Das Umsatzkostenverfahren im Rahmen der GuV

Das Umsatzkostenverfahren bietet eine von zwei Möglichkeiten für die Erstellung der GuV (Gewinn- und Verlustrechnung). Der wesentliche Unterschied zur zweiten Variante, dem Gesamtkostenverfahren, besteht darin, nach welchen Kriterien die Berechnungsposten aufgeschlüsselt werden.

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Was ist das Umsatzkostenverfahren?

Das Umsatzkostenverfahren ist eine Methode zur Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), bei der die betrieblichen Aufwendungen direkt den erzielten Umsatzerlösen gegenübergestellt werden. Es wird hauptsächlich in der Bilanzierung nach internationalen Rechnungslegungsstandards (z. B. IFRS) verwendet, kann aber auch nach deutschem Handelsrecht (§ 275, Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB)) angewendet werden.

Für das Umsatzkostenverfahren werden von den Umsatzerlösen nur die Aufwendungen abgezogen, die direkt mit den Umsatzerlösen zusammenhängen. Die Aufwendungen für Gehälter, Versand etc. werden den entsprechenden Funktionsposten wie Verwaltung oder Vertrieb zugeordnet und nicht gesondert aufgegliedert. Darin besteht der wesentliche Unterschied zum in Deutschland deutlich häufiger angewendeten Gesamtkostenverfahren, bei dem die einzelnen Kostenarten sowie Bestandsveränderungen und halbfertigen Erzeugnisse einzeln ausgewiesen werden.

Wie funktioniert das Umsatzkostenverfahren?

In § 275 HGB ist für die Durchführung des Umsatzkostenverfahrens ein Schema festgelegt, das die für die Berechnung notwendigen Posten genau benennt:

Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren
  1. Umsatzerlöse
-
  1. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
= 3. Bruttoergebnis des Umsatzes
-
  1. Vertriebskosten
-
  1. Allgemeine Verwaltungskosten
+
  1. Sonstige betriebliche Erträge
-
  1. Sonstige betriebliche Aufwendungen
= Betriebsergebnis (EBIT)
+
  1. Erträge aus Beteiligungen
+
  1. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
+
  1. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
-
  1. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
-
  1. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
+/-
  1. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
= 14. Ergebnis nach Steuern
+/-
  1. Sonstige Steuern
= 16. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Zunächst werden von den Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Waren oder Leistungen die umsatzbezogenen Herstellungskosten abgezogen. Das Ergebnis ist das sogenannte Bruttoergebnis des Umsatzes, das anschließend um die allgemeinen, durch den Betriebsablauf bedingten Aufwendungen vermindert bzw. durch betriebliche Erträge erhöht wird. Der auf diese Weise entstandene Betrag wird Betriebsergebnis genannt. Es ist im Schema des HGB nicht enthalten, wird aber dennoch in den meisten Fällen aufgeführt, da es deutlich zeigt, ob ein Unternehmen mit seinem Kerngeschäft rentabel arbeitet oder nicht.

Im letzten Schritt werden die vom Betriebsablauf unabhängigen Erträge und Kosten, die z. B. durch Investitionen, Zinszahlungen oder allgemeine Steuern entstehen, berücksichtigt. Hier unterscheidet sich das Umsatzkostenverfahren nicht mehr vom Gesamtkostenverfahren. Am Ende zeigt das Ergebnis, ob das Unternehmen einen Überschuss oder einen Fehlbetrag erwirtschaftet hat.

Das Umsatzkostenverfahren am Beispiel erklärt

Um den Ablauf und das Schema zu verdeutlichen, führen wir das Umsatzkostenverfahren an einem Beispiel durch.

Ein Textilunternehmen hat innerhalb eines Geschäftsjahres 12.000 T-Shirts und 6.000 Hoodies hergestellt, von denen 10.500 T-Shirts und 5.800 Hoodies verkauft wurden.

  • Die Produktions- und Materialkosten belaufen sich pro T-Shirt auf 5 Euro, pro Hoodie auf 12,50 Euro.
  • Der Verkaufspreis beträgt bei den T-Shirts 10 Euro, bei den Hoodies 25 Euro pro Stück.
  • Am Ende des Geschäftsjahres verbleiben Restbestände von 1.500 T-Shirts und 200 Hoodies im Unternehmen.
  • Die weiteren Kosten im Zusammenhang mit den verkauften T-Shirts und Hoodies sind: Vertriebskosten 13.000 Euro, Allgemeine Verwaltungskosten 18.000 Euro, Sonstige betriebliche Aufwendungen 48.500 Euro.
  • Außerdem erzielte das Unternehmen sonstige Erträge in Höhe von 8.000 Euro.

Wenn wir diese Zahlen für das Umsatzkostenverfahren auf das Schema übertragen, ergibt sich folgende Berechnung:

umsatzkostenverfahren-beispiel.png
Im Beispiel wird die GuV übersichtlich nach dem etablierten Umsatzkostenverfahren-Schema erstellt und ein Betriebsergebnis von 53.500 Euro ermittelt.

An diesem Beispiel lässt sich gut erkennen, dass die Kostenverteilung bei diesen sehr allgemein gefassten Posten verschwimmt. Allein aus der GuV ist nicht ersichtlich, wie sich die Kosten für Herstellung, Vertrieb und Verwaltung zusammensetzen und ob an einigen Stellen eventuell Optimierungsbedarf besteht. Diese Unschärfe ist in manchen Fällen gewollt, wenn Unternehmen zur Veröffentlichung ihrer Bilanz verpflichtet sind. So kommen sie ihrer Pflicht nach, ohne gleichzeitig zu viel Einblick in die Betriebsinterna zu gewähren.

Vor- und Nachteile des Umsatzkostenverfahrens

Das Umsatzkostenverfahren bietet eine Reihe von Vor- und Nachteilen – je nach Anwendungsfall und Ziel der Bilanzierung. In den nachfolgenden Auflistungen finden Sie die wichtigsten Stärken und Schwächen des Verfahrens.

Vorteile des Umsatzkostenverfahrens

  • Klare Zuordnung von Kosten zu Umsätzen: Kosten sind direkt den erzielten Umsatzerlösen zugeordnet, sodass die betriebswirtschaftliche Leistung präzise dargestellt wird.
  • International anerkanntes Verfahren: Das Umsatzkostenverfahren ist nach internationalen Rechnungslegungsstandards (z. B. IFRS) weit verbreitet und gut für global tätige Unternehmen geeignet.
  • Gute Analyse der operativen Effizienz: Die operative Effizienz lässt sich sehr gut analysieren, da alle Aufwendungen nach Funktionen wie Produktion, Vertrieb oder Verwaltung gegliedert sind.
  • Einfache Vergleichbarkeit: Die funktionale Gliederung macht den Vergleich mit anderen Unternehmen oder den Vergleich verschiedener Unternehmensphasen einfacher, da Schwankungen ausgeblendet werden.

Nachteile des Umsatzkostenverfahrens

  • Wenig detaillierte Kostenübersicht: Keine Aufschlüsselung der Kostenarten wie Material- oder Personalkosten, was die Bewertung der einzelnen Positionen erschwert.
  • Bestandsveränderungen werden nicht berücksichtigt: Veränderungen an den Beständen fließen nicht direkt in die GuV ein, was insbesondere für Produktionsbetriebe unpraktisch ist.
  • Funktionale Gliederung aufwendig: Erfassung und Zuordnung der einzelnen Aufwendungen sind mit einem hohen Aufwand verbunden.

Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis zu diesem Artikel.

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