Aktiva und Passiva

Aktiva und Passiva stehen – allgemein gesprochen – für die Verwendung und Herkunft der Geldmittel eines Unternehmens. Sie sind die zwei Hälften jeder Bilanz und stehen sich darin direkt gegenüber: die Aktiva links, die Passiva rechts.

Die zwei Seiten müssen dabei stets gegeneinander ausgeglichen sein – das ist eine wichtige Grundregel für jede Bilanz. Und das bedeutet: Die Addition aller Aktiva muss die gleiche Summe ergeben wie die Addition aller Passiva.

Definition Aktiva und Passiva

Die Aktiva bilden das Vermögen eines Unternehmens oder sonstigen Wirtschaftssubjekts vollständig ab. Die Passiva geben darüber Aufschluss, aus welchen Quellen das Kapital eines Unternehmens stammt und wie groß die verschiedenen Kapitalanteile sind.

Aktiva – die Mittelverwendung

Die Aktiva einer Bilanz umfassen das verfügbare Vermögen eines Unternehmens, also diejenigen Güter und anderen Mittel, mit denen das Unternehmen arbeiten kann, um seine betrieblichen Aufgaben zu erfüllen. Die Aktiva werden auf der linken Seite einer Bilanz aufgeführt. Im Handelsgesetzbuch (HGB) ist geregelt, wie sie gegliedert werden müssen (§ 266 Abs. 2 HGB):

  • Anlagevermögen
  • Umlaufvermögen
  • Rechnungsabgrenzungsposten
  • aktive latente Steuern
  • aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Anlagevermögen

Zum Anlagevermögen zählen alle Anlagen und anderen Güter, die dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung stehen und im Geschäftsbetrieb eingesetzt werden (§ 247 Abs. 2 HGB). Das schließt beispielsweise Produktionsmaschinen, einen Fuhrpark, Grundstücke und Gebäude ein, aber auch immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Lizenzen und Marken sowie langfristige Finanzanlagen und Unternehmensbeteiligungen.

Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen umfasst hingegen die Geldmittel und Güter, über die das Unternehmen kurzfristig für betriebliche Zwecke verfügen kann. Dabei handelt es sich etwa um Rohstoffe, Bauteile oder Vorprodukte, die in der Folge entweder verbraucht, verkauft oder in andere Produkte umgewandelt werden. Auch Bankguthaben, Bargeldbestände, Forderungen gegenüber Schuldnern sowie kurzfristig verfügbare Finanzanlagen eines Unternehmens zählen zu dessen Umlaufvermögen (§ 266 Abs. 2 HGB).

Rechnungsabgrenzungsposten

Bei den Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Werte, die in eine andere Rechnungsperiode verweisen. Auf der Aktivseite umfassen diese Posten Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag getätigt, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Aufwand darstellen, beispielsweise Anzahlungen (§ 250 Abs. 1 HGB).

Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern können in die Aktivseite der Bilanz aufgenommen werden, wenn sich die handelsrechtliche und die steuerrechtliche Bilanz in einer Weise unterscheiden, dass im nächsten Geschäftsjahr eine Steuerentlastung zu erwarten ist, z. B. durch einen Verlustvortrag (§ 274 HGB).

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Bei Altersversorgungspflichten gegenüber Arbeitnehmern und ähnlichen langfristigen Pflichten zählt der aktuelle Zeitwert des dazu dienenden Vermögens (anstelle des Anschaffungsprinzips), und diese Schulden werden entgegen dem sonst geltenden Saldierungsverbot mit dem Vermögen saldiert (§ 246 HGB). Zu einem aktiven Unterschiedsbetrag kommt es, wenn das Vermögen höher ist als die Schulden. Der Betrag muss ebenfalls auf der Aktivseite der Bilanz auftauchen.

Passiva – die Mittelherkunft

Die Passiva werden auf der rechten Seite einer Bilanz aufgeführt. Sie zeigen, woher die Mittel eines Unternehmens kommen. Laut Gesetz (§ 266 Abs. 3 HGB) gliedert sich diese Passivseite einer Bilanz grob in:

  • Eigenkapital
  • Rückstellungen
  • Verbindlichkeiten
  • Rechnungsabgrenzungsposten
  • passive latente Steuern

Dabei fasst man hier alle Bilanzposten außer dem Eigenkapital unter dem Begriff Fremdkapital zusammen. Das sind Werte, die dem Unternehmen zwar zur Verfügung stehen, aber (sicher oder eventuell) in absehbarer Zeit zurückgezahlt werden müssen. Auch Rückstellungen, die im Hinblick auf erwartete Verbindlichkeiten gebildet werden, zählen dazu.

Eigenkapital

Zum Eigenkapital gehört das gezeichnete Kapital. Je nach Rechtsform des Unternehmens heißt dieses Stamm- oder Grundkapital, dazu kommen etwaige Kapitalerhöhungen. Darüber hinaus besteht das Eigenkapital aus den Rücklagen. Zu einer Kapitalrücklage eines Unternehmens kommt es beispielsweise, wenn Aktien über dem Nennwert ausgegeben werden (§ 272 Abs. 2 HGB). Diese Rücklage wird sozusagen von außen finanziert, während die Gewinnrücklage aus dem Unternehmen selbst stammt und ggf. aus dem Geschäftsergebnis des Unternehmens gebildet werden muss (§ 272 Abs. 3 HGB). Der Gewinn- oder Verlustvortrag zählt ebenfalls zum Eigenkapital. Hierbei handelt es sich um einen Gewinnrest oder Verlust aus dem Vorjahr. Als Letztes gehört auch der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag zum Eigenkapital.

Rückstellungen

Bei den sogenannten Rückstellungen handelt es sich um Verpflichtungen, z. B. für zukünftige Pensionszahlungen oder Steuern, die bezüglich ihrer tatsächlichen Höhe sowie des Zeitpunkts ihres Eintretens ungewiss sind.

Verbindlichkeiten

Auch sämtliche konkreten Schulden des Unternehmens werden auf der Passivseite der Bilanz aufgeführt. Die entsprechenden Gelder sind noch vorhanden, müssen aber zu bekannten Terminen zurückgezahlt werden. Daher zählen sie hier zum Fremdkapitel.

Rechnungsabgrenzungsposten

Leistungen, die das Unternehmen erst nach dem Bilanzstichtag erbringt, aber schon vorher abgerechnet hat, erscheinen als passive Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz (z. B. Mieteinnahmen für das nächste Jahr).

Passive latente Steuern

Wie die aktiven latenten Steuern gibt es auch passive latente Steuern. Das sind für die Zukunft erwartete Zahlungsverpflichtungen an das Finanzamt, die sich aus unterschiedlichen Bewertungen von Vermögen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten nach handelsrechtlichen und steuerlichen Kriterien ergeben. Sie gehören zum Fremdkapital und müssen daher auf der Passivseite der Bilanz auftauchen (§ 274 HGB).

Wie Vermögen und Kapital (Aktiva und Passiva) zusammenhängen

Die Passiva auf der rechten Seite der Bilanz geben darüber Aufschluss, woher das Kapital eines Unternehmens stammt, während die Aktiva auf der linken Seite aufzeigen, was mit diesem Kapital geschieht, d. h. welches Vermögen damit geschaffen wird. Kurz gesagt: Vermögen entsteht, wenn Kapital investiert wird. Passiva generieren Aktiva.

Deshalb müssen die zwei Seiten einer Bilanz auch ausgeglichen sein. Wäre eine Bilanz unausgeglichen und wären die Aktiva beispielsweise größer als die Passiva, hieße das, es wäre mehr Geld investiert worden, als dem Unternehmen – inklusive Fremdkapital – zur Verfügung stand. Das ist vom Prinzip her nicht möglich.

Brutto- und Nettovermögen

Vom Bruttovermögen, also dem Gesamtvermögen eines Unternehmens, unterscheidet man das tatsächliche Nettovermögen, das sogenannte Reinvermögen. Das Gesamtvermögen umfasst den Gesamtwert der Vermögensobjekte eines Unternehmens (oder einer sonstigen Wirtschaftseinheit), also sein Sachvermögen sowie Geldmittel und Forderungen. Das Reinvermögen besteht aus diesem Gesamtvermögen abzüglich der Verbindlichkeiten des Unternehmens. Die Passivseite der Bilanz gibt dabei Aufschluss über diese Schulden.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen besitzt eine Immobilie im Wert von 3 Millionen Euro. Dieser Vermögenswert wird als Teil des Anlagevermögens auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführt. Der Passivseite lässt sich hingegen entnehmen, dass die Immobilie zu 50 Prozent kreditfinanziert ist. Die Immobilie trägt zwar mit den 3 Millionen Euro zum Gesamtvermögen des Unternehmens bei, schlägt aber beim Reinvermögen rechnerisch nur mit 1,5 Millionen Euro zu Buche.

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Welche Bedeutung Aktiva und Passiva für die Buchführung haben

Die Aktiva und Passiva bilden die rechte und linke Seite der Bilanz eines Unternehmens. Diese Bilanz ist wiederum ein wichtiges Instrument, das Auskunft über die wirtschaftliche Situation des jeweiligen Unternehmens gibt. Eine Bilanz ist gemäß der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen, also nach den Regeln, die bilanzierungspflichtige Unternehmer bei der Aufzeichnung ihrer Geschäftsvorgänge im Rahmen der laufenden Buchführung beachten müssen.

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