Der Gemeinkostenzuschlag
Mithilfe des Gemeinkostenzuschlags verrechnen Sie solche Gemeinkosten, die sich keinem Kostenträger direkt zuordnen lassen, auf einzelne Kostenträger. Addiert man im darauffolgenden Schritt die Gemeinkosten mit den Einzelkosten, ergeben sich die Gesamtkosten für ein Produkt oder eine Dienstleistung.
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Was sind Gemeinkosten?
Die Kosten für ein Produkt oder eine Dienstleistung setzen sich aus den Einzelkosten und den Gemeinkosten zusammen. Beide Kostenarten beeinflussen direkt den Preis eines Artikels oder einer Leistung. Da sich Einzelkosten im Gegensatz zu den Gemeinkosten einem konkreten Kostenträger zuordnen lassen, können die Einzelkosten relativ einfach ermittelt werden. Um aber auch die Gemeinkosten zu decken, empfiehlt es sich, diese ebenfalls für die einzelnen Produkte oder Dienstleistungen zu berechnen und bei der Bestimmung des Gesamtpreises zu berücksichtigen.
Allgemein unterscheidet man zwischen Kostenträgergemeinkosten und Kostenstellengemeinkosten. Beispiele für häufige Kostenträgergemeinkosten sind Mieten, Abschreibungen, Fortbildungskosten, Gehälter sowie Kosten für Fahrzeuge, Gebäude, Energie, Werbung, oder Telefon und Internet. Von Kostenstellengemeinkosten ist z. B. bei Filialen, Unternehmensabteilungen und Produktgruppen die Rede. Man ordnet Gemeinkosten vier Kategorien zu:
- Materialgemeinkosten (z. B. Gehälter der Mitarbeitenden der Einkaufsabteilung, des Wareneingangslagers und der Wareneingangskontrolle, Lagermiete)
- Fertigungsgemeinkosten (z. B. Miete für das Produktionsgebäude, Maschinenabnutzung)
- Vertriebsgemeinkosten (z. B. Gehälter der Mitarbeitenden in Vertrieb und Marketing)
- Verwaltungsgemeinkosten (z. B. Gehälter für Personalabteilung und Rechnungswesen, Büromaterial)
Wie ermitteln Sie den Gemeinkostenzuschlag?
Als Gemeinkostenzuschlag bezeichnet man den prozentualen Zuschlag auf Einzelkosten, der eine Zurechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger ermöglicht. Der Gemeinkostenzuschlagssatz lässt sich mithilfe eines Betriebsabrechnungsbogens (BAB) für jede Kostenstellenart ermitteln.
Bevor Sie den Gemeinkostenzuschlagssatz bestimmen und auf die einzelnen Kostenträger verrechnen, verteilen Sie die Gemeinkosten auf die einzelnen Kostenstellen. Die Zurechnung erfolgt nach dem Verursachungsprinzip. Unter Kostenstellen versteht man einzelne Unternehmensbereiche, bei denen es sich oftmals um die Abteilungen bzw. Funktionsbereiche eines Betriebes handelt. So können Sie nachvollziehen, in welchen Unternehmensbereichen welche Kosten entstanden sind. Diese lassen sich anschließend auf einzelne Produkte herunterrechnen. Um im ersten Schritt die Gemeinkosten auf die Kostenstellen verteilen zu können, müssen Sie die Summe der Gemeinkosten kennen.
Gemeinkosten auf Kostenstellen verteilen
Mithilfe eines Betriebsabrechnungsbogens (BAB) können Sie die Gemeinkosten auf die Kostenstellen verteilen. Der Betriebsabrechnungsbogen ist ein Instrument der Kostenrechnung. In einer Tabelle werden den unterschiedlichen Kostenstellen die verschiedenen Gemeinkostenarten sowie die Höhe der Kosten in Euro zugeordnet. Um die Gemeinkosten zu verteilen, ist eine möglichst verursachungsgerechte Schlüsselung notwendig. Für die Gemeinkostenarten (Gehälter, Miete und Versicherung) werden folgende üblichen Schlüsselungen genutzt:
- Gehälter der entsprechenden Mitarbeitenden einer Kostenstelle
- Miete für die genutzte Fläche (qm) der entsprechenden Kostenstelle
- Versicherung für alle Mitarbeitenden, die in einer Kostenstelle beschäftigt sind
Den Gemeinkostenzuschlag berechnen
Für die Berechnung des Gemeinkostenzuschlagssatz gilt folgende Formel:
Die Gemeinkostenzuschlagssatz-Formel lässt sich wie folgt verstehen: Sie dividieren die Summe der Gemeinkosten durch die Zuschlagsbasis. Bei der Zuschlagsbasis handelt es sich um die jeweiligen Einzelkosten (z. B. Materialkosten) der jeweiligen Kostenstelle. Anschließend multiplizieren Sie mit 100, um den Prozentsatz zu erhalten.
Die Gemeinkosten auf die Kostenträger verrechnen
Wurde der Gemeinkostenzuschlag ermittelt, können die Gemeinkosten auf die einzelnen Kostenträger verrechnet werden. Hierfür addieren Sie die Gemeinkosten zu den Einzelkosten.
Arten der Zuschlagskalkulation
Die Zuschlagskalkulation wenden Sie dann an, wenn in einem Betrieb verschiedene Erzeugnisse mit unterschiedlichen Kosten hergestellt werden. Die Kostenunterschiede lassen sich auf die unterschiedlichen Materialien und Fertigungsprozesse zurückführen. Es wird zwischen der einstufigen und der mehrstufigen Zuschlagskalkulation entscheiden.
Einstufige Zuschlagskalkulation: Bei der einstufigen Zuschlagskalkulation werden die gesamten Gemeinkosten mit einem einzigen Zuschlagssatz verrechnet. Der Zuschlagssatz ergibt sich aus der Division der gesamten Gemeinkosten durch die gesamten Einzelkosten einer bestimmten Periode. Der entscheidende Nachteil hierbei: Es wird davon ausgegangen, dass ein gleichbleibendes Verhältnis zwischen Gemeinkosten und unterschiedlichen Einzelkostenarten besteht.
Mehrstufige Zuschlagskalkulation: Die mehrstufige Zuschlagskalkulation erfolgt nach dem Prinzip der Kostenverursachung. Man rechnet Gemeinkosten differenziert den Bereichen zu, in denen sie entstanden sind. Gemein- und Einzelkosten entstehen in der Regel in den Bereichen Material, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb. In unserem Beispiel wurden die Gemeinkostenzuschlagssätze durch die mehrstufige Zuschlagskalkulation berechnet.
Gemeinkostenzuschlag berechnen: Beispiel
Um die Eintragungen in einem Betriebsabrechnungsbogen (BAB) besser zu verstehen, erläutern wir hier beispielhaft die Annahmen für die Kostenstelle Material: Es sind insgesamt 8 Mitarbeitende in der Einkaufsabteilung, im Wareneingangslager und in der Wareneingangskontrolle beschäftigt. Diese Abteilungen gehören der Kostenstelle Material an. Die Mitarbeitenden beziehen jeweils ein monatliches Gehalt von 2.500 €, wodurch sich Gemeinkosten von 20.000 € ergeben. Der monatliche Versicherungsbetrag für jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin aus dieser Kostenstelle entspricht 500 €. Daher ergeben sich Gemeinkosten für die Versicherung im Wert von 4.000 €. Da für die Lagermiete Kosten in Höhe von 6.000 € anfallen, entspricht diese Summe den Gemeinkosten für die Miete.
Gemeinkostenart | Material |
---|---|
Gehälter | 20.000 |
Miete | 6.000 |
Versicherungen | 4.000 |
Summe Gemeinkosten | 30.000 |
Zahlungsbasis | 100.000 |
Zuschlagssätze | 30 % |
Gemeinkostenzuschlagssatz ausrechnen
Anhand unseres Beispiels lässt sich der Zuschlagssatz für die Materialgemeinkosten berechnen, indem die aufaddierten Gemeinkosten von 30.000 € durch die Zuschlagsbasis von 100.000 € dividiert und anschließend mit 100 multipliziert werden. So kommen Sie auf einen Gemeinkostenzuschlagssatz von 30 %.
Verrechnung auf Kostenträger
Im ausgeführten Beispiel ergibt sich die Zuschlagsbasis für die Materialgemeinkosten aus der Summe des eingekauften und verarbeiteten Materials. Betragen die Materialkosten für ein Produkt oder eine Dienstleistung beispielsweise 1 €, werden diese mit einem Gemeinkostenzuschlagssatz von 30 % belastet. Daraus ergeben sich Gesamtkosten von insgesamt 1,30 €.
Haben Sie die Gemeinkosten mittels des Zuschlagssatzes ermittelt, können Sie aus der Summe von Einzel- und Gemeinkosten den Gesamtpreis für ein Produkt oder eine Dienstleistung bestimmen. Der Deckungsbeitrag verrät Ihnen, inwieweit ein Produkt am Betriebserfolg beteiligt ist.
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