Das Patent: Wertvolle Ideen schützen
Was haben eine Computermaus, ein Sicherheitsgurt und eine Playmobil-Figur gemeinsam? Für all diese Erfindungen meldeten die Urheber ein Patent an. Damit schützten sie ihr Produkt vor Nachahmung und konnten die Früchte ihrer Arbeit ernten. Wer eine innovative Idee und genügend Startkapital hat, der kann sein Produkt mit einer eigenen Firma vermarkten. So erhält der Erfinder alle Gewinne. Doch für junge Unternehmen ist der Schutz durch ein Patent häufig zu kostspielig. Arbeiten Sie mit Investoren zusammen, sollten die Rechte am Produkt von Anfang an geklärt werden.
Patente beeinflussen die Innovationsrate und sind daher ein wichtiger Faktor für das Wirtschaftswachstum einer Nation. In Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) für die Vergabe zuständig.
Zur Geschichte des (deutschen) Patentrechts
Rechte am geistigen Eigentum existierten bereits in der Antike und im Mittelalter. In der altgriechischen Stadt Sybaris gab es beispielsweise ein einjähriges Schutzrecht für kulinarische Erfindungen. Das europäische Mittelalter entwickelte das Zunftrecht für neue Verfahren und Werkzeuge – nur Mitglieder einer Zunft durften diese Innovationen nutzen. Das Konzept der exklusiven Rechtevergabe als Patent hatte im 12. Jahrhundert eine weitreichende Bedeutung: Öffentliche Urkunden sicherten Rechte auf Titel, Land, Handelsmonopole und andere Privilegien. Im Englischen nannte man sie „letters patent“, im Französischen „lettre patente“.
Die heutige Definition des Patents führen einige Historiker auf das sächsische und böhmische Bergbaurecht zurück. Es begann damit, dass Bergmänner eine Genehmigung zum Abbau an einem Ort beantragten – dies nannte man „muten“. Später wurde so auch der Vorgang bezeichnet, wenn ein Geselle um Erlaubnis ersuchte, sein Meisterstück anzufertigen. Somit wandelte sich die Bedeutung von ‚(Edelmetalle) finden‘ zu ‚(etwas Neues) erfinden‘. Die Praxis des Erteilens von Rechten durch Patentbriefe vollzog diese Bedeutungswandlung mit: Bergleute ließen im Bergbuch festhalten, welche Gerätschaften und Prozesse sie entwickelt hatten, um das alleinige Recht zu haben, diese Erfindungen zu nutzen.
Andere Quellen lassen den Schluss zu, dass die allgemeine Grundlage des Patentrechts, wie wir es kennen, aus dem Venedig des 15. Jahrhunderts stammt. Damals wurde ein Buchdruckprivileg eingeführt.
Die Grundlage für das deutsche Patenrecht ist jedoch fest datierbar: Am 25. Mai 1877 verabschiedete das deutsche Kaiserreich das Patentgesetz. Wenige Monate später eröffnete das Kaiserliche Patentamt in Berlin. Ab 1949 gab es eine neue Dienststelle in München, während in der DDR 1950 das Amt für Erfindungs- und Patentwesen mit Sitz in Berlin seine Arbeit aufnahm. Nach der Wiedervereinigung übernahm das Deutsche Patentamt die Arbeit des Amts für Erfindungs- und Patentwesen. 1998 zog der größte Teil der Berliner Dienststelle in ein eigens errichtetes Gebäude in Jena. Das deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat heute seinen Hauptsitz in München und unterhält Außenstellen in Jena und Berlin.
2011 führte das Amt die elektronische Schutzrechtsakte ein, die die Akteneinsicht über das Internet ermöglicht.
Was ist ein Patent?
Die deutsche Wirtschaft wird von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) getragen. Ihre Innovationen sind es oftmals, die den technischen Fortschritt ermöglichen. Erfindergeist und hohe Standards haben das Label „Made in Germany“ zu einem Qualitätssiegel gemacht. Doch Innovation muss sich auch lohnen. Laut einer Studie des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) von 2018 beklagten 71 Prozent seiner Mitglieder Produktpiraterie oder Markenpiraterie. Fünfzehn Jahre zuvor waren es bereits alarmierende, aber immerhin weitaus geringere 50 Prozent der Befragten.
Zwar sind Großkonzerne (ab einer Mitarbeiterzahl über 1.000) mit 93 Prozent am meisten von Piraterie betroffen. Allerdings gaben auch 60 Prozent der KMU (Mitarbeiterzahl bis 250) an, dadurch Schaden erlitten zu haben.
Das Patent dient dem Schutz geistigen Eigentums. Dieses wird durch den eigenen Intellekt geschaffen. Geistiges Eigentum kann sowohl eine technische Erfindung sein als auch ein künstlerisches, literarisches oder wissenschaftliches Werk. Die letztgenannten Erfindungen sind ab ihrer Erschaffung durch das Urheberrecht geschützt. Sie müssen im Gegensatz zu technischen Erfindungen keinen langwierigen Verfahren bis zum Patentschutz durchlaufen.
Das Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht für technische Erfindungen. Es schützt das geistige Eigentum des Inhabers. Dieser ist laut Definition der Erfinder (bzw. die Erfinder, wenn es sich um ein Team handelt). Das Patent verbietet Dritten, ohne Erlaubnis durch den Inhaber dessen geschützte Erfindung zu nutzen, sie nachzubauen oder zu verwerten. Der Inhaber eines Patents kann anderen aber die Lizenz zur Nutzung seiner Erfindung erteilen. In der Regel wird dafür eine Gebühr verlangt.
Um das Recht an der eigenen technischen Erfindung verteidigen zu können, benötigen Sie einen verbrieften Besitzanspruch: das Patent. Bis zur Erteilung eines Patents können Jahre vergehen, denn die Erfindung wird vom DPMA eingehend auf ihre Eignung für den Einsatzzweck geprüft. Wird das Patent schließlich öffentlich im Patentbuch registriert, besteht der Schutz für bis zu 20 Jahre.
Das Patentgesetz regelt folgende Fragen des Schutzrechts:
- Was genau fällt unter den Patentschutz? Z. B. Technologien, aber nicht Menschen, Pflanzen, Tiere sowie deren genetische Veränderung.
- Wie lange besteht Patentschutz? In der Regel 20 Jahre ab Veröffentlichung im Patentbuch, sofern die ab dem dritten Jahr fälligen Jahresgebühren beglichen werden.
- In welchem Umfang wird Patentschutz gewährt? So verbietet das Urheberrecht beispielsweise die unrechtmäßige Erstellung von Kopien und deren Verbreitung. Das Patent geht einen Schritt weiter und verbietet die Verbreitung einer Idee.
Kriterien für eine patentfähige Erfindung
Vor dem Eintrag prüft das Patent- und Markenamt Ihre Innovation auf folgende Kriterien:
- Das Produkt ist neu und entstand aus erfinderischer Tätigkeit.
- Es lässt sich gewerblich verwenden.
- Es arbeitet ordnungsgemäß.
Im Zusammenhang mit einer Patentierung heißt „neu“, dass das Produkt erst mit der Patentierung einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wird. Halten Sie Vorträge über Ihre Arbeit oder veröffentlichen Sie erklärende Ausführungen vor der Patentierung, schadet das Ihrem Anspruch auf Patentschutz.
Die erfinderische Tätigkeit ist international festgelegt als eine Überschreitung des fachtypischen Wissensstandes. Die Neuerung durch die Erfindung sollte für Fachleute nicht naheliegend sein. Anders ausgedrückt: Könnte eine Person vom Fach diese Erfindung einfach nachbauen, indem sie existierende Produkte leicht abwandelt oder kombiniert, ist die Sache nicht innovativ genug, um ein Patent zu rechtfertigen.
Kann es gewerblich verwendet werden, besteht ein Nutzen, der vorher nicht erfüllt wurde. Zudem gilt im Patentrecht die Einheitlichkeitserfordernis. Damit alle Patente nachweisbar und übersichtlich aufgelistet werden können, darf pro Patent nur eine Erfindung eingetragen werden.
Einige Länder legen in ihren Patentregelungen fest, dass die Erfindung ausschließlich technischer Natur sein darf. Laut § 1, Abs. 2 des deutschen Patentgesetzes umfasst das Patent hierzulande aber auch Erfindungen, die ganz oder teilweise aus biologischen Materialien bestehen oder diese herstellen, bearbeiten oder verwenden können.
Folgende Produkte oder Prozesse deckt das Patentrecht nicht ab:
- Erkenntnisse ohne dingliche Ausprägung (mathematische Methoden, wissenschaftliche Entdeckungen oder Theorien)
- die Entdeckung von Tier- oder Pflanzenarten, die Entwicklung von Zuchtverfahren und die Lebewesen selbst
- Behandlungsverfahren zur Therapie von oder Operation an Menschen oder Tieren (involvierte Erzeugnisse, ob Maschinen oder Stoffe, sind zugelassen)
- Erfindungen, die laut Gesetz gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen
Wer also beispielsweise ein Behandlungsverfahren gegen eine spezielle Zahnerkrankung bei Pferden entwickelt, erhält kein Patent dafür. Entwickelt man jedoch einen Stoff, der die Erkrankung heilt, können dieses Produkt, seine Zusammensetzung und ein möglicherweise damit verbundenes Verfahren patentiert werden.
Ein Patent anmelden
Bevor Sie ein Patent anmelden, sollten Sie recherchieren, ob bereits ein Schutzrecht auf eine sehr ähnliche Erfindung besteht. Dabei kann ein Patentanwalt helfen. Einsicht in die Liste genehmigter Patente gewährt das Patentamt sowohl direkt in den Geschäftsstellen als auch per Post und online.
Für die Anmeldung benötigen Sie ein vollständig ausgefülltes Formular sowie Unterlagen, die die Erfindung ausführlich erklären. Des Weiteren gehört der Patentanspruch dazu. Darin kennzeichnen Sie die jeweiligen patentierbaren Merkmale der Erfindung. Den Patentanspruch sollten Sie gemeinsam mit einem Patentanwalt ausarbeiten. Dabei kommt es auf präzise Formulierung an.
Nach der Anmeldung geht die Erfindung durch ein Prüfverfahren. Eventuelle Patenthindernisse oder Mängel teilt das Amt dem Antragsteller mit. 18 Monate nach Anmeldung veröffentlicht das Patentblatt den Offenlegungshinweis, – egal, wie der Status der Prüfung ist. Erteilt das Amt Ihrer Erfindung das Patent, veröffentlicht es die Erteilung sowie die Patentschrift. Mit diesem Schritt beginnt die gesetzliche Wirkung des Patents. Bis dahin muss sich der Erfinder gedulden – teilweise bis zu drei Jahre.
Ein Patent gilt nur in dem Land, in dem Sie es anmelden. Melden Sie ein Patent im Ausland an, beachten Sie die Priorität. Demnach priorisiert eine ausländische, europäische oder internationale Prüfstelle Ihren Antrag, als wäre er am gleichen Tag gestellt worden wie der deutsche Patentantrag. Vergeht zu viel Zeit zwischen den Anträgen, torpediert die Veröffentlichung der deutschen Offenlegung den Neuheitsanspruch Ihrer Erfindung im Ausland.
Ist das Patent erteilt, kann jeder Einspruch gegen die Patenterteilung erheben – mit einer Frist von neun Monaten. Danach hört das Patentgericht nur noch Nichtigkeitsklagen an.
Die Wirkung eines Patents
Ein Patent ist hauptsächlich ein Schutz gegen Produktpiraterie: Nur der Patentinhaber ist berechtigt, die Erfindung zu nutzen, zu verändern oder gegen eine Gebühr zu lizenzieren. Früher nutzten Patentinhaber ihr Recht häufig für die Entwicklung einer Monopolstellung. Heutzutage steht hingegen das strategische Patentmanagement im Vordergrund. Zudem regelt das Patentrecht die Inhaberschaft.
Inhaberschaft
Der oder die Erfinder leisten schöpferische Arbeit, um ein Problem zu lösen. Daraus entsteht ein Wertgewinn für die Gesellschaft oder einen bestimmten Personenkreis. So ergibt sich auch das Recht eines Erfinders, sein Werk zu schützen. Aus Vernunftgründen (rechtlich: a priori) gehören alle Rechte an der Erfindung dem Erfinder. Nur natürliche Personen können diesen Titel beanspruchen. Somit ist der Erfinder auch der Inhaber eines Patents. Dieses kann er lizenzieren oder auf eine andere Person übertragen.
Arbeitet der Erfinder in einem Angestelltenverhältnis, gilt das Arbeitnehmererfindergesetz. Dieses berechtigt den Arbeitgeber, sich die Erfindung als Rechtsnachfolger anzueignen. Diese Regelung vermeidet Rechtsstreitigkeiten, wenn ein Erfinder das Unternehmen verlässt.
Das Patent gilt als handelbarer Wert. Gerät ein Unternehmen in die Insolvenz, pfänden Gläubiger u. U. das Patent. Der Verlust des Patents kann einen Unternehmensverkauf oder die abschließenden Geschäfte für den Insolvenzverwalter erschweren.
Schutz vor Produktpiraterie
In Deutschland gibt es zwölf Zivilgerichte, die sich mit Patentrecht befassen. Im Fall einer Patentverletzung sprechen sie das letzte Urteil. Bevor es zu einem eventuell teuren Rechtsstreit kommt, sollte man die Dienste eines Patentanwalts beanspruchen, der prüft, ob es sich wirklich um einen Rechtsbruch handelt. Sowohl Patentinhaber und ihre Erben als auch ausschließliche Lizenznehmer sind berechtigt, gegen eine Patenverletzung vorzugehen. Ein ausschließlicher Lizenznehmer ist eine natürliche Person, die alleinig über eine Lizenz zur Nutzung des Patents verfügt. Der Patentinhaber tritt sämtliche Rechte ganz oder auf Zeit ab.
Die erfolgreiche Klage gegen eine Patentrechtsverletzung hat zwei Auswirkungen: Zum einen verbietet die richterliche Verfügung, dass unberechtigte Dritte weiter das patentierte Produkt nutzen. Es handelt sich dabei um eine Unterlassungsklage. Zum anderen erwirken die Rechteinhaber einen rückwirkenden Schadensersatz.
Strategisches Patentmanagement
Strategisches Patentmanagement ist nicht nur etwas für Großkonzerne. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren ebenso davon, wenn sie ihr geistiges Eigentum gezielt schützen. Die Praxis dreht sich vornehmlich darum, Handelsfreiheit (im Englischen: Freedom to operate, kurz: FTO) auf dem Markt zu bewahren. Dafür ist es wichtig, den eigenen Patentbestand und den der Konkurrenz zu kennen. Die gesammelten Informationen unterstützen Unternehmensbereiche wie das Innovationsmanagement sowie Forschung und Entwicklung.
Verkauf oder Lizenzierung von Patenten sind mögliche Maßnahmen des Patentmanagements, genauso wie die sogenannte Defensivpublikation.
Die Defensivpublikation, auch Sperrveröffentlichung, verhindert eine Patentierung. Dafür veröffentlicht der Erfinder lediglich sein Werk, bevor es als Patent anerkannt wurde. Nicht für jede Erfindung muss ein Patent beantragt werden. Kleine Veränderungen in schnelllebigen Marktsegmenten bieten sich an, ohne Patent veröffentlicht zu werden. Denn häufig ist der Markt technisch schon weiter vorangeschritten, wenn der Prüfprozess vorbei ist. Wollen Sie Wettbewerbern die Patentierung erschweren, veröffentlichen Sie Ihre Innovation, um den geforderten Stand der Technik zu erhöhen. Mit der Veröffentlichung verwirken Sie zwar sämtliche Schutzrechte; gleichzeitig sparen Sie sich aber die Kosten und ein langwieriges Prüfverfahren. Eine Defensivpublikation ist auch nach der Anmeldung zum Patent noch möglich.
Statt Wettbewerbern Ihre Patente zu verwehren oder Patentverletzungsklagen auszutauschen, greifen einige Unternehmen zur Kreuzlizenzierung. Der bilaterale Austausch der Nutzungsrechte lohnt sich, wenn die Patentbestände beider Parteien in etwa den gleichen Marktwert aufweisen. Kritiker bewerten diese Praxis als unfairen Wettbewerb, der Firmen mit vielen Patenten vorbehalten ist. Grundsätzlich ist der Technologietransfer eine Möglichkeit, Innovationen voranzutreiben – solange Dritte nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Weitere wichtige Begriffe in der strategischen Patentverwaltung sind:
- Sperrpatent: Das Patent wird nicht genutzt, sondern soll nur Wettbewerber von einem Marktsegment fernhalten.
- Vorratspatent: Der wirtschaftliche Wert ist noch nicht abzusehen, aber das Patent erweitert den Patentbestand.
- Ausbaupatent: Dieses erweitert bestehende Patente.
- Zwangslizenz: Besteht öffentliches Interesse am Patent, aber der Erfinder verweigert die Lizenzierung gegen angemessene Gebühr, kann er gesetzlich dazu gezwungen werden.
Checkliste: Rechte und Pflichten des Erfinders
Rechte:
- Das Patentrecht ist ein Verbotsrecht.
- Dritten dürfen weder das Produkt ohne Lizenz verbreiten noch die Idee nutzen.
- Der Erfinder kann Lizenzen erteilen und dafür eine Vergütung verlangen.
- Der Erfinder kann das Produkt oder das Patent verkaufen.
- Bei Verletzung des Patentrechts erhält der Erfinder rückwirkend Schadensersatz und kann auf Unterlassung klagen.
- Der Erfinder bleibt stets auf allen Dokumenten als der Erfinder genannt, auch wenn er Arbeitnehmer ist und das Unternehmen bereits verlassen hat.
Pflichten:
- Die Erfindung muss bei der Anmeldung neu sein. Daher ist vorher Geheimhaltung geboten.
- Die Anmeldung muss eine genaue Beschreibung des Patentprodukts und der späteren Nutzungsrechte enthalten, damit der Antrag angenommen wird.
- Die Priorität gibt einen engen Zeitrahmen für die Anmeldung eines Patents vor, wenn die Erfindung in internationalen Patentämtern registriert werden soll.
- Die Anmeldung (inklusive Patentanwalt, Recherche und Prüfung) sowie die Aufrechterhaltung des Patents kosten Geld. Eine jährliche Gebühr wird ab dem ersten Jahr fällig und muss pünktlich gezahlt werden.
- Erfinder können ein Produkt, das ein Patent hat, nicht geheim halten. Mit Erteilung des Schutzes wird es in jedem Fall im Patentbuch veröffentlicht.
Abgrenzung: Das Patent gegenüber anderen Schutzrechten
Das Deutsche Patent- und Markenamt unterscheidet verschiedene gewerbliche Schutzrechte. Dazu gehören:
- Patente
- Gebrauchsmuster (auch: „kleines Patent“)
- Marken (vormals: „Warenzeichen“)
- Eingetragene Designs (vormals: „Geschmacksmuster“)
- Topografien (mikroelektronischer Halbleitererzeugnisse)
Topografien
Topografien schützen die Rechte an dreidimensionalen Strukturen mikroelektronischer Halbleitererzeugnisse. Ihre Bedeutung für das deutsche Patentrecht ist jedoch gering. Während im Jahr 1995 immerhin 143 Topografien angemeldet wurden, waren es 2016 nicht einmal zehn. Zahlt eine Person für Ihre Topografie die Anmeldegebühr von rund 300 Euro, bleibt die Struktur für zehn Jahre rechtlich geschützt.
Eingetragene Designs
Eingetragene Designs schützen die Darstellungsform eines Erzeugnisses. Bei der Anmeldung untersuchen Experten Form und Farbgebung. Deren Kombination muss neuartig sein und auffällig von anderen Designs abweichen. Nachdem eine Person ihr Design in das Register des DPMA eingetragen hat, beträgt die maximale Laufzeit des Schutzes 25 Jahre.
Marken
Marken sind Kennzeichen eines Produkts oder einer Dienstleistung. Wie die eingetragenen Designs beziehen sie sich auf eine grafische Komponente des Gewerbes. Eine Marke kann aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farben und Tönen bestehen. Die Marke ist jedoch lediglich der Verweis auf ein Produkt, nicht das Aussehen des Produkts selbst. Um ein Schutzrecht zu erlangen, muss die Marke grafisch darstellbar sein und dabei helfen, Produkt oder Dienstleistung von anderen zu unterscheiden. Dabei darf sie jedoch nicht lediglich beschreibenden Charakter haben. Im Gegensatz zu anderen gewerblichen Schutzrechten darf der Schutz der Marke immer wieder verlängert werden – nach einer Frist von zehn Jahren.
Das Markenrecht erkennt auch dreidimensionale Formen als Marke an. Die Form muss dafür unmissverständlich die Marke repräsentieren. Anerkannte dreidimensionale Marken sind beispielsweise die rote Schleife der Deutschen AIDS-Stiftung oder das Schraubverschlussglas von Nutella.
Gebrauchsmuster
Patente schützen technische Erfindungen. Dazu gehören auch Verfahrensweisen. Ein Patent anzumelden ist sehr viel kostspieliger als die Registrierung eines Gebrauchsmusters. Dafür räumt es sämtliche Nutzungsrechte für 20 Jahre ein. Nur dieser Schutz erlaubt es, gerichtlich gegen Zuwiderhandlungen vorzugehen. Damit Erfinder nicht unwissentlich ein Patent verletzen, muss das Recht öffentlich im Patentblatt erteilt werden. Soll eine Erfindung geheim gehalten werden, kann sie kein Patent sein; sie gilt dann als Betriebsgeheimnis. Im Gegensatz zu den anderen Rechtsformen schützt das Patent nicht nur die Sache an sich, sondern auch die Idee.
Patente
Patente schützen technische Erfindungen. Dazu gehören auch Verfahrensweisen. Ein Patent anzumelden ist sehr viel kostspieliger als die Registrierung zum Gebrauchsmuster. Dafür räumt es sämtliche Nutzungsrechte für 20 Jahre ein. Nur dieser Schutz erlaubt es, gerichtlich gegen Zuwiderhandlungen vorzugehen. Damit Erfinder nicht unwissentlich ein Patent verletzen, muss das Recht öffentlich im Patentblatt erteilt werden. Soll eine Erfindung geheim gehalten werden, kann sie kein Patent sein; sie gilt dann als Betriebsgeheimnis. Im Gegensatz zu den anderen Rechtsformen schützt das Patent nicht nur die Sache an sich, sondern auch die Idee.
Die Bedeutung des Patents als Innovationsfaktor
Wirtschaftsexperten streiten sich bereits seit dem 19. Jahrhundert darum, ob Patente die Innovationsrate verbessern. Einige sind gänzlich gegen Patente, da diese Dritte daran hinderten, basierend auf der patentierten Technologie Neues zu erfinden. Andere sehen das Patent als den Innovationsfaktor schlechthin, da sie davon ausgehen, dass Erfinder dadurch lukrative Anreize bekommen.
Studien zu diesem Thema suggerieren, dass das Patent für die Innovationsrate durchaus eine Rolle spielt. Wichtig ist dabei jedoch die Verhältnismäßigkeit: Besteht ein schwacher Patentschutz und wird dieser verbessert, steigt die Innovationsrate. Dabei scheint tatsächlich die voraussichtliche Vergütung eine Rolle zu spielen. Erfinder haben das Gefühl, dass Ihre Erfindung besser geschützt ist. Investoren wiederum sehen, dass sich jahrelange Arbeit und Investitionen in das Produkt lohnen.
Ein stringentes Patentrecht, das weiter ausgebaut wird, hemmt jedoch Investitionen und somit Innovation. Das ist teilweise bei Biopatenten zu beobachten. Werden Genstränge patentiert, sind andere Forscher außerstande, weiter daran zu forschen. Die bereits kostspielige Forschung verteuert sich zudem durch Verfahren mit patentierten Hilfsmitteln, z. B. bei Next-Generation-Sequencing-Services. Es gibt aber auch Beispiele von Großkonzernen, die durch Kreuzlizenzierung lukrativ mit innovativen Start-ups zusammenarbeiten.
Die Grafik zeigt, wie viele Anmeldungen das deutsche Patent- und Markenamt jährlich zählt. Der grundsätzliche Anstieg erfährt zweimal einen frappierenden Einschnitt. Die Jahre 2004 und 2009 verzeichnen jeweils einen Rückgang zum Vorjahr um 5.284 bzw. 3.486 Anmeldungen. Nach 2009 steigt die Zahl der Anmeldungen wieder konstant an. Dies liegt insbesondere an den Gesuchen aus dem Ausland, die 2017 auf einem Rekordhoch von 19.928 standen.
2004 war ein einschneidendes Jahr im Patenrecht, da der international gültige Patent Cooperation Treaty (PCT) reformiert wurde. Laut DPMA sind die Zahlen aus den Vorjahren mit denen nach 2004 nicht vergleichbar. Auch im Jahr 2009 gab es einen Faktor des Patentrechts, der die Anmeldungen direkt beeinflusste: Das Deutsche Patentamt änderte seine Gebühren. Elektronische Anmeldungen wurden etwas günstiger, dafür verteuerten sich die umfangreichen Patentanmeldungen mit Prüfverfahren. Doch begann 2008 auch die globale Finanz- und Wirtschaftskrise, die viele Investoren abschreckte.
Erst 2012 erholten sich die Anmeldungszahlen langsam wieder. Das lag vermutlich auch daran, dass das Patentamt es Anmeldern mit Sitz im Ausland ab 2009 einfacher machte – der Antrag wurde deutlich günstiger. Als die Konjunktur sich ab 2010 wieder erholte, nutzten Investoren zunehmend das Angebot des Patentamts. 2012 ging die BIP-Wachstumsrate in Europa und Zentralasien nochmals zurück. Auch inländische Patentanmeldungen nahmen ab: von 47.120 auf 46.654. Das relativ stabile Weltwachstum bescherte jedoch eine wachsende Zahl an Patentanmeldungen aus dem Ausland. Laut des Jahresberichts für 2017 verzeichneten besonders Japan, die USA und China prozentual ansteigende Anmeldezahlen im Vergleich zum Vorjahr.
Fazit
Ähnlich wie andere Schutzrechte gewähren Patente geistigen Schöpfern eine Gegenleistung für ihre Innovationen. Auch wenn Investoren vornehmlich auf Gewinne achten und Erfindungen missbräuchlich angewendet werden können, sind Innovationen ein hohes Gut. Denn sie bringen sowohl technologischen als auch kulturellen Fortschritt mit sich. Das Patent belohnt lange Testphasen und harte Arbeit mit der Sicherheit, später von den Früchten der eigenen Arbeit leben zu können.
Äußerliche Faktoren wie die Weltwirtschaftslage spielen bei der Zahl der Patentanmeldungen durchaus eine Rolle. Maßgeblich ist aber auch die Verhältnismäßigkeit des Patentrechts. Dabei gilt keinesfalls: Je strenger, desto besser. Geltungsbereich und Dauer des Schutzes sollten Dritten in einem angemessenen Zeitraum oder nach Erwerb einer Lizenz weitere Forschung im selben Bereich ermöglichen.
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