Tantiemen – die Bedeutung der zusätzlichen Einkünfte
Es gibt unterschiedliche Formen der Vergütung. Am häufigsten anzutreffen sind Lohn, Gehalt, Sold oder Honorar. Aber auch Tantiemen bilden das Einkommen bei manchen Berufsgruppen. Ausschlaggebend für die Höhe einer Tantieme ist der Erfolg des jeweiligen Unternehmens. Aber das ist bei einer Provision ebenso der Fall. Was genau versteht man also unter Tantiemen?
Wer bekommt Tantiemen?
Man kann grob zwischen zwei Gruppen unterscheiden, wenn es darum geht, wer Tantiemen erhält. Auf der einen Seite stehen Kulturschaffende: Sowohl Musiker als auch Autoren werden oftmals ausschließlich oder zusätzlich in Tantiemen bezahlt. In Deutschland sammeln die beiden Verwertungsgesellschaften GEMA und VG Wort Gebühren für die Nutzung von Musik bzw. Sprachwerken ein und schütten diese in Form von Tantiemen an ihre Mitglieder wieder aus.
Daneben sind aber auch in Unternehmen – vor allem bei leitenden Positionen – Tantiemen üblich. So erhalten Vorstandsmitglieder in Aktiengesellschaft, Geschäftsführer von GmbHs und UGs sowie leitende Angestellte mehr oder weniger regelmäßig Tantiemen. Damit sollen Anreize geschaffen werden, das Unternehmen zum Erfolg zu führen, denn Tantiemen sind normalerweise direkt abhängig vom Gewinn.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich vor allem auf diese zweite Gruppe, also auf Tantiemen im Kontext von Kapitalgesellschaften.
Was sind Tantiemen?
Tantiemen sind in der Geschäftswelt zusätzliche Einnahmen, die direkt an den Erfolg eines Unternehmens gekoppelt sind. Steuerlich gesehen, zählen sie beim Empfänger zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und unterliegen damit ganz normal der Lohnsteuer. Ob und in welcher Form jemandem Tantiemen zustehen, muss über den Arbeitsvertrag geklärt werden. Es gibt kein verbindliches Recht auf Tantiemen. Ist diese Form des zusätzlichen Einkommens aber einmal im Arbeitsvertrag zugesichert, kann sie nicht ausgesetzt werden: Eine Klausel zur Freiwilligkeit der Auszahlung von Tantiemen ist nicht zulässig.
Das Wort Tantieme kommt vom französischen tantième, was den „soundsovielten Teil von etwas“ beschreibt. Und damit hat man das Wesen der Tantieme bereits gut erfasst: Der Empfänger von Tantiemen erhält einen bestimmten Teil des Gewinns als zusätzliches Einkommen.
Tantiemen sind variable Vergütungen und gelten als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Auf diese Weise werden Geschäftsführer, leitende Angestellte und der Vorstand einer AG anteilig am Erfolg des Unternehmens beteiligt. Darüber hinaus kennt man den Begriff auch aus dem Kulturbetrieb: Autoren, Musiker und Designer werden über Tantiemen an den Einnahmen, die ihre Werke erzeugen, beteiligt.
Tantiemen vs. Provision
Einzelne Geschäftsabschlüsse bzw. die direkte Leistung des Mitarbeiters sind für die Zahlung von Tantiemen nicht entscheidend. Das unterscheidet eine Tantieme von einer Provision. Diese ist direkt an einen Geschäftsabschluss und damit an die Verkaufsleistung des Mitarbeiters gekoppelt: Wenn man einen Abschluss schafft, bekommt man eine Provision. Tantiemen hingegen sind Zusatzzahlungen, die sich aus dem Gesamtergebnis des Unternehmens ergeben.
Damit ist ein Teil des Einkommens des Managements eng an Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens gekoppelt. Man geht hierbei davon aus, dass Entscheidungen und Handlungen dieser Mitarbeitergruppe direkten Einfluss auf die Zukunft des Unternehmens haben. Sie sollen so also für gute Arbeit belohnt und für falsche Entscheidungen oder mangelnden Einsatz bestraft werden.
Zwei verschiedene Arten: Gewinn- und Umsatztantiemen
In den allermeisten Fällen sind Tantiemen an den Gewinn gebunden. Das bedeutet: Je höher der Gewinn des Unternehmens, desto höher ist die Tantieme.
Umsatztantiemen sind dagegen an den Umsatz eines Unternehmens gekoppelt. Sie werden deutlich seltener vereinbart, und das hat einen guten Grund: Das Finanzamt begegnet der Umsatztantieme nämlich sehr kritisch, denn ein Unternehmen geht mit der Vereinbarung einer solchen Tantieme ein großes Risiko ein. Schließlich bedeutet ein hoher Umsatz nicht gleichzeitig auch einen hohen Gewinn. Wird eine Umsatztantieme deshalb an einen Geschäftsführer ausgezahlt, der auch Anteilseigner am Unternehmen ist, geht das Finanzamt davon aus, dass die Zahlung nicht in erster Linie eine Anerkennung der persönlichen Leistung ist, sondern vielmehr der Steuervermeidung dienen soll.
Das bedeutet: Das Unternehmen zahlt dem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Umsatztantieme aus, die den Gewinn des Unternehmens und damit seine Steuerlast schmälert. Im Grunde handelt es sich bei der Umsatztantieme aber um eine verdeckte Gewinnausschüttung, die den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens nicht schmälern darf. Umsatztantiemen werden deshalb nur im Ausnahmefall vom Finanzamt anerkannt. Aber auch Gewinntantiemen müssen strengen formalen Kriterien genügen und angemessen sein, um anerkannt zu werden.
Höhe und Zeitpunkt der Auszahlung
Sowohl die Höhe der Tantiemen als auch der Zeitpunkt der Auszahlung müssen vertraglich festgelegt werden; für beides gibt es keine festen Vorschriften. In der Regel werden die Tantiemen aber in der Zeit der Erstellung der Jahresbilanz ausgezahlt. Erst dann ist bekannt, wie hoch die Zahlungen im betreffenden Jahr ausfallen. Sollte der Empfänger nicht das ganze Jahr über für das Unternehmen tätig gewesen sein, steht ihm auch nur eine entsprechend anteilige Auszahlung zu.
Theoretisch kann aber auch ein anderer Termin gewählt werden. Um keine Probleme mit dem Finanzamt zu erzeugen, dürfen Tantiemen auf keinen Fall mehr als 50 Prozent des Gewinns ausmachen. Bei höheren Anteilen geht die Behörde im Fall von Anteilseignern automatisch von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus. Sollten mehrere Personen Anspruch auf Tantiemen haben, dürfen diese gesammelt nicht mehr als 50 Prozent des Gewinns ausmachen.
Darüber hinaus sollte man die Höhe der Tantiemen auch im Kontext des normalen Gehalts betrachten: Das Finanzamt betrachtet Tantiemen, die nicht mehr als 25 Prozent des Gehalts ausmachen, als problemlos. Alles was über diesen Wert hinausgeht, wird kritisch beäugt. Nur in Ausnahmenfällen billigt das Finanzamt höhere Beträge. Dazu gehören beispielweise Unternehmen, die sich noch in der Gründungsphase befinden oder eine finanziell kritische Phase durchlaufen.
Arbeitnehmer, die Tantiemen erhalten, haben einen Auskunftsanspruch. Sie haben das Recht, die Angaben des Arbeitgebers bezüglich des Gewinns und damit zur Höhe der Tantieme zu überprüfen.
Garantierte Tantieme
Eine Besonderheit stellen garantierte Tantiemen dar. Normalerweise sind Tantiemen streng am Gewinn orientiert. Das heißt: Gibt es keinen Gewinn, erhält man auch keine Tantieme. Anders bei der garantierten Tantieme – bei dieser handelt es sich quasi um ein Gehaltsversprechen als Zusatz zum eigentlichen Gehalt bzw. um einen Mindestwert. Sollte das Unternehmen keinen oder nur einen geringen Gewinn erwirtschaftet haben, wird dennoch dieser Betrag ausgezahlt. Liegt die vom Gewinn berechnete Tantieme über dem Mindestwert, wird die errechnete Tantieme ausgezahlt.
Ermessenstantieme
Schließlich ist auch die Ermessenstantieme bekannt. Hierbei ist die Höhe nicht an einen vertraglich festgelegten Prozentsatz gebunden, sondern wird vom Arbeitgeber oder dem Aufsichtsrat nach eigenem Ermessen vergeben. So können besonders effektive Arbeitnehmer belohnt werden. Der Arbeitgeber hat dabei zwar einen großen Ermessensspielraum, doch auch hier muss der Betrag in einem sinnvollen Verhältnis zum Erfolg des Unternehmens und der Leistung des Empfängers stehen, damit das Finanzamt keine Einwände anmeldet.
Auch die Ermessenstantieme wird im Arbeitsvertrag festgeschrieben. Die Kriterien, die für die Höhe der Auszahlung herangezogen werden, werden in der Tantiemeregelung festgelegt. Dennoch besteht für den Empfänger Rechtsunsicherheit: Die Kriterien sind in der Regel nicht objektiv messbar. So ist nie klar, in welcher Höhe die zusätzlichen Einkünfte ausfallen werden.
Steuerliche Relevanz
Tantiemen gelten als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit und werden somit ganz normal über die Lohnsteuer versteuert. In welchem Jahr die Einkünfte in die Steuererklärung einfließen, hängt vom Zuflusszeitpunkt ab. Meist werden Tantiemen erst frühestens im Januar des folgenden Jahres ausgezahlt. Deshalb gilt: Auch wenn sich die Zahlung auf das vorangehende Geschäftsjahr bezieht, geht eine Tantieme in der Regel erst im folgenden Jahr beim Arbeitnehmer ein und muss auch erst dann von ihm versteuert werden.
Für das Unternehmen mindern Tantiemen die Steuerlast, und zwar bereits in dem Jahr, in dem sie entstehen, und nicht erst in dem Jahr, in dem sie ausgezahlt werden. Um das zu erreichen, wird im Jahr der Entstehung eine Rückstellung über die Höhe der Tantieme gebildet. Der Gewinn des Unternehmens verringert sich um die Höhe dieser Rückstellung.
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