Was ist die Umsatzsteuer? Die Grundlagen einfach erklärt
Jeder kennt sie: die Umsatzsteuer. Zusammen mit der Lohn- und Einkommensteuer gehört sie zu den wichtigsten Einnahmequellen des deutschen Staates. Aber wer ist eigentlich umsatzsteuerpflichtig? In diesem Ratgeber beschäftigen wir uns ausführlich mit der Umsatzsteuer: Wie hoch ist sie, wie wird sie berechnet und wo liegt der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer – eine wichtige Einnahmequelle für den Staat
Die Umsatzsteuer ist eine der bedeutendsten Steuern für den Staat – denn sie zählt für Bund und Länder zu den wichtigsten Einnahmequellen. In Deutschland gibt es die Umsatzsteuer in ihrer heutigen Form seit 1968 – seit ihrer Einführung ist sie von 10 auf 19 Prozent angestiegen. Alle wesentlichen Regelungen zur Umsatzsteuer sind im Umsatzsteuergesetz (UStG) festgehalten.
Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer sind:
Vorsteuer | Steuer, die ein Unternehmen beim Bezug von Lieferungen und Leistungen für das Unternehmen zahlt. Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhalten die Vorsteuer jeweils nach der Umsatzsteuervoranmeldung zurück. |
Umsatzsteuervoranmeldung | In der Umsatzsteuervoranmeldung geben Sie als Unternehmer regelmäßig an, wie viel Umsatzsteuer Sie in Rechnung gestellt bzw. eingenommen haben und wie viel Sie gezahlt haben (Vorsteuer). Je nachdem, welcher Betrag überwiegt, zahlen Sie die Differenz an das Finanzamt oder das Finanzamt zahlt die Differenz an Sie. |
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer | Die Umsatzsteuer-ID kennzeichnet ein Unternehmen in der europäischen Union. Nur mit der Umsatzsteuer-ID können Sie als Unternehmen Geschäfte mit anderen EU-Ländern abwickeln. |
Wer ist umsatzsteuerpflichtig?
Bis auf einige Ausnahmen sind alle Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmen in Deutschland gegen Entgelt erbringt, umsatzsteuerpflichtig. Wenn Sie also selbstständig sind und für Ihre Produkte oder Dienstleistungen Geld verlangen, müssen Sie dafür in aller Regel Umsatzsteuer berechnen.
Im Endeffekt wird die Umsatzsteuer von den Endverbrauchern gezahlt. Daher bezeichnet man die Umsatzsteuer auch als Verbrauchssteuer. Je nach Art der Lieferung oder Leistung werden 19 oder 7 Prozent Umsatzsteuer auf den Nettopreis aufgeschlagen. Der Endverbraucher zahlt die Umsatzsteuer also automatisch mit. Für Unternehmen ist die Umsatzsteuer dagegen nur ein durchlaufender Posten. Sie zahlen zwar auch Umsatzsteuer für Lieferungen und Leistungen, die sie für ihr Unternehmen brauchen; allerdings sind sie berechtigt, sich die gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) vom Finanzamt zurückzuholen.
Beispiel: Ein Dienstleiter verkauft Leistungen im Wert von 100 Euro. Darauf kommen 19 Prozent Umsatzsteuer – er nimmt also 119 Euro von seinem Kunden ein. Die Steuer von 19 Euro darf er allerdings nicht behalten, sondern muss sie an das Finanzamt abführen. Der Dienstleister hat jedoch einen neuen Drucker für 50 Euro gekauft; die darin enthaltenen 7,98 Euro Umsatzsteuer kann er als Vorsteuer geltend machen – er bekommt sie also zurück. Dementsprechend zahlt er nicht 19 Euro an das Finanzamt, sondern nur 11,02 Euro.
Jeder Unternehmer schlägt also die Umsatzsteuer auf seine Preise auf (mit einigen Ausnahmen). Die Endverbraucher zahlen sie und der Unternehmer führt sie schließlich an das Finanzamt ab – meistens einmal pro Quartal im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung.
Umsatzsteuer und Kleinunternehmer: Eine Ausnahme
Normalerweise muss jedes Unternehmen Umsatzsteuer berechnen und ausweisen. Eine Ausnahme bilden die sogenannten Kleinunternehmer. Als Kleinunternehmer können Sie sich einstufen lassen, wenn Ihre Umsätze im vorigen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht übertrafen und im aktuellen Kalenderjahr voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro liegen werden. Hintergrund ist, dass kleine Unternehmen entlastet werden sollen. Das bedeutet: Als Kleinunternehmer stellen Sie einfach eine Rechnung mit Nettobetrag und schreiben einen Hinweis für den Grund der fehlenden Angaben zur Umsatzsteuer.
Kleinunternehmer sind nicht umsatzsteuerpflichtig, allerdings auch nicht berechtigt, Vorsteuerbeträge zurückzufordern.
Die Kleinunternehmerregelung ist nicht bindend: Wenn Sie zwar von der Regelung Gebrauch machen könnten, dies aber nicht wollen, können Sie auch ganz normal Umsatzsteuern berechnen, einnehmen und abführen.
Die Umsatzsteuersätze in Deutschland
Regulärer Steuersatz | Ermäßigter Steuersatz | Umsatzsteuerfrei |
19 Prozent (§ 12 Abs. 1 UStG) | 7 Prozent (§ 12 Abs. 2 UStG) | 0 Prozent (§ 4 UStG) |
Greift bei allem, was weder ermäßigt noch umsatzsteuerfrei ist. | Zum Beispiel: - Bücher und Zeitschriften - Die meisten Lebensmittel - Übernachtungen - Tiere - Künstlerische Werke | Zum Beispiel: - Heilbehandlungen (Arzt, Zahnarzt, Physiotherapeut) - Lieferungen ins Ausland - Versicherungen - Kreditvermittlungen |
Künstlerische Werke, z. B. Bilder oder Statuen, fallen unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Das gilt allerdings nur, wenn diese Kunstwerke direkt durch den Künstler verkauft werden. Werke, die von Galeristen oder Kunsthändlern verkauft werden, müssen hingegen mit 19 Prozent versteuert werden.
Die Umsatzsteuer auf Versandkosten ist noch so ein Sonderfall: Ob 7 oder 19 Prozent gelten, hängt davon ab, welcher Umsatzsteuersatz für das verschickte Produkt gilt: Befinden sich in dem Paket nur Waren, die mit 19 Prozent versteuert werden, dann gilt das auch für die Versandkosten. Waren, für die 7 Prozent Umsatzsteuer gilt, kosten dann auch im Versand nur 7 statt 19 Prozent Umsatzsteuer.
Die Umsatzsteuer in Deutschland im Europavergleich
Obwohl der Umsatzsteuersatz in den vergangenen Jahrzehnten gestiegen ist, liegt er im europäischen Mittelfeld. Es gibt Länder, die einen geringeren Umsatzsteuersatz haben – dazu gehört z. B. Luxemburg mit 3 bis 17 Prozent. Werfen Sie hingegen einen Blick nach Schweden oder Dänemark, fallen hohe Umsatzsteuersätze von 25 Prozent auf.
Wo liegt der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?
Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Vorsteuer – alle drei Begriffe beschreiben dieselbe Steuer, nur aus verschiedenen Sichtweisen. Von der Mehrwertsteuer wird im Gesetz nicht mehr gesprochen; es handelt sich eher um einen umgangssprachlichen Begriff. Noch immer ist er jedoch im Sprachgebrauch weit verbreitet. Auch auf Rechnungen oder Quittungen kommt er noch vor.
Aus Sicht von Unternehmern, die für ihr Geschäft Waren oder Dienstleistungen kaufen, ist es die Vorsteuer. Die gezahlte Vorsteuer bekommen diese Unternehmen dann nach der Umsatzsteuervoranmeldung wieder zurückerstattet.
Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um die Steuer, die ein Unternehmer auf seine Leistungen oder Produkte aufschlägt, vom Endverbraucher bekommt und dann an das Finanzamt weiterleitet. Auf Rechnungen über 250 Euro ist die Umsatzsteuer deutlich und separat auszuweisen.
Aus diesem Grund werden bei der Buchung von Ausgaben die Vorsteuer und bei der Buchung von Einnahmen die Umsatzsteuer abgefragt.
Umsatzsteuer berechnen: So geht’s
Die Umsatzsteuer zu berechnen ist unkompliziert. Dafür reicht schon ein einfacher Taschenrechner. Alternativ gibt es im Internet viele Prozentrechner, die Ihnen die Rechnung erleichtern. Die Umsatzsteuer bezieht sich immer auf Ihren Nettorechnungsbetrag.
Beispiel: Angenommen, Sie verkaufen Dienstleistungen für netto 1.000 Euro. Dann beträgt die Umsatzsteuer 190 Euro. Ihrem Kunden stellen Sie 1.190 Euro in Rechnung. Sie rechnen:
Bruttobetrag = Nettobetrag x 1,19 (bzw. 1,07)
Nettobetrag = Bruttobertrag : 1,19 (bzw. 1,07)
Schon wissen Sie genau, wie viel Umsatzsteuer Sie berechnen oder bezahlen müssen.
Beachten Sie, dass Sie bei Rechnungen über 250 Euro die Umsatzsteuer separat ausweisen müssen. Sowohl der Netto- als auch der Bruttobetrag müssen klar erkennbar sein.
Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis zu diesem Artikel.