Der Investitionsplan im Überblick
Jede Unternehmung ist mit Investitionen verbunden. Bei einer Investition handelt es sich um die langfristige Bindung finanzieller Mittel in materielle und immaterielle Vermögensgegenstände. Dabei wirken sich Investitionen nicht nur auf das Anlagevermögen eines Unternehmens aus, sondern indirekt auch auf das Umlaufvermögen. Die Investitionsplanung ist daher ein zentraler Bestandteil der strategischen Unternehmensplanung. In den Businessplan fließt die Investitionsplanung im Rahmen der Finanzplanung ein.
Investitionen sind nicht nur mit einem hohen Kapitaleinsatz und einer langfristigen Kapitalbindung verbunden, Investitionsentscheidungen wirken sich auch maßgeblich auf die Kostenstruktur eines Unternehmens aus. Bevor Sie Geld in ein Geschäftsvorhaben investieren, gilt es daher möglichst genau zu ermitteln, wie viel Kapital Sie einsetzen müssen, um ihr Projekt zu realisieren.
Der Kapitalbedarf einer Investition wird im Rahmen eines Investitionsplans bestimmt, der als Grundlage für Investitionsrechnungen und die Rentabilitätsvorschau dient. Die Aufstellung aller mit einer Investition verbundenen Kosten ist somit die Voraussetzung für deren betriebswirtschaftliche Bewertung.
Wie sie einen Investitionsplan im Rahmen des Businessplans zur strategischen oder operativen Unternehmensplanung aufstellen, zeigen wir Ihnen im Folgenden.
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Was ist ein Investitionsplan?
Bei einem Investitionsplan handelt es sich um eine tabellarische Aufstellung aller mit einer Investition verbundenen Investitionsobjekte sowie der jeweiligen Kosten. Dabei ist zu beachten, dass der Investitionsplan lediglich die Aufwendungen umfasst, die als einmalige Kosten im Rahmen der Investition und während der Anlaufphase entstehen.
Eine Übersicht der laufenden monatlichen Kosten (beispielsweise Personalkosten) wird unabhängig vom Investitionsplan mit dem Betriebsmittelplan erstellt.
Investitionsplan und Betriebsmittelplan gehen anschließend in den Kapitalbedarfsplan ein.
Der Investitionsplan ist eine Aufstellung aller Kosten, die einmalig in der Anlaufphase einer Investition anfallen. Zusammen mit dem Betriebsmittelplan, in dem die laufenden Kosten eines Unternehmens erfasst werden, geht der Investitionsplan u. a. in die Kapitalbedarfsplanung ein. Der Kapitalbedarfsplan wiederum ist Teil der Finanzplanung im Rahmen des Businessplans.
In der betriebswirtschaftlichen Praxis wird ein Investitionsplan immer dann aufgestellt, wenn eine Investitionsentscheidung getroffen werden muss – in der Regel aus einem der folgenden Gründe:
- Erstinvestition: Als Erstinvestition bezeichnet man die Anschaffung aller betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände im Rahmen der Existenzgründung.
- Ersatzinvestition: Wird ein Vermögensgegenstand des Betriebs durch einen neuen ersetzt, spricht man von einer Ersatzinvestition.
- Rationalisierungsinvestition: Investitionen, die eine Kosteneinsparung zur Folge haben, werden Rationalisierungsinvestitionen genannt.
- Erweiterungsinvestition: Erfordert die Erweiterung der Geschäftstätigkeit die Anschaffung von Vermögensgegenständen, handelt es sich um Erweiterungsinvestitionen.
Als Teil eines umfassenden Finanzplans ist der Investitionsplan nicht nur Grundlage des Businessplans, sondern auch Leitfaden für Finanzierungsvorhaben. Er ist somit eine Voraussetzung für die Kapitalbeschaffung. Gestalten Sie entsprechende Aufstellungen transparent und übersichtlich, sodass potenzielle Kapitalgeber wie Banken oder private Investoren einen Überblick über alle mit der Investition verbundenen Aufwendungen erhalten. Einen Investitionskredit erhalten Sie in der Regel nur dann, wenn Ihre Geldgeber nachvollziehen können, wofür Sie die Fremdmittel verwenden möchten.
Aufbau und Inhalt des Investitionsplans
Im Investitionsplan erfassen Sie alle einmaligen Aufwendungen für alle mit einer Investition verbundenen Investitionsobjekte inklusive der Kosten, die im Rahmen der Anlaufphase für die Auftragsvorfinanzierung entstehen. Handelt es sich um eine Erstfinanzierung im Rahmen der Existenzgründung, beinhaltet der Investitionsplan zudem alle mit der Gründung verbundenen Kosten.
Ein offizielles Referenzschema für Aufbau und Inhalt des Investitionsplans existiert nicht. Orientieren Sie sich stattdessen an Checklisten, die von offiziellen Informationsstellen wie dem Gründerportal des BMWi oder den Industrie- und Handelskammern herausgeben werden. Entsprechendes Download-Material bieten zudem die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und andere Förderinstitute.
Wir veranschaulichen Ihnen den Aufbau eines Investitionsplans am Beispiel einer Erstinvestition und legen dabei folgende Gliederung zugrunde:
- Kapitalbedarf für die (formale) Gründung
- Kapitalbedarf für laufende Betriebsausgaben in der Anlaufphase
- Kapitalbedarf für Investitionen ins Anlagevermögen
- Kapitalbedarf für Investitionen ins Umlaufvermögen
- Aufwendungen für den Kapitaldienst
Handelt es sich bei Ihrem Investitionsvorhaben um eine Erstinvestition, sollten Sie die Gründungskosten im Investitionsplan separat erfassen. Der Kapitalbedarf für die formale Gründung umfasst alle Aufwendungen, die bei der Gründungsvorbereitung anfallen – beispielsweise Beratungskosten sowie Gebühren für Anmeldungen, Genehmigungen oder notarielle Beglaubigungen.
Darüber hinaus sind Investitionen in der Regel mit Aufwendungen für materielle und immaterielle Vermögensgegenstände verbunden. Man unterscheidet dabei zwischen Anlage- und Umlaufvermögen. Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die Sie im Rahmen der Investition für einen dauerhaften Einsatz im Betrieb anschaffen – beispielsweise Sachwerte, Maschinen oder Fahrzeuge, aber auch immaterielle Güter wie Lizenzen und Patente. Vermögensgegenstände wie Waren, Materialien oder Rohstoffe, die der Veräußerung, dem Verbrauch oder der Verarbeitung dienen und daher nur kurzfristig im Unternehmen verbleiben, werden dem Umlaufvermögen zugerechnet.
Bei Investitionen, die sie ganz oder teilweise über Fremdkapital finanzieren möchten, sollten Sie im Investitionsplan zudem Aufwendungen für Zinsen und Tilgungsraten festhalten.
- Gründungskosten/Einmalige Ausgaben in der Anlaufphase
- Mietkaution
- Rechtsberater
- Steuerberater
- Unternehmensberater
- Gewerbeanmeldung
- Entwicklung eines Corporate Designs
- Eröffnungswerbung
- Einrichtung einer Internetseite
- Eröffnungsfeier
- Marktinformation
- Anmeldungen/Genehmigungen
- Eintrag ins Handelsregister
- Notar
- Reserve für Startphase, Folgeinvestitionen und Unvorhergesehenes
- Anlagevermögen
- Patent-, Lizenz- und Franchisegebühren
- Grundstücke/Immobilien einschl. Nebenkosten
- Produktionsanlagen, Maschinen, Werkzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Kommunikationstechnik (PC, Telefon, ...)
- Software
- Fahrzeuge
- Umlaufvermögen
- Material- und Warenlager
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
- Kapitaldienst
- Zinsen für Existenzgründungsdarlehen/Bankkredite
- Tilgung
Im Rahmen des Investitionsplans werden alle oben aufgeführten Angaben aufsummiert. Die finale Summe des Investitionsplans gibt Aufschluss darüber, wie viel Kapital Sie in der Anfangsphase der Investition benötigen, um das geplante Vorhaben umzusetzen.
Achten Sie darauf, dass Ihnen konkrete Angebote zu den einzelnen Kostenpunkten vorliegen. Nur so stellen Sie sicher, dass die Höhe der benötigten Investitionssumme so fundiert wie möglich erfasst wird.
Der Investitionsplan als Teil des Businessplans
Der Investitionsplan gehört als Teil des Finanzplans zum Businessplan. In den Finanzplan geht er in der Regel zusammen mit einem Betriebsmittelplan ein.
Während der Investitionsplan lediglich einmalige Kosten sowie zusätzliche Aufwendungen während der Anlaufphase umfasst, gibt der Betriebsmittelplan potenziellen Geldgebern einen Überblick über die laufenden Kosten Ihres Unternehmens.
Zu den Betriebsmitteln zählen:
- Personalkosten (inkl. Lohn- und Lohnnebenkosten) inkl. eigenes Geschäftsführergehalt bei Kapitalgesellschaften (alle Kosten inkl. Lohnnebenkosten)
- Ggf. Unternehmerlohn (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften zur Sicherstellung der privaten Lebenshaltungskosten)
- Miete, Pacht, Leasing
- Mietkaution
- Heizung, Strom, Wasser, Gas
- Markterschließungskosten (Werbung, Marketing)
- Kraftfahrzeugkosten
- Reisekosten
- Telefon, Fax, Internet
- Büromaterial
- Verpackung
- Versicherungen
- Beiträge (z. B. Kammern, Fachverbände)
- Beratung (Rechtsanwalt, Unternehmensberater, Steuerberater - siehe hierzu Steuerberater-Kosten)
- Sonstige Aufwendungen
Addieren Sie die im Investitionsplan ermittelte Investitionssumme mit der Summe der im Betriebsmittelplan erfassten laufenden Kosten, erhalten Sie den Kapitalbedarf Ihrer Unternehmung.
Wie Sie diesen Kapitalbedarf decken, zeigen Sie im Finanzierungsplan – einem weiteren Teilplan des Finanzplans. Da Investitionsvorhaben in der Regel durch einen Mix aus Eigenkapital, Förderdarlehen und Bankkredit finanziert werden, ist es erfolgsentscheidend, dass Sie Zinsen und Tilgungsraten bereits in der Kapitalbedarfsplanung berücksichtigen. Zwischenzeitliche Engpässe lassen sich mithilfe einer Liquiditätsvorschau identifizieren.
Darüber hinaus gilt es sicherzustellen, dass alle Betriebskosten sowie ihr Lebensunterhalt nach der einkalkulierten Anlaufphase allein durch Ihr Unternehmen gedeckt werden und keine langfristigen Verluste zu befürchten sind. Ob sich Ihre Investition rechnet, kalkulieren Sie im Rahmen einer Rentabilitätsvorschau, die ebenfalls in den Finanzplan eingeht. Möchten Sie abschätzen, wie Ihre Investition ihm Vergleich zu alternativen Investitionsmöglichkeiten abschneidet, bietet sich ein Investitionsrechnungsverfahren wie die Kapitalwertmethode an.
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