Kleingewerbe anmelden - so funktioniert´s

Für viele Unternehmer ist das Kleingewerbe der erste Schritt in die Selbstständigkeit. Der Gesetzgeber unterstützt Gründer kleiner Unternehmen mit Erleichterungen im Steuerrecht und bei der Buchführung. Zudem entfällt der Eintrag ins Handelsregister. Sonderregeln für die Anmeldung eines Kleingewerbes gibt es hingegen nicht.

Was ist ein Kleingewerbe?

Als Kleingewerbe werden in Deutschland Gewerbebetriebe bezeichnet, die wegen ihrer geringen Größe (und ihrer Rechtsform) nicht den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) unterliegen – die also keine ordnungsgemäße Buchführung benötigen. Einzelheiten dazu sind in der Abgabenordnung geregelt (§ 141 AO). Dies hat auch Konsequenzen für die Einkommensteuer (§ 4 Abs. 3 EStG). Kleingewerbe brauchen auch nicht ins Handelsregister eingetragen zu werden.

Tipp

Der kleingewerbliche Rahmen ist in Deutschland durch Richtwerte abgesteckt, die sich auf den Umfang der selbstständigen Tätigkeit beziehen. Unter welchen Umständen ein Unternehmen als Kleingewerbe zählt, haben wir in einem weiterführenden Artikel zum Thema Kleingewerbe für Sie zusammengefasst.

Für das Gewerberecht hat der Begriff „Kleingewerbe“ hingegen keine Bedeutung. Sofern die Kriterien einer gewerblichen Tätigkeit erfüllt sind, ist ein Kleingewerbe wie jedes andere Gewerbe an die Gewerbeordnung (GewO) gebunden. Kleingewerbetreibende sind zum Beispiel verpflichtet, Gewerbesteuer abzuführen. Zudem muss jedes Gewerbe ungeachtet seiner Betriebsgröße gemäß § 14 GewO angemeldet werden.

Hinweis

Auch wenn sich die Bezeichnungen ähneln – die Person hinter einem Kleingewerbe ist nicht zwangsläufig ein „Kleinunternehmer“. Dieser Begriff bezieht sich auf die von der Umsatzsteuer befreiende Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG). Diese können solche Unternehmer wahlweise in Anspruch nehmen, deren Umsatz zuzüglich Steuern im vergangenen Kalenderjahr 22.000 Euro (Stand Jahr 2021) nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Ob Sie gegebenenfalls die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten oder nicht, müssen Sie dem Finanzamt mitteilen.

Wo meldet man ein Kleingewerbe an?

Ein Kleingewerbe melden Sie wie jedes andere Gewerbe bei einer Gewerbemeldestelle an. Dabei kann es sich je nach Region um eine einen separaten Anmeldebereich im Rathaus oder Ordnungsamt oder um eine eigenständige Einrichtung handeln. Die Anmeldung erfolgt persönlich vor Ort oder auf dem Postweg. Einige Behörden bieten darüber hinaus die Möglichkeit einer Online-Anmeldung an.

Wie meldet man ein Kleingewerbe an?

Die Anmeldung eines Kleingewerbes entspricht einer gewöhnlichen Gewerbeanmeldung und umfasst  folgende Schritte:

  1. Anmeldung beim Gewerbeamt: Im ersten Schritt reichen Sie die für die Gewerbeanmeldung erforderlichen Formulare inklusive aller Nachweise, Zeugnisse und Genehmigungen beim zuständigem Gewerbeamt ein. Die Behörde leitet Ihre Daten anschließend an alle in den Anmeldeprozess involvierten Einrichtungen weiter.
     
  2. Steuerliche Erfassung durch das Finanzamt: Im zweiten Schritt meldet sich das Finanzamt bei Ihnen, um Sie mithilfe eines Fragebogens steuerlich zu erfassen.
     
  3. Gegebenenfalls die Beantragung einer Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit: Beschäftigen Sie Angestellte oder Auszubildende, sind Sie verpflichtet, mit der Bundesagentur für Arbeit in Kontakt zu treten und eine Betriebsnummer zu beantragen.
     
  4. Eintritt in die IHK oder HWK: Je nach Ausrichtung Ihres Gewerbes sind Sie zur Mitgliedschaft in einer der beiden jeweils zuständigen Kammern verpflichtet: Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).
     
  5. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: Wer ein Gewerbe anmeldet, muss sich binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Bei Kleingewerbetreibenden ist das in der Regel die jeweilige Berufsgenossenschaft.
Hinweis

Als Handwerker müssen Sie sich bei zulassungspflichtigen Handwerken noch vor der Gewerbeanmeldung von der Handwerkskammer in die sogenannte Handwerksrolle eintragen lassen. Eingetragene Handwerker erhalten eine Handwerkskarte, die sie bei der Gewerbeanmeldung vorlegen müssen. Das gilt auch für Handwerker, die ein Kleingewerbe anmelden möchten. Eine Liste der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in Anlage A der Handwerksordnung.

Besonderheiten bei der Anmeldung eines Kleingewerbes

Das Kleingewebe unterliegt denselben Meldepflichten wie normale Gewerbeunternehmen (das sogenannte Handelsgewerbe). Um vom Kleingewerbestatus bestmöglich zu profitieren, sollten Sie bei der Anmeldung jedoch folgende Besonderheiten beachten.

Tipp

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Rechtsform und Geschäftsbezeichnung

Unternehmer, die planen, ein Kleingewerbe zu betreiben, sind bei der Rechtsform ihres Unternehmens eingeschränkt. Sie haben die Wahl zwischen

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Dabei ist die GbR keine juristische Person und damit auch keine Firmenrechtsform im engeren Sinn.

Tabelle: Rechtsformen für Kleingewerbe und Handelsgewerbe

Kleingewerbe Handelsgewerbe
Einzelunternehmen Eingetragener Kaufmann – e. K.
GbR Offene Handelsgesellschaft – oHG
  Kommanditgesellschaft – KG
  Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH
  Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – UG
  Limited Company – Ltd.
  GmbH & Co. KG
  Aktiengesellschaft – AG

Eine Geschäftsbezeichnung müssen Unternehmer im Rahmen der Gewerbeanmeldung nur dann angeben, wenn das Unternehmen kein Kleingewerbe ist. Einzelunternehmer ohne Kaufmannsstatus und Gesellschafter einer GbR lassen das entsprechende Textfeld in dem Anmeldeformular frei.

Kleingewerbe anmelden: Kosten

Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung liegen je nach Region und Anmeldeverfahren etwa zwischen 15 und 60 Euro. Ausschlaggebend für die Höhe der Anmeldegebühr ist auch die Rechtsform des Gewerbes. Die Anmeldung einer natürlichen Person (Gesellschafter eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft) ist in der Regel etwas günstiger als die Anmeldung einer juristischen Person (Kapitalgesellschaft) durch den jeweiligen Vertreter (Geschäftsführer oder Vorstand). Zudem erhebt das Gewerbeamt je nach Region mitunter einen Aufpreis für jeden weiteren Vertreter, der für eine Kapitalgesellschaft angemeldet werden soll. Die Kosten für die Anmeldung eines Kleingewerbes sind also in der Regel geringer als die für ein Handelsgewerbe.

Hinweis

Wichtig: Ist Ihr Unternehmen eine GbR, muss jeder Gesellschafter eine separate Gewerbeanmeldung durchführen und einen eigenen Gewerbeschein beantragen.

Gewerbe ohne Handelsregistereintrag

Ein wesentliches Merkmal des Kleingewerbes ist, dass es ohne Handelsregistereintrag betrieben werden darf. Bei einem Handelsgewerbe muss dagegen vor der Gewerbeanmeldung zunächst der Registereintrag erfolgen. Kleinunternehmer sparen sich also das Handelsregisterverfahren, die Kosten für die dazu erforderliche notarielle Beglaubigung sowie die Bearbeitungsgebühren beim Amtsgericht.

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