für einen Notar, der für die Registrierung ebenfalls erforderlich ist.
- Mit der Eintragung binden Sie sich an verschiedene Pflichten, z. B. eine jährliche Inventur, die Veröffentlichung von Jahresabschlüsse oder – ab einem gewissen Umsatz – die doppelte Buchführung.
Wie gelingt und was kostet der Eintrag des Firmennamens im Handelsregister?
Für die Aufnahme Ihres Betriebs in das Verzeichnis melden Sie sich auf der offiziellen Website des Handelsregisters an. Hierfür sind Angaben zur Firma wie die Anschrift, der Unternehmenszweck, die Rechtsform und das Grund- bzw. Stammkapital erforderlich. Zudem muss Ihre Eintragung notariell beglaubigt werden. Die Gebühr für den Eintrag in das Handelsregister ist von der Größe des Unternehmens und seiner Rechtsform abhängig. Die Gesamtkosten (inklusive der Anmeldung durch einen Notar) beginnen im niedrigen dreistelligen Bereich.
Wann lohnt es sich, den Firmennamen über den Eintrag ins Handelsregister zu schützen?
Für viele Unternehmen stellt sich diese Frage gar nicht, da sie aufgrund ihrer Unternehmensform sowieso dazu verpflichtet sind, sich im Handelsregister registrieren zu lassen.
Alle anderen, für die eine Eintragung nicht vorgeschrieben ist (wie Kleingewerbetreibende und Freelancer), müssen individuell beurteilen, ob die Eintragung sinnvoll ist. Abwägen sollt man vor allem, ob sich der Mehraufwand durch die dem Kaufmannsstatus zugehörigen Pflichten tatsächlich lohnt. Andererseits gewinnt das Auftreten Ihres Betriebs an Seriosität, sobald es einen Handelsregistereintrag vorweisen kann. Das kann je nach Kundschaft von größerem oder geringerem Interesse sein – gerade im B2B-Bereich (Business to Business) dürfte sich ein Eintrag positiv auswirken. Und auch gegenüber Banken weisen Sie so eine weitere Sicherheit vor.
Den Firmennamen schützt ein Eintrag in das Handelsregister jedoch nur auf unzureichende Weise. Wenn Sie den Namen umfangreich gegen Missbrauch absichern möchten, sollten Sie ihn unbedingt als Marke anmelden.
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Firmennamen als Marke schützen
Mit der Registrierung Ihres Firmennamens als Marke haben Sie auch über die Gemeinde hinaus die alleinigen Rechte an diesem. Zwar ist die Anmeldung teurer als ein Handelsregistereintrag – dafür erhalten Sie aber einen umfassenderen Schutz.
Eine Marke ist generell eine Kennzeichnung, die sich zumeist aus Wort- und/oder Bildbestandteilen zusammensetzt. Ein Firmenname wird klassischerweise als Wortmarke oder als Wort-Bild-Marke angemeldet.
Über eine Marke lassen sich Produkte, Dienstleistungen und Betriebe eindeutig von anderen unterscheiden und bekommen einen Wiedererkennungswert. Bei der Eintragung einer Marke gilt: Sie darf nicht gegen bestehendes Schutzrecht verstoßen.
Warum sollte man den Firmennamen als eingetragene Marke schützen lassen?
Durch die Anmeldung einer Marke erhalten Sie das damit verbundene exklusive Markenrecht. Sollte jemand anderes Ihren Markennamen verwenden, können Sie dann eine Unterlassung durchsetzen und in manchen Fällen auch Schadensersatz geltend machen.
In erster Linie geht es aber darum, dass Ihr Firmenname rechtlich bestmöglich abgesichert ist und Sie mit ihm dauerhaft operieren können. Allerdings ist auch der Schutz eines Markennamens auf ein bestimmtes Einzugsgebiet beschränkt: Wenn Sie in mehreren Ländern Ihren Unternehmensnamen als Marke eintragen möchten, müssen Sie sich meist mit verschiedenen Ämtern in Verbindung setzen – und auch bei jedem Amt für die Markenanmeldung zahlen.
Nationaler Markenschutz
Einen deutschlandweiten Schutz Ihres Firmennamens erhalten Sie, wenn Sie diesen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Wortmarke eintragen lassen. Nach der Registrierung darf der Name für die registrierten Waren und Dienstleistungen in Deutschland nur von Ihnen benutzt werden. Eine solche Marke können Sie online beim DPMA anmelden.
Allerdings prüft das DPMA bei einer Anmeldung nicht, ob die gewünschte Marke unter diesem oder einem ähnlichen Namen schon existiert (womit die Anmeldung unzulässig wäre) – das müssen Sie im Vorfeld selbst recherchieren. Die gewöhnliche Markenanmeldung beinhaltet eine Anmeldegebühr von ca. 300 Euro und umfasst 3 Waren- oder Dienstleistungsklassen, über die Sie das geschützte Einsatzgebiet Ihrer Marke bestimmen. Insgesamt stehen Ihnen 45 Klassen zur Auswahl. Jede zusätzliche Klasse beläuft sich auf weitere 100 Euro. Auf der Website vom DPMA finden Sie eine Übersicht zu allen Markengebühren.
Europäischer Markenschutz
Wenn Sie über die Rechte an Ihrem Firmennamen auch über die Grenzen von Deutschland hinaus verfügen möchten, benötigen Sie mehr als einen Eintrag im DPMA-Markenregister. Einen europaweiten Schutz erhalten Sie mit der EU-Marke (europäische Unionsmarke; ehemals Gemeinschaftsmarke) – mit nur einer Anmeldung sind alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union abgedeckt. Die Nutzungsrechte der Marke unterscheiden sich hier grundsätzlich nicht von denen des deutschen Markenschutzes.
Für die Anmeldung einer Unionsmarke wenden Sie sich an das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO). Die Gebühren für die Anmeldung fangen im oberen dreistelligen Bereich an und erhöhen sich mit der Anzahl der ausgewählten Klassen. Die genaue Aufschlüsselung finden Sie auf dem Internetauftritt der EUIPO.
Internationaler Markenschutz
Wenn Sie Ihren Firmennamen auch außerhalb der EU schützen wollen, benötigen Sie in den meisten Fällen eine IR-Marke (international registrierte Marke). Um eine IR-Marke zu beantragen, muss die Marke bereits beim jeweiligen nationalen Markenamt angemeldet worden sein. In Deutschland ist demnach eine Markenanmeldung beim DPMA erforderlich. An das DPMA wenden Sie sich auch, um die Eintragung Ihrer international registrierten Marke zu veranlassen.
Eine IR-Marke können Sie für ein Land, das dem Madrider Markenabkommen (MMA) und/oder dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) beigetreten sind – insgesamt sind dies über 150 Staaten. Der internationale Markenschutz ist mit dem europäischen und dem deutschen vergleichbar.
Mit der internationalen Markenregistrierung können Sie sich gezielt das Namensrecht in einzelnen Ländern sichern. Dazu lassen Sie dem DPMA einen Antrag auf internationale Registrierung zukommen. Das Amt leitet diesen an die zuständige Weltorganisation für geistiges Eigentum (kurz: WIPO – World Intellectual Property Organization) weiter. Die Kosten für die IR-Markenanmeldung beginnen im hohen dreistelligen Bereich und richten sich dabei stets nach der Anzahl der gewählten Länder und Klassen. Bei der Feststellung der Gebühren hilft Ihnen WIPO-Website.
Einige Länder wie Kanada oder Brasilien sind weder Teil vom MMA noch vom PMMA. Für diese Märkte müssen Sie sich an das jeweilige nationale Amt wenden, um einen Markenschutz zu erhalten.
Welche Firmennamen lassen sich als Marke schützen?
Grundsätzlich gilt: Sie können selbstverständlich nur Firmennamen als Marke eintragen und so vor Missbrauch schützen, die nicht bereits unter Markenschutz stehen. Ein Markenname darf nicht bereits in identischer oder ähnlicher Weise in derselben Branche für gleichartige Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen vergeben sein. Da keines der Ämter dies für Sie prüft, gehören die Internetrecherche sowie die Prüfung des Unternehmensregisters und des Markenregisters der DPMA deshalb zu Ihrem Pflichtprogramm vor der Markenanmeldung. Falls Sie eine EU- und/oder IR-Marke anmelden wollen, sollten Sie unbedingt auch die Markenregister der jeweiligen Märkte studieren.
Der EUIPO-Webauftritt empfiehlt zwei Datenbanken für die Verfügbarkeitssuche von Marken im EU-Raum. Die WIPO bietet mit der Global Brand Database ebenfalls eine eigene Datenbank für die Recherche an.
Die Wahl des Markennamens unterliegt zudem weiteren Einschränkungen: Nicht alle Worte und Zeichen sind für den Namen erlaubt. So dürfen beispielsweise keine branchenumfassenden und beschreibenden Begriffe genutzt werden (z. B. ist „Flugzeug“ als Markenname für eine Fluggesellschaft nicht zulässig). Das Patentamt der USA hat die Bezeichnung „Lektronic“ als Markennamen nicht anerkannt, da dieser zu stark mit der Bezeichnung für elektronische Ware verwandt ist. Apple Inc. darf nur deshalb unter diesem Markennamen firmieren, weil das Unternehmen im Hardware- und Software-Bereich tätig ist – und eben nicht mit Äpfeln handelt. Des Weiteren sind zur Bildung einer Wortmarke zwar neben Groß- und Kleinbuchstaben und Ziffern auch verschiedene Sonderzeichen erlaubt (wie „!“ oder „@“), jedoch nicht alle.
Wie lange ist der Markenschutz eines Firmennamens gültig?
Der Markenschutz Ihres Firmennamens greift erst ab der offiziellen Eintragung der Marke beim jeweiligen Amt. Jedoch verstreicht die Schutzdauer der Marke schon ab dem Tag, an dem Sie die Marke anmelden. Der Zeitraum, über den eine Marke nach der Anmeldung geschützt ist, und die Kosten für die Verlängerung der Schutzdauer variieren dabei.
Schutzdauer einer deutschen Marke
- Ab dem Tag, an dem die Registrierung beim DPMA eingeht, ist Ihre Marke für 10 Jahre geschützt.
- Der Schutz kann gegen weitere Gebühren so oft Sie wollen verlängert werden. Eine Verlängerung ist jeweils für weitere 10 Jahre gültig. Die Verlängerungsgebühr beläuft sich beim DPMA für eine Marke mit bis zu drei Klassen auf 750 Euro. Für jede weitere Klasse werden zusätzlich 260 Euro fällig.
- Das DPMA erinnert Sie nicht an das Auslaufen Ihrer Marke.
Schutzdauer einer EU-Marke
- Die Schutzdauer beträgt bei der europäischen Unionsmarke ab dem Datum der Anmeldung ebenfalls 10 Jahre.
- Auch die Verlängerung einer Unionsmarke gilt für 10 zusätzliche Jahre und kann beliebig oft vorgenommen werden. Hierfür bezahlen Sie den gleichen Betrag, den Sie bereits für die Eintragung der EU-Marke gezahlt haben.
- Das EUIPO weist Sie rechtzeitig darauf hin, wenn Ihr Markenschutz abläuft.
Schutzdauer einer IR-Marke
- Eine international registrierte Marke in einem Land, das dem PMMA beigetreten ist, verfügt über einen 10-jährigen Schutz.
- Die Schutzdauer einer Marke von einem Mitgliedsstaat des MMAs beträgt hingegen grundsätzlich 20 Jahre. Jedoch werden hierbei nach den ersten 10 Jahren Verlängerungsgebühren erhoben.
- Auch die IR-Marken kann man um je 10 Jahre verlängern. Die Kosten hierfür hängen von den jeweiligen Ländern ab, in denen Ihre Marke geschützt wird.
- In der Regel verschickt die WIPO 6 Monate, bevor die Schutzdauer ausläuft, eine Erinnerung an die Verlängerung.
Zusammenfassung
Wenn Sie überregional oder international wirtschaften wollen, genügt der Schutz des Handelsregisters nicht. Stattdessen sollten Sie Ihren Firmennamen als Marke schützen lassen. Abhängig davon, ob Sie diesen Schutz deutschlandweit, in der EU oder in weiteren Ländern benötigen, wenden Sie sich dazu ans Deutsche Patent- und Markenamt und/oder das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum. Zur Sicherheit empfiehlt es sich, einen Anwalt bzw. eine Anwältin zu Rate zu ziehen.